Fall Christian Klar

Köhlers Satz

Mit seiner Entscheidung gegen einen Gnadenerweis für Christian Klar ist Bundespräsident Horst Köhler nicht vor dem Druck der öffentlichen Meinung eingeknickt. Vielmehr hat er einen Ausweis seiner politischen Unabhängigkeit erbracht, meint Christian Geyer.

Lesermeinungen zum Beitrag

10. Mai 2007 17:57

Ein ganz Klar(er) Fall? Oder ein trauriges Lied?

Sophia von Harsdorf (zickezacke)

Liebe Deutsche, ich brauche Nachhilfe! Oder einen “Gnadenstoss”!

Ist der Klar ein vielfacher Moerder oder nicht? Klar.
Ist er ein in mehreren weiteren Faellen beinah Moerder? Klar.
Ist er ein durchtriebener, reueloser Provokateur? Klar.
Fuehrt er die gesamte Bundesrepublik an der Nase herum? Klar.
Tritt die gesamte Presse durch unverhaelnismaessige Aufmerksamkeit mit Fuessen auf die Gefuehle der Hinterbliebenen? Klar.
Wurde vielleicht die RAF in einer Art heiligen Allianz aufgenommen, da wo “der Zweck jedes Mittel heiligt”? Klar.
Wollte vielleicht die RAF diesen verlogenen Rechtsstaat berechtigt beseitigen? Klar.
Wurde jetzt dieser Staat durch Selbsterkenntnis und durch schlechtes Gewissen erleuchtet? Klar.
Kommt denn der grosse “Held” und “Maertyrer” Klar nicht sowieso sehr bald - DAS MUSS MIR JEMAND EXTRA ERKLAEREN – raus? Klar.

Gibt es nun nur einen einzigen, einen letzten Deutschen, den Bundespraesidenten, der einen “klaren” Kopf behaelt, um ihn wortlos nur leicht nach “rechts” und ueber die “Mitte” nach “links” zu drehen, um damit zu meinen: NEE-NEE-NEE ? Klar.

Danke! Dann ist mir sogar alles klar!

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08. Mai 2007 17:08

Unsäglicher Nötigungsvorwurf

Klaus G. Sattler (sattler3)

Christian Geyer ist zuzustimmen, wenn er bemerkt, der Bundespräsident sei nicht vor dem Druck der öffentlichen Meinung eingeknickt, vielmehr habe er mit der Ablehnung des Gnadengesuchs einen Ausweis seiner politischen Unabhängigkeit erbracht. Daher entfällt auch der Vorwurf der Nötigung eines Verfassungsorgans. Diese ungeheuerliche Behauptung würde voraussetzen, dass der Bundespräsident unter allen Umständen überhaupt wiedergewählt werden will, und dass er, um dieses Ziel nicht zu gefährden, entgegen seiner wohlvorbereiteten Entscheidung den Gnadenerweis aus opportunistischen Gründen abgelehnt hätte. Ein schärferer Angriff als mit dieser Unterstellung kann gegenüber der Person des Bundespräsidenten nicht geführt werden. Alles andere ist heuchlerisch und von den eigenen Interesses der Heuchler bestimmt.

Selbstverständlich könnte sich der Bundespräsident zu dem Nötigungsvorwurf erklären, er muss es aber nicht und sollte es vermutlich derzeit auch nicht.

Klaus G. Sattler


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08. Mai 2007 13:12

Nicht dem Druck nachgegeben

Markus Teuber (arathorn)

Der Bundespräsident hat eben nicht dem Druck aus Politik und Öffentlichkeit nachgegeben -auch wenn manche das irrtümlich meinen.
Der Bundespräsident hat sich über die Person Klar ein Bild gemacht -zuletzt im Gespräch mit Klar vor einigen Tagen.

Aus all diesen gewonnen Erkenntnissen (zu denen auch Gespräche mit Angehörigen der Opfer zählten) hat Herr Köhler die Ansicht gewonnen,daß Klar es nicht würdig ist,den Gnadenerlaß (und nur um diesen geht es hier) zu erhalten.

Der Bundespräsident hat sich weder mit dieser noch der vorher auch möglichen (Alternativ-) Entscheidung beschädigt.

Beschädigt haben sich wieder einmal (alle) politischen Parteien,die seit Köhlers Amtantritt stetig versuchen,diesem (für sie Gott sei Dank unbequemen) Mann Ratschläge zu erteilen,wie er sein Amt führen und Entscheidungen treffen zu habe.

Deutschlands großes Problem ist,daß es zu wenige solcher Männer und Frauen wie Hr. Köhler hat,die sich dem Parteienabsolutismus widersetzen!

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08. Mai 2007 12:03

Gnadenrecht des Bundespräsidenten

Detlef Stark (wool-web)

Das leidenschaftliche Plädoyer von Christian Geyer für den Respekt vor der Gnadenrechtsgewalt des Bundes-
präsidenten enthält viel Kritik der bezüglich vorab-
gegebenen Ratschläge, von wem auch immer.
Der Respekt vor dem Bundespräsidenten muss dieser sich aber auch durch seine Entscheidungsfindungen beim Volk insofern verdienen, dass diese Entscheidungen auch von der deutlichen Mehrheit nachvollziehbar sein sollten, denn er ist kein institutioneller Gott, sondern von der Bundes-versammlung mit ihrer parteilichen Prägung gewählt worden.
Insofern steht es jedem, zuvörderst auch den gewählten Mitgliedern der Bundesversammlung, frei, im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäusserung auch seine Meinung öffentlich zu äussern, ohne dass das gleich zum Sakrileg erklärt wird oder gar als Nötigung apostrophiert wird.
Detlef Stark

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08. Mai 2007 11:44

Respektloses Verhalten

oktay uzun (dersim)

Was die CSU und die FDP an Verhalten vorgelegt haben, ist unverständlich, respektlos und verdient kein Verständnis.
Das Amt des Bundespräsident ist ein ehrenvolles Amt, dass keine billige Polemik Kritik verdient hat. Die CSU und die FDP haben kein Recht unser ansehen im Ausland und hier in Deutschland so zu beschädigen. Jeder Bundespräsident unseres Landes hatte die Fähigkeit mit seinem Eigenen Gewissen und Verstand über gewisse Problematiken zu entscheiden, für die Sie kein Unterricht von den Parteien bedarf.Bevor die CSU anfängt dieses Ehren würdige Amt auch nur ansatzweise unberechtigt zu kritisieren, sollten Sie sich mal mit den Eigen Problemen befassen. War die CSU immer einen Sauber Partei?Da fallen mir sofort die Schmiergeld und Spiegel Affäre ein. Bevor wir anderen Ländern Unterricht in Demokratie geben, sollten sich einige erstmal selber über Menschenrechte und Respekt informieren. Ich glaube nicht, dass Herr Köhler so Mutig war wie Herr Richard von Weizsäcker, der sich von keinem beeinflusst hat lassen. Ich bin sehr enttäuscht von Herr Köhler der dem Druck nachgegeben hat, das Ergebnis ist nur nachrangig. Schade, dass ich so ein verhalten erleben musste in Deutschland, dass dem des Bundespräsident nicht würdig ist.

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08. Mai 2007 11:27

Köhler sollte trotzdem nochmal Stellung beziehen

Konstantin Schneider (bundesboy)

Sicherlich ist das Bild vom Spukschloss Bellevue zutreffend und das Bemühen darum, die Würde des Amtes zu respektieren, richtig.

Um jedoch alle Zweifel daran zu beseitigen, dass sich Köhler keinesfalls genötigt sah, die eigene Entscheidung nun so schnell bekanntgeben zu lassen, sollte er sich bei Gelegenheit nochmal zu den vielen guten Ratschlägen, die man ihm auf den Weg gab, äussern.

Immerhin hat Köhler erreicht, dass er am Tag nach der Wahl des französischen Staatspräsidenten fast genauso viel Aufmerksamkeit auf sich zog. Ob er dies beabsichtigte, um ein paar intelligente Menschen zum Nachdenken über Vergleiche anzuregen, bleibt natürlich sein Geheimnis.

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08. Mai 2007 11:14

Irrtum!

Horst Schmidt (Zahnstein)

Diese Entscheidung ein Ausweis seiner politischen Unabhängigkeit? Nanu.

Diese Unabhängigkeit, persönlicher Art, aber auch für das Amt als solches, hätte nur gewahrt, unterstrichen werden können, wenn Horst Köhler diese Entscheidung keinen Gnadenakt zu gewähren, mit der öffentlichen Bekanntgabe einer Nichtkandidatur für eine zweite Amtszeit verbunden hätte.

So aber bleibt nur ein Geschmäckle und die richtige Einschätzung, dass es Horst Köhler an Größe fehlt.

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08. Mai 2007 10:49

Bravo!

Ingo Roessler (iroessler)

Unabhaengig und unbequem - so wollte er sein, und so ist er! Wir benoetigen mehr Politiker vom Kaliber unseres Bundespraesidenten, vor allem in der Regierung.

Ingo Roessler
Amman, Jordanien

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07. Mai 2007 23:00

Sprache

Peter von Katow sen. (Katow)

"institutionelle Vergewisserung"? Sachen gibts.
"institutionell abgesicherte Sorgfaltspflicht" - Eine abgesicherte Pflicht und dann auch noch institutionell? Das gibt es alles gar nicht. Das Grundgesetz kennt weder ein Institut der Pflicht (naja vielleicht die Wehrpflicht mit Vergewisserungsprüfung und die Bundeswehr als Knabeninstitut) noch der Sorgfalt. Ein Institut, das ihre Sorgfalt oder gar eine Pflicht absichert - unbekannt. Oder meint der Autor das Institut des Bundesrechnungshofes? Ach was. Hier wird wohl nur ein Fremdwort, von dessen Bedeutung der Autor eine vage Ahnung hat, zur Imponiervokabel.
Das Urteil lautet: Der Autor hat binnen Monatsfrist eine der folgenden Formulierungen in einem Aufsatz unterzubringen:
- Gewissensinstitut der einfältigen Sorgfalt
- sorgfältige Pflichteninstitutionen sichern Vergewisserung
ad lib. ad inf.
Das Kommando Karl Kraus lehnt Gnadengesuche ab.

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