Integration

Eine schrecklich böse Familie

Von Mechthild Küpper

21. April 2006 Den örtlichen Boulevardzeitungen waren es große Bilder und Balken wert: Familie Sürücü macht einen Osterspaziergang! Und sie lachen immer noch! Ja, wäre einem denn wohler, sie hockten in der Küche zusammen und heckten das nächste Verbrechen aus?

Margarete von Galen, die Präsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer, fragt, warum Angehörige nicht lachen dürfen, wenn sie ihre Brüder aus dem Gefängnis abholen. Diese hatten länger als ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen und sieben Monate lang wegen des Verdachts vor Gericht gestanden, beim Mord an ihrer Schwester geholfen zu haben. Daß eine Familie trauern solle, weil ihre Söhne und Brüder freigesprochen wurden, finde sie „zuviel verlangt“. Dem Urteil im „Ehrenmord“-Prozeß folgte keine Urteilsschelte, sondern es begann ein Rufmord an der gesamten Familie.

Wenn sie Ehre im Leib hätten

Den Ausdruck äußersten Widerwillens im Gesicht des Vorsitzenden Richters am Landgericht lernte man in der Woche seit der Urteilsverkündung zu verstehen. Nachdem er eine fein gearbeitete Begründung für die Entscheidung vorgetragen hatte, nur den (geständigen) Todesschützen und nicht die beiden Brüder wegen Mordes zu verurteilen, die ihm die Waffe besorgt beziehungsweise Schmiere gestanden haben sollen, brach der Teufel los. Berlins Innensenator Körting ließ den Mitgliedern der Familie Sürücü ausrichten, sie sollten Deutschland verlassen, „wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten“, und fuhr in den Osterurlaub. Dem CDU-Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters, Friedbert Pflüger, fiel dasselbe ein wie zu den schlimmen Rütli-Schülern: abschieben. Gegenüber der „Bild“-Zeitung bekannte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Wolfgang Huber, seine Gewißheit, es liege „ein kollektives Verbrechen einer ganzen Familie“ vor. Über Ostern mußte man den Eindruck gewinnen, die Familie Sürücü aus Kreuzberg sei eine Werbeagentur für Zwangsheiraten und Schwesternmord.

Der Europaabgeordnete der Grünen, Cem Özdemir, kennt das Rezept für solche Fälle: Wenn mehr Richter und Staatsanwälte wie er aus türkischen Familien stammten, dann könnten sie „archaische Strukturen“ besser durchschauen. Aber fiele es ihnen leichter, jemanden des Mordes zu überführen? Am „Durchschauen“ hat es im Fall Sürücü von Anfang an nicht gefehlt. Wenige Tage nach dem 7. Februar 2005, an dem der achtzehn Jahre alte Ayhan Sürücü um kurz vor neun Uhr abends seine dreiundzwanzig Jahre alte Schwester Hatun auf offener Straße mit drei Schüssen aus nächster Nähe umgebracht hatte, fiel schon der Verdacht auf ihn - und seine Brüder. Diese bestreiten, geistig oder praktisch mit der Tat zu tun zu haben. Die Schwester sei ihnen seit langem „egal“ gewesen, sie hätten keinerlei Kontakt zu ihr gehabt, sagten sie. Das könnte man als Beleg gelungener Integration deuten: So halten es viele mit ihren Geschwistern.

Das „schamlose“ Gelächter

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht halten Melek A., Ayhans frühere Freundin, die mit ihrer Mutter im Zeugenschutzprogramm lebt, für eine glaubwürdige, um Wahrheit bemühte Zeugin. Daß sie eine „Zeugin vom Hörensagen“ ist, also keine objektiven Beweise für Planung und Hergang der Tat liefert, hinderte die Justiz nicht, die meisten ihrer Aussagen für wahr zu halten. Die Aussagen aber, die die älteren Brüder schwer belasten, hielt das Gericht für nicht tragfähig. Sie seien Melek so viel später als alle anderen eingefallen, sie habe sie gegenüber ihrer Mutter nicht erwähnt und auch nicht bei der Polizei. So wurden die Brüder freigesprochen. Vor dem Gefängnistor lachten, „schamlos“, wie auch türkische Zeitungen schrieben, die Angehörigen, und die Revolverblätter rechneten aus, wieviel Haftenschädigung sie für 425 Tage bekommen werden.

Es sei, sagte am Gründonnerstag die Frauenrechtlerin Serap Cileli im Fernsehen, „ein schwarzer Tag für die Demokratie“. Die Richter werden' s mit Zähneknirschen gehört haben, so wie sie, was man der Urteilsbegründung anzumerken meinte, schon die Prozeßberichterstattung verfolgt hatten: Selten hat eine Kammer die strafrechtlichen, rechtsstaatlichen, gesellschaftlichen und moralischen Ebenen eines Mordfalls so sorgsam geschieden, hat so penibel argumentiert, ohne es doch an eindeutigen Worten fehlen zu lassen. Selten hat es ein Gericht so wenig verdient, daß sein Urteil so respektlos kommentiert wird, als hätten es Stümper gesprochen.

Der Islam erlaubt es nicht

Des Opfers wurde mit Respekt und Trauer gedacht. Doch verzichtete der Vorsitzende Richter darauf, der Toten Gewalt anzutun und sie als Vorbild für gelungene Integration zu vereinnahmen. Ihr Recht, ein Leben nach eigenem Geschmack zu führen, nannte er „selbstverständlich“. Ihrem Mörder bestritt er jede Legitimität: „Das Richtige“ zu tun habe sich ihr Bruder auch zur Tatzeit nicht einbilden können. Er kenne die Rechtsordnung der Bundesrepublik und habe gewußt, daß Mord verboten ist. Und: „Es ist ja klar, daß der Islam so etwas nicht erlaubt.“

Über die Familie sagte der Vorsitzende, daß sie in Kreuzberg wohne, aber „nicht wirklich in Deutschland“ lebe. Über den Verdacht der Mittäterschaft sagte er, es bleibe das „Bild einer Möglichkeit“, das im Verfahren nicht „weggewischt worden“ sei. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag (und Juristin) Renate Künast aber nannte „abartig“, was unklug sein mag, daß die Familie Sürücü nun den Sohn der Ermordeten zu sich nehmen will: „Sie hat den Mord mitzuverantworten.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck (Jurist), fand es wichtig, daß die „Familie der Täter jetzt nicht auch noch einen Zugriff auf das Kind des Opfers erhält“. Die Brüder sprach das Landgericht frei; Politiker verurteilten die gesamte Familie.

Sie müßten sich mehr Mühe geben

Die Sürücüs sind so sehr „Familie des Opfers“ wie „Familie des Täters“, auch nach dem Ende des Prozesses. Selbst der Staatsanwalt nimmt nicht an, daß sie einen „Familienrat“ abgehalten, ein Todesurteil beschlossen und einen „klassischen Ehrenmord“ in Auftrag gegeben haben. Bedenkt man, wie rüde mit der gesamten Familie umgegangen wurde, waren ihre Mitglieder wahrscheinlich gut beraten, nicht als Zeugen auszusagen. So wurde für die beiden Brüder die Untersuchungshaft zum Strafersatz. Die Haftentschädigung wird ihnen als weiterer Beleg ihrer Sozialschädlichkeit ausgelegt. Nachdem die Justiz geurteilt hat, muß die Öffentlichkeit sich zusammenreimen, wie sie hier lebt, diese kurdischstämmige Familie frommer Sunniten aus Ostanatolien. Sie müßte sich, jetzt, da Integration zu einer der wesentlichen Aufgaben erklärt wurde, etwas mehr Mühe damit geben, vor allem die Grünen und die Geistlichen.

Denn das Leben der Sürücüs reimt sich auf Desintegration so gut wie auf anatolische Tradition. Es wird das Schreckensbild einer geschlossenen Handlungseinheit beschworen, des absoluten Gegenbildes zum westlichen Individualismus. Die Brüder erscheinen als heilige Klonkrieger: Sperrt man einen weg, übernimmt der nächste. Im Prozeß wurde dagegen vom Zerfall einer Familie berichtet, der vor Hatuns Abwendung vom väterlichen Gesetz begann.

Seit 1974 in Deutschland

Der Vater kam 1974 nach Deutschland, die Eltern hatten 1971 geheiratet. Er arbeitete als Bäcker. Die Familie, so ein Gutachter, sei hoch angesehen, Not habe „dort überhaupt nicht“ geherrscht. Nacheinander kamen zehn Kinder, eines, ein Zwilling, starb vor den Augen der Familie früh bei einem Verkehrsunfall. Die Kinder seien zum Schulbesuch ermutigt worden. Der Älteste trat als Nebenkläger auf; er wurde wegen Drogenhandels zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der zweite Sohn studiert fern der Familie Jura in Köln. Der dritte, der die Waffe besorgt haben soll, lebt getrennt von seiner Frau und sagt von sich, ihm gehe alles nach einem Jahr in die Brüche. Der vierte Sohn fühlte sich als Liebling des Vaters, er hat einen IQ von 124, ist gescheit, schnell, unstet. Er soll Schmiere gestanden haben und war kurz vor dem Mord erst aus der Türkei zu seiner jungen Frau und seinem Söhnchen zurückgekehrt. Die Älteste war Hatun; sie wurde mit fünfzehn vom Gymnasium genommen und einem Cousin in der Türkei zur Frau gegeben. Schwanger kam sie zurück, sie heiratete noch zweimal, die dritte Ehe war wohl eine Scheinehe gegen Geld, mit Hilfe vom Staat schlug sie sich durch.

Die zweite Tochter, die spindeldürre, zigarettenrauchende Arzu, macht ihr Fachabitur, sie trat als Nebenklägerin auf. Ayhan, Arzu und zwei jüngere Schwestern wohnen bei den Eltern. Die Zeugin Melek war Arzus beste Schulfreundin. Wenn Melek ihr gesagt hätte, was Ayhan vorhatte, hätte der Mord verhindert werden können, rief sie bei einer ihrer seltenen Interventionen. Auch gegen Melek ist ermittelt worden. Das war auch so ein Strang, der lose bleibt, wie die angeblichen islamistischen Kontakte des einen Bruders. Der Kammer ist angelastet worden, daß sie nicht alle von der Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahren in der Hauptverhandlung wiederaufgerollt hat. Als wenn nur in diesem Fall selbst nach dem Urteil rätselhafte Reste blieben und Menschen und ihre Verhältnisse ein Geheimnis behielten.

Sie suchte die Nähe der Mutter

Vater Sürücü, inzwischen sechsundsechzig Jahre alt, sei depressiv und lebe halb in der Türkei, die Mutter sei schon lange krank, hieß es im Prozeß. Sind sie deswegen integrationsresistent? Um den Familienzusammenhalt scheint es vor allem Hatun, dem Opfer, gegangen zu sein. In den Wochen vor ihrem Tod ging sie mit ihrem Sohn ins Elternhaus und suchte die Nähe der Mutter. Den älteren Brüdern aber ging sie aus dem Weg. Die Staatsanwaltschaft vermochte nicht zu klären, was da passiert war. Hatun hatte sexuelle Übergriffe angedeutet. Ayhan aber begegnete sie ohne Arg. Jetzt könne er sehen, was er angerichtet habe, sagte er vor Gericht: den Eltern die Söhne entzogen, den Geschwistern die Schwester, dem Neffen die Mutter genommen. Für den Mord an seiner Schwester ist er zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das ist fast die Höchststrafe.

Eine Tochter tot, vom Bruder ermordet, ein anderer ein Drogendealer - für Eltern sind das überall auf der Welt harte Strafen. Die Geschwister haben verdient, in Deutschland etwas anderes angeboten zu bekommen als ein Feindbild der bösen Sürücüs. Wie sagte Bildungssenator Böger in der Debatte um die Rütli-Schule: „Es sind unsere Kinder!“



Text: F.A.Z., 21.04.2006, Nr. 93 / Seite 33
Bildmaterial: dpa/dpaweb

 
 
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