Überfall von Potsdam

Staatsfeind Nummer Eins und Zwei?

Von Patrick Bahners

Mahnwache am Tatort - eine Woche danach

Mahnwache am Tatort - eine Woche danach

26. April 2006 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Schreck bekommen. Und wir hatten immer gedacht, sie stamme vielleicht nur aus der bayerischen Nebenlinie des süddeutschen Liberalismus, aber Furcht kenne sie nicht.

Wer hat der früheren Bundesjustizministerin den Schreck eingejagt? Jörg Schönbohm, Innenminister des Landes Brandenburg. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat Schönbohms Kritik an Generalbundesanwalt Nehm kritisiert. Sie findet es „erschreckend, daß über die Zuständigkeit gestritten wird und nicht darüber, was die Ursachen und der Hintergrund dieses Falles sind“. Ja, man bekommt es mit der Angst zu tun, wenn bei der Strafverfolgung Rücksicht auf Formfragen und Kompetenzen genommen wird. Wie soll man ein Land nennen, in dem die Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen davon abhängt, daß die zuständige Stelle sie ergriffen hat? Das wäre eine knifflige Frage für einen Einbürgerungstest. Auch dem bärtigsten Iman und dem blondesten Unhold käme die Antwort „Rechtsstaat“, da zu einfach, wohl falsch vor.

Politiker außer sich

Der Vorverurteilung geht neuerdings die Vorerklärung voraus, wie man am Sürücü-Prozeß sehen konnte: Als die Richter nichts anfangen konnten mit allem, was Parallelgesellschaftstheoretiker monatelang über die Ursachen des sogenanten Ehrenmordes verbreitet hatten, gerieten die Politiker außer sich, und einem verhinderten SPD-Bundestagsabgeordneten platzte sogar der Bischofskragen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger sagte nicht, was sie, bevor auch nur Anklage erhoben worden ist, für den Hintergrund der Bushaltestellenattacke hält, aber man kann es sich denken: Es wird schon nicht die Sperrstunde sein oder der völkerverbindende Brauch des Kampftrinkens, sondern die Fremdenfeindlichkeit in Deutschland im allgemeinen, in Ostdeutschland im speziellen und ganz besonders mitten in der Nacht, wenn nicht, wie ein Sprachkritiker im „Tagesspiegel“ zu bedenken gab, diese Rede selbst fremdenfeindlich heißen muß, weil das Opfer deutscher Staatsbürger ist. Man sollte den Straftatbestand der Integriertenfeindlichkeit schaffen und von vornherein dem Generalbundesanwalt zuweisen.

Die Richtung der Tat

Dies wäre die letzte Konsequenz aus der Zuständigkeit, die Nehm im Streit mit Schönbohm beansprucht. Denn mit welchem Grund hat er die Potsdamer Sache an sich gezogen? In einem Fall von 1999, als zwei Vietnamesen fast totgetrampelt worden waren, befand der Bundesgerichtshof, die Justiz des Bundes sei nicht für jedes rechtsextremistische Tötungsdelikt, sondern „ausnahmsweise nur dann zuständig, wenn die Tat darauf gerichtet ist, das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen“. Es ist eine anspruchsvolle Abstraktion, bei einer mutmaßlich nicht geplanten oder verabredeten schwersten Körperverletzung unter Alkoholeinfluß nach einer Richtung der Tat zu fragen. Was kann die teleologische Betrachtung ergeben?

Zum Zeitpunkt der Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt kann er schwerlich, sollten ihm nicht bis heute geheim gebliebene Geheimdienstinformationen vorliegen, von einer Absicht der Täter ausgegangen sein, den Gesamtstaat zu erschüttern. Sie wollten wohl kein Fanal für eine Schwarzenjagd als ersten Akt einer nationalen Revolution setzen. Nur von der objektiven Richtung des Verbrechens kann die Rede sein. Einen Schwarzen fast tot zu prügeln, nur - so das aus der Telefonaufzeichnung eines Schimpfwortes erschlossene Motiv - weil er ein Schwarzer ist, das wäre eine Tat, die ihrem Wesen nach einen Angriff auf das Gefüge unseres Staates darstellte. Ebensowenig wie auf die Absicht kann man auf die Wirkung der Tat abstellen. Ernsthaft läßt sich nicht behaupten, daß alkoholisierte Totschläger das Staatsgefüge ins Wanken bringen können - selbst wenn man dieses Gefüge nicht im institutionellen Sinne auffassen und etwa befürchten wollte, eine Kampagne ostentativer Gewaltakte könnte geeignet sein, die rechtstreuen Bürger einzuschüchtern und von der Verteidigung der Grundrechte abzubringen.

Wir dürfen ruhig schlafen

Welches Tatmerkmal macht also die Potsdamer Bluttat zum Fall für den Staatsschutz? Allein die angenommene Gesinnung der Täter. Müßte Nehm dann aber nicht bei jeder rassistischen Beleidigung tätig werden? In der Tat werden, wenn ein Schwarzer beim Warten auf den Nachtbus zusammengeschlagen wird, auch die Grundrechte der Blonden und Blauäugigen angegriffen. Jeder Rechtsbruch richtet sich gegen die Rechtsordnung, und man fragt sich, wer sich noch auf die Straße traut. Wir dürfen aber wieder ruhig schlafen, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Arbeit tun, und die Karlsruher Ermittlungen sollen ja nicht bedeuten, daß daran in Brandenburg, wie weiland in den amerikanischen Südstaaten, zu zweifeln wäre.

Wo der Staat nicht einfach die Sicherheit seiner Bürger bedroht sieht, sondern seine eigene, schafft er besondere Zuständigkeiten. Er hat es in der Hand, welchen Rechtsbrecher er als Staatsfeind definiert, und eine Vermehrung dieser Feinde durch weite Auslegung dient nicht der Sicherheit im landläufigen Sinne des Wortes. Die innere Sicherheit, die durch die Potsdamer Täter bedroht sein soll, kann nur metaphorisch verstanden sein. Es handelt sich um eine moralische Sicherheit, die der Selbstsicherheit des guten Gewissens gefährlich nahe ist.

Text: F.A.Z., 26.04.2006, Nr. 97 / Seite 39
Bildmaterial: AP

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