Raubkunst

Unkenntnis, Ignoranz oder Provokation?

Von Nicole Scheyerer, Wien

26. März 2008 Wie geriet der Wiener Kunsthändler Herbert Giese ins Schwärmen, als er Anfang der neunziger Jahre erstmals in die Privatsammlung von Rudolf Leopold vorgelassen wurde. Eine Art „Wunderkammer, der Zeit um 1600 vergleichbar oder gar der Höhle des Ali Baba“, beschrieb der zur Inventarisierung und Schätzung bestellte Experte Leopolds Kostbarkeiten später. Aber nicht nur die Kunst faszinierte Giese, sondern auch die zahllosen Bücher, Monographien, Werkverzeichnisse, Ausstellungs- und Versteigerungskataloge, die der besessene Augenarzt im Lauf seiner fünfzigjährigen Passion zusammengetragen hatte.

Leopold schildert gern seine Lust beim Aufspüren von Bildern und wie er seine anvisierte Beute auch über Jahre beharrlich verfolgte. Österreichs anerkanntester Sammler sparte nie mit Selbstlob in Bezug auf seine Kennerschaft von Egon Schiele, was sich mitunter anhörte, als hätte er den Künstler als Erster entdeckt. Als der 1925 geborene Mediziner in den fünfziger Jahren zu sammeln begann, lag der Preis für den Künstler danieder; selbst vielen Kunsthistorikern galten dessen Werke als Pornographie. Leopold wurde für seinen Geschmack sogar verspottet. In den Erzählungen über seine Schiele-Leidenschaft kommen die jüdischen Sammler, die den Frühexpressionisten schon vor dem Zweiten Weltkrieg gekauft haben, nur selten vor. Im Lichte neuer Restitutionsforderungen wird nun die Frage virulent, ob Leopold beim Erwerb etlicher Werke den Verdacht auf Raubkunst ausschließen konnte.

Stures Ausblenden der Opfer

Jenny Steiner, Heinrich Rieger oder Lea Bondi: Die Namen der jüdischen Kunstsammler scheinen 1930 in dem ersten, von Otto Nirenstein verfassten Werkkatalog zu Egon Schiele als Besitzer auf. Leopold schilderte selbst in einem Interview, dass er dieses Buch 1950 erworben hat. Trotz der darin genannten Enteigneten besteht er auf dem „rechtmäßigen und gutgläubigen Erwerb“ aller 5000 Werke seiner Kollektion. Das sture Ausblenden der Opfer des Nationalsozialismus brachte dem Sammler nun erstmals breite öffentliche Kritik ein.

Die aktuelle Debatte entzündete sich aber zunächst nicht an Leopolds Schiele-Schatz, sondern an der großen Retrospektive „Albin Egger-Lienz 1868-1926“, für deren umfassende Präsentation das Leopold Museum viele Leihgaben besorgte. Dass die Provenienzen von vierzehn Exponaten umstritten sind, erwähnen Ausstellung und Katalog nicht. Man habe anstelle über die Leihgeber über die Fälle sprechen wollen, rechtfertigt sich das Museum. Als Plakatsujet dient das Bild „Die Bergmäher“ (1907) aus der hauseigenen Sammlung, das Leopold 1970 erworben hat: Dessen Herkunft wurde aber bereits von im Jahr 2001 veröffentlichten Recherchen angezweifelt. Gemeinsam mit Egger-Lienz' monumentalem Bauernbild „Mann und Weib“ (1910), das für die aktuelle Schau aus dem Kärntner Landesmuseum geliehen wurde, hing es einst in der Villa von Oskar Neumann. Die 200 Kunstwerke umfassende Sammlung des Wiener Architekten ist seit 1938 fast vollständig verschollen.

Zögerliche Provenzienzforschung

Auch die Egger-Lienz-Gemälde „Waldinneres“ (1895) und „Nach dem Friedensschluss“ (1902) sind strittig: Die Gestapo entzog die Gemälde 1938 dem später ermordeten Ehepaar Georg und Erna Duschinsky. Der Erbe Ernst Duschinsky konnte zwar 1952 eine Rückgabe von „Waldinneres“ erwirken, ob er es aber anschließend tatsächlich der Kärntner Landesgalerie verkauft hat, wird angezweifelt. Von Klagenfurt erwarb das Bild Rudolf Leopold im Tausch. Zu den Profiteuren der Enteignung zählte auch die Heimatgemeinde des als Albuin Ingenuin Trojer geborenen Künstlers: Die Stadt Lienz zwang die Jüdin Stefanie Gartenberg 1938 zum Verkauf von „Feldsegen“ (1896) und „Ruhende Hirten“ (1918). Anstatt bei den Erben befinden sich diese Bilder bis heute auf dem Osttiroler Schloss Bruck. Hinzu kommen Egger-Lienz-Werke aus dem Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck, das zwar 1951 die Kisten mit Gemälden des Gauleiters Franz Hofer öffnete, aber Provenienzforschung bisher nur sehr zögerlich betrieb.

Für den umfassenden Charakter seiner Werkschau scheute Leopold also nicht vor Leihgaben zurück, die bis heute den Verdacht von Raubkunst tragen. War es Unwissenheit, bloße Ignoranz oder gar versteckte Provokation, die den Sammler ausgerechnet im Gedenkjahr 2008 zu einer Präsentation von Bildern mit zwielichtiger Provenienz verleitete? Während sich Österreich dieser Tage an den „Anschluss“ vor siebzig Jahren erinnert, weist Leopold „als Kunstkenner“ alle Restitutionsansprüche trotzig von sich: „Es geht diesen Leuten nur ums Geld“, meinte er in einem Interview mit der Wiener Wochenzeitschrift „Falter“ in Bezug auf die Familie Rothschild, die ihre von Österreich restituierte Sammlung versteigern ließ.

Ausweitung des Gesetzes möglich

Bis dato konnte sich Leopold in Sicherheit wiegen; denn das 1998 beschlossene Kunstrückgabegesetz in Österreich betrifft nur Bundesmuseen. Sein als Privatstiftung geführtes Museum wird davon ebenso wenig berührt wie die Sammlungen der einzelnen Länder und Gemeinden. Dieser Umstand mutet insofern eigenartig an, als Leopolds Kunstsammlung 1994 vom österreichischen Staat für 160 Millionen Euro angekauft wurde. Das aus öffentlichen Mitteln errichtete Museum, in dem Leopold auf Lebenszeit Direktor bleibt, wird mit Bundessubventionen geführt.

Durch die aktuellen Debatten könnte es jedoch zu einer Ausweitung dieses Gesetzes kommen: Die Sammlung Leopold würde damit ein zweites Mal unfreiwillig zum Anstoß für den Prozess der Restitution: War es doch 1998 die Beschlagnahmung von Leopolds Schiele-„Bildnis Wally“ als „Diebesgut“ durch die Staatsanwaltschaft in New York, die Österreich schockierte und einen Umdenkprozess einleitete. Noch im selben Jahr begannen die Behörden mit der Aufklärung der fünfzig Jahre verdrängten Frage, welche Kunstwerke ihren jüdischen Eigentümern geraubt wurden und wie die repressive Rückgabepraxis der fünfziger Jahre mit deren Forderungen umging. Nach der Öffnung gesperrter Archive, gründlicher Provenienzforschung und der Rückstellung Tausender Objekte aus den Bundessammlungen spricht Kulturministerin Claudia Schmied heute von einer „moralischen Verpflichtung“ zur Restitution. Unterdessen erwartet das Leopold Museum nach einem zehnjährigen Prozess, der bisher 2,9 Millionen Euro gekostet hat, einen baldigen amerikanischen Gerichtsbeschluss über Schieles „Wally“. Die Kunsthändlerin Lea Bondi hatte nach dem Krieg angegeben, das Bild sei ihr von ihrem Salzburger Kollegen Friedrich Welz abgepresst worden. Leopold will hingegen wissen, dass Bondi das Gemälde 1938 verkauft hat - und er daher keine Raubkunst erworben habe.

„Lex Leopold“?

An der Egger-Lienz-Ausstellung hat sich eine lange schwelende Debatte wieder entzündet, durch die das Leopold Museum seinen unangreifbaren Status verlieren könnte. Provokant hatte Ariel Muzicant, der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), vor einigen Wochen die Schließung der Kunstinstitution gefordert. Eine von der IKG in Auftrag gegebene und unter Verschluss gehaltene Expertise, in die bisher nur das Kulturministerium Einsicht erhielt, soll die verfassungskonforme Anwendung des Kunstrückgabegesetzes auf die Privatstiftung Leopold beweisen. Leopolds Anwalt, das Stiftungsratsmitglied Andreas Nödl, spricht von einer „Lex Leopold“, die dem rechtlichen Schutz von Privatstiftungen in Österreich zuwiderlaufen würde: Ein Zwang zur Rückgabe würde einer „Enteignung“ gleichkommen, da das derzeitige Gesetz keine Entschädigung vorsieht.

Inzwischen hat die IKG aber noch ein anderes juristisches Gutachten zur Sammlung Leopold vorgestellt. Laut einer Expertise des Salzburger Juristen Georg Graf wären „vorerst“ in sechs Fällen von „eindeutiger Raubkunst“ zivilrechtliche Schritte möglich: „Bezüglich sämtlicher Bilder ist davon auszugehen, dass Rudolf Leopold zum Zeitpunkt des Erwerbs davon wusste beziehungsweise davon wissen musste, dass diese Bilder ursprünglich im Eigentum von Personen standen, die von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren“, stellt Graf fest.

Überraschter Anwalt

Das Gutachten spricht Leopold in mehreren Fällen ab, der rechtmäßige Eigentümer der Bilder zu sein. Unter Raubkunst-Vorwurf stehen neben „Bildnis Wally“ und „Die Bergmäher“ auch Schieles Gemälde „Die Häuser am Meer“, fünf Blätter von Schiele sowie drei Bilder von Anton Romako. Leopolds Anwalt Nödl reagierte sehr überrascht auf die Wendung in Richtung Eigentumsklage. Er kritisierte am Gutachten, dass sich Graf nur an die Angaben der Kultusgemeinde halte und den Sammler selbst nicht befragt habe: Der „Wissensstand von heute“ dürfe nicht einfach auf die Vergangenheit angewendet werden. Aber die Forderung auf Rückgabe von elf Werken würde sich ohnehin im „Promillebereich“ bewegen.

Auch wenn das „absolute Gros“, so Nödl, der Sammlung Leopold einwandfreies Eigentum darstellen möge, so unterschätze die Stiftung doch den Symbolgehalt der Restitutionsfragen. „Es ist für das Ansehen des Staates Österreich von zentraler Bedeutung, dass die Menschen in diesem Land - aber auch jene Menschen, die unser Land besuchen - die Sicherheit haben, dass Kunstwerke, die sie in unseren Museen betrachten, eine geklärte Vergangenheit und rechtmäßige Eigentümerschaft haben“, verlautbart Kulturministerin Schmied und wünscht sich „mehr Sensibilität“ im Gedenkjahr 2008. Die Ministerin wird in einer für heute angesetzten Pressekonferenz zu der Möglichkeit einer Novellierung des Restitutionsgesetzes und dessen Ausdehnung auf die Sammlung Leopold Stellung beziehen.

Und Klaus Albrecht Schröder, Direktor der Albertina und einst kaufmännischer Leiter des Leopold Museums, mahnt seinen ehemaligen Chef in einem Interview zu mehr Distanz: Denn das Leopold Museum beschäftigt zwar zwei Provenienzforscher, deren freie Hand wurde aber von Kritikern wiederholt angezweifelt. „Die Aufgabe des Direktors besteht nur darin, den Akt an den ebenfalls unabhängigen Beirat weiterzureichen. Und dieser hat das Archivmaterial zu beurteilen“, fordert Schröder, „das soll und darf kein Direktor machen!“ Mit Werklisten, kunsthistorischen Akten und Dokumenten hat sich der zweiundachtzig Jahre alte Sammler sein Leben lang bestens zurechtgefunden. Ob er sie auch gelten lässt, wenn sie seinen Interessen widersprechen, und wie hoch seine Achtung vor der Sammelleidenschaft anderer ist, kann sich erst bei der Ausweitung des Kunstrückgabegesetzes erweisen.



Text: F.A.Z., 26.03.2008, Nr. 71 / Seite 35
Bildmaterial: AFP, AP, Museum

 
 
 
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