Rechtsstreit

Was darf eine Jüdin in Deutschland gegen Israel sagen?

Von Patrick Bahners

Verklagt von Evelyn Hecht-Galinski: Henryk M. Broder

Verklagt von Evelyn Hecht-Galinski: Henryk M. Broder

21. August 2008 Evelyn Hecht-Galinski ist die Tochter von Heinz Galinski, dem verstorbenen Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Berlin und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Sie meldet sich immer wieder mit kritischen Meinungsäußerungen zur israelischen Politik und Staatsräson zu Wort. So veröffentlichte diese Zeitung am 26. Juli einen Leserbrief (Israels unterschiedliche Maßstäbe), in dem Frau Hecht-Galinski dem früheren Botschafter Israels in Berlin Shimon Stein vorwarf, sein Artikel zum sechzigsten Geburtstag seines Staates (Shimon Stein: Ein Kampf für Sicherheit und Frieden) biete „Geschichtsverdrehung und Mystifizierung“, da er von der „Vertreibung und Enteignung der Palästinenser“ schweige, „die mit der Gründung des Staates Israel einherging“.

Die Autorin appellierte an die deutsche und internationale Öffentlichkeit: „Wo bleibt der Aufschrei der Welt, wo der Hinweis auf die Verpflichtung Israels, nach internationalem Recht ohne Diskriminierung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in den besetzten Gebieten zu sorgen?“ Der letzte Satz des Briefes lautet: „Gerade im Angesicht unserer gemeinsamen Vergangenheit müssen kritische Anmerkungen zu begangenem Unrecht möglich sein, auch wenn sie Israel betreffen.“

„Grauzone mit einigem Spielraum“

Generalsekretär Stephan Kramer: Wann interveniert der Zentralrat?

Generalsekretär Stephan Kramer: Wann interveniert der Zentralrat?

Frau Hecht-Galinski führt derzeit einen Rechtsstreit gegen den Publizisten Henryk M. Broder. Sie möchte Broder die von ihm im Internet verbreitete Aussage verbieten lassen, „antisemitische und antizionistische Aussagen“ seien „ihre Spezialität“, weil sie die israelische Behandlung der Palästinenser mit der nationalsozialistischen Judenpolitik verglichen hat. Einen Vergleichsvorschlag hat Broder abgelehnt, das Urteil ist für den 3. September zu erwarten. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat jetzt einen Kommentar von Edward Koch zu diesem Fall bekanntgemacht. Der frühere Bürgermeister von New York, der 2004 die amerikanische Delegation bei der Berliner Antisemitismus-Konferenz leitete, erwartet von Deutschland nicht, dass es Vergleiche zwischen Israel und dem Hitlerstaat verbietet. „Redefreiheit bedeutet, dass es eine Grauzone mit einigem Spielraum gibt. Aber sie bedeutet auch, dass es einem Henryk M. Broder erlaubt sein muss zu sagen, dass solche Bemerkungen – seiner Meinung nach – antisemitisch sind.“

Sollen die Kölner Richter sich diese salomonische Auffassung zu eigen machen, aus der die Weisheit der großen liberalen Republik mit der schrankenlosen Redefreiheit ihres ersten Verfassungszusatzes spricht? In Deutschland sind die Grenzen des rechtlich Erlaubten und des sozialmoralisch Erträglichen enger gezogen als in Amerika. Die Redefreiheit ist de iure und de facto geschichtspolitisch beschränkt. Der Antisemitismusvorwurf eignet sich zum moralischen Totschlag. Wer die Beschreibung eines Gegners als eines Antisemiten durchsetzen kann, hat ihn aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. Das ist zu bedenken, wenn die Richter entscheiden, ob Frau Hecht-Galinski es in der Härte des Meinungskampfes hinnehmen muss, als notorische Antisemitin bezeichnet zu werden.

Strategie der verbalen Aggression

Bei den ihr vorgehaltenen Äußerungen handelt es sich nicht um Sätze des Typus, die Juden seien ja alle geldgierig. Es geht ausschließlich um Kommentare zur israelischen Politik und zu deren Verteidigern. Ein Sieg Broders vor Gericht wäre daher nicht einfach als Sieg der Meinungsfreiheit einzustufen. Seine preisgekrönte publizistische Strategie der verbalen Aggression nutzt den Spielraum der Meinungsfreiheit, um ihn einzuschränken: Kritiker Israels sollen eingeschüchtert werden.

Die politische Bedeutung des Streits zwischen Broder und Frau Hecht-Galinski wird manifest im Engagement des Zentralrats der Juden. Stephan Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats, beschrieb Frau Hecht-Galinski gegenüber der „Jerusalem Post“ als eine der „führenden Vertreterinnen“ eines jüdischen Antizionismus, „die offensichtlich ihren Selbsthass in antisemitischen und antizionistischen Äußerungen zu bewältigen versucht“. In anderem Kontext könnte die Figur des jüdischen Selbsthasses, die in literaturwissenschaftlichen Untersuchungen zu Autoren wie Rudolf Borchardt eine Hermeneutik des Verdachts inspiriert, ihrerseits als Klischee bewertet werden, dessen Verwendung den Antisemitismusverdacht weckt.

Der Zentralrat: Sprachrohr Israels?

Auf welche Belege kann Kramer seine Belege stützen? In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat Frau Hecht-Galinski den Zentralrat vor zwei Jahren als „Sprachrohr der israelischen Regierung“ kritisiert. Glaubt Kramer ernsthaft, dass dieser Äußerung im Urteil der Öffentlichkeit jeder sachliche Anhalt in so eklatanter Weise abgeht, dass die Person, die die Äußerung getan hat, als pathologischer Fall behandelt werden kann? Man betrachte zwei Interventionen des Zentralrats aus jüngster Zeit.

Der Göttinger Sportwissenschaftler Arnd Krüger hatte mit der Behauptung Anstoß erregt, die Opfer des Münchner Olympia-Attentats seien womöglich freiwillig in den Tod gegangen, um der Sache Israels zu dienen (Das Olympia-Attentat von 1972: Eklat um Vortrag eines Sporthistorikers ). Zum Beleg führte er im wesentlichen Spekulationen über das israelische Kriegerethos und Körperbewusstsein an. Der Vizepräsident des Zentralrats, Dieter Graumann, verurteilte Krügers Thesen als „Antisemitismus pur“. Sie seien von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt und grenzten an Volksverhetzung. Als die Göttinger Universitätsleitung feststellte, Krüger könne kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorgeworfen werden, da er nichts gefälscht habe und von seinen Thesen nicht auf eine antisemitische Einstellung geschlossen werden könne, nannte Graumann das „eine moralische Bankrotterklärung der Universität Göttingen“. Im Namen der Wissenschaftsfreiheit könnten zukünftig „die abenteuerlichsten und bösartigsten Dinge in die Welt gesetzt werden“.

Kein hochgefährliches Gift?

Als aber Faruk Sen, der Leiter des Essener Zentrums für Türkeistudien, in seinem Heimatland die abenteuerliche Behauptung verbreitete, die Türken würden heute in Deutschland behandelt wie vor 1945 die Juden (Faruk Sen: Der Wortgewandte), da sprang ihm Stephan Kramer vom Zentralrat der Juden bei. War Sens implizite Gleichsetzung von Einbürgerungstests und Sprachlernpflicht mit Nürnberger Gesetzen und Konzentrationslagern etwa kein Beispiel für jene Relativierung, die der Zentralrat immer bekämpft hat, war Sens Botschaft vor dem Hintergrund des realen Antisemitismus junger Muslime etwa kein hochgefährliches Gift?

Wie kann man die Solidarität mit Sen rational erklären? Man sieht sich darauf verwiesen, dass Sen als Kulturbotschafter jener türkischen Republik wirkt, mit der Israel im Stillen verbündet ist. Und warum war es dem Zentralrat nicht genug, dass Professor Krüger sich mit seinen abstrusen Konstruktionen in seinem Fach und in der Öffentlichkeit sogleich unmöglich gemacht hat? Warum will Graumann ihn zur Unperson machen? Der Gedanke, dass Israel in sechs Jahrzehnten der Selbstverteidigung möglicherweise doch ein Ethos ausgebildet hat, in dem Töten und Sterben anders gewogen werden als in friedlicheren Weltgegenden, soll nicht ausgesprochen werden dürfen.

Es sind Stimmen aus der israelischen Friedensbewegung, die die Einzäunung des Westjordanlands mit der Mauer des Warschauer Gettos vergleichen. Durch Redeverbote und Beleidigungen in Deutschland ist dieser Vergleich nicht aus der Welt zu schaffen. Die im Zentralrat vertretenen deutschen Juden haben gute Gründe, die Sache Israels als ihre eigene zu behandeln. Aber wenn sie das tun, müssen sie es sich auch sagen lassen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z.-Wonge Bergmann, picture-alliance/ dpa

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