11. Juni 2008 Vom zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag - die längliche Vokabel geht uns inzwischen fließend über die Lippen - hängt einiges ab. An diesem Donnerstag werden die Ministerpräsidenten der Länder ihn beraten, noch nicht beschließen. Würden sie sich aber im Grundsatz schon einig, entschieden sie nicht nur darüber, was ARD und ZDF im Internet dürfen und was nicht. Sie würden etwas Grundumstürzendes unternehmen: Sie führten über das Internet eine öffentlich-rechtliche Presse ein. Wird die Sache nicht vertagt, dann wird man sich das Datum merken müssen: Der 12. Juni 2008 als der Tag, an dem die freie, unabhängige Presse in Deutschland öffentlich-rechtliche, also halbstaatliche und mit Zwangsgebühren finanzierte Konkurrenz bekam.
Das ist der Kern der Geschichte, und das ist der Grund, warum sich die Verlage und ihre Verbände so deutlich zu Wort melden. Sie sehen durch die Ermächtigung von ARD und ZDF ihre, also die Pressefreiheit bedroht. Das hat damit zu tun, dass den Sendern elektronische Presse - also Textportale - durch den Staatsvertrag eben nicht prinzipiell verboten oder nur ausnahmsweise erlaubt ist. Sie wird ihnen vielmehr generell gewährt. Die Texte müssen nur sendungsbezogen sein - das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Und sie dürfen nur nicht Zeitungen oder Zeitschriften in Gestaltung und Inhalt gleichen. Das aber tun nicht einmal die Online-Auftritte der Pressehäuser selbst. Eine Einschränkung für ARD und ZDF bedeutet das nicht.
Die letzten Hilfstruppen marschieren auf
Denkt man diesen Vorgang zu Ende, kommt man auf den Punkt, auf den wir zu Beginn der Debatte verwiesen haben - die Enteignung der freien Presse. Sie wird nicht nur um ihre Geschäftsgrundlage gebracht, sondern um ihr publizistisches Grundrecht. Wenn nämlich elektronische Presse nur ist, was - dem Rundfunkstaatsvertrag folgend - aussieht wie das sogenannte E-Paper, also das eins zu eins ins Internet transportierte Papierprodukt, dann könnte man folgern, dass auch nur für dieses die Pressefreiheit gilt, nicht aber für alles andere, was online publiziert wird. Das ist einer der Gründe, weswegen der Präsident des Zeitschriftenverlegerverbandes, Hubert Burda, den neuen Rundfunkstaatsvertrag für verfassungswidrig hält.
Grämen müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender, sollten die Ministerpräsidenten beschließen, was vorliegt, nur über einen Passus: die in der Regel - die auch wieder zahlreiche Ausnahmen kennt - zeitliche Befristung ihrer aktuellen Angebote auf sieben Tage. Von Zensur war seitens des ZDF in diesem Zusammenhang die Rede, von einem Morgenthau-Plan. Und jetzt, da am Tag vor der Entscheidung die letzten Hilfstruppen aufmarschieren, wird vor einer Zwei-Klassen-Mediengesellschaft gewarnt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Kulturrat und die Verbraucherzentralen finden hinter diesem Begriff zusammen und warnen davor, ARD und ZDF digitale Fußfesseln anzulegen.
Die Begrenzung der Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender sei eine Enteignung von Informationen, für die wir bezahlt haben, sagt der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Er warnte davor, das kollektive Gedächtnis abzuschalten. Es könne nicht sein, dass aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen, ergänzt der DGB-Chef Michael Sommer.
Wann kommt die Printausgabe des Magazins Frontal 21?
Gelesen haben können die Interessenvertreter den Vertrag, den sie angreifen, wohl nicht. Sonst müssten sie anders reden. Oder haben wir bislang etwas missverstanden und werden die Rundfunkgebühren auch für öffentlich-rechtliche Presseerzeugnisse (im Internet) erhoben? Reicht die Bestands- und Entwicklungsgarantie, mit der das Bundesverfassungsgericht die Sender stützt und hinter der sich manche Ministerpräsidenten jetzt verstecken, wirklich so weit, dass man damit die Textportale im Internet begründen kann? Wann kommt die Printausgabe des Magazins Frontal 21 und wann die Allgemeine Intendantenzeitung?
Man könnte meinen, es sei zu diesem Thema schon alles gesagt. Da es aber ums Ganze gehe, solle es auch ruhig von allen, die bislang noch nicht zu hören waren, wiederholt werden. Solange sie nicht am Thema vorbeiredeten. Und die Kleiderordnung beachteten. Und nicht unter falscher Flagge segelten. Oder, sagen wir, auf beiden Schultern trügen - wie der DGB, die Verbraucherzentralenleute und der Kulturrat, deren Vertreter man in den Aufsichtsgremien der Sender ein- und ausgehen sieht. Der DGB-Chef Sommer etwa sitzt höchstselbst im Fernsehrat des ZDF.
Die schönste medienpolitische Meldung des Tages setzte übrigens die Katholische Nachrichtenagentur ab. Sie lautet: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) spricht sich gegen eine eingeschränkte Internet-Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Andernfalls, so hieß es weiter, werde der Zugang zu umfassenden Informationen unnötig eingegrenzt, warnte der medienpolitische Sprecher des ZdK, Klaus Prömpers.
Klaus Prömpers ist im Hauptberuf Leiter des ZDF-Studios in Wien.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Archiv / ZDF-Mediathek