„Tannöd“-Prozess

Andrea Maria Schenkel hat nicht abgeschrieben

21. Mai 2008 Das Landgericht München I betrachtet den Krimi-Bestseller „Tannöd“ nicht als Plagiat. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin Andrea Maria Schenkel ab. Leuschner hatte Schenkel beschuldigt, sie habe für „Tannöd“ bei ihm abgeschrieben. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatte die Zivilkammer erklärt, die Vorwürfe seien nicht gerechtfertigt und das Gericht sehe keine Urheberrechtsverletzung.

„Tannöd“ basiert auf einem ungeklärten Sechsfach-Mord auf einem oberbayerischen Einödhof im Jahr 1922. Schenkels Erstlingswerk wurde bislang mehr als eine halbe Million Mal verkauft und ist damit einer der größten literarischen Überraschungserfolge der vergangenen Jahre. Die 46 Jahre alte Schriftstellerin aus Nittendorf bei Regensburg wurde durch das Buch binnen kürzester Zeit bekannt, sie wurde mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Der Münchner Journalist Leuschner recherchiert ebenfalls seit vielen Jahren zu dem Mordfall und hat zwei Bücher über das spektakuläre Verbrechen geschrieben.



Text: FAZ.NET
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