Von Patrick Bahners
10. April 2008 Das Gewissen, liest man in der aktuellen Auflage des katholischen Lexikons für Theologie und Kirche, verbürgt nach christlichem Verständnis die göttliche Zusage an den Menschen, dass ihm die subjektive Fähigkeit zur sittlichen Erkenntnis gegeben ist, die durch nichts und niemanden ersetzt werden kann. Die weltliche Version desselben Gedankens trug die Verfasserin des Lexikonartikels im Deutschen Bundestag vor, als sie in ihrer Eigenschaft als Bundesministerin für Bildung und Forschung das Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates erläuterte.
Den Abgeordneten und den Ministern, führte Annette Schavan aus, könne es niemand abnehmen, sich gewissenhaft um eine ethische Urteilsfindung zu bemühen. Auch der Ethikrat solle dem Parlament und der Regierung die Debatten und Prozesse der Entscheidungsfindung nicht abnehmen. Das Gesetz wurde am 26. April 2007 mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP verabschiedet. Am Freitag dieser Woche tritt der Deutsche Ethikrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
In moralisch ernster Sache
Der Bundestag wird am selben Tag seine Entscheidung in der Frage treffen, zu der das Vorgängergremium des Deutschen Ethikrates, der von der Regierung Schröder 2001 einberufene Nationale Ethikrat, im Juli 2007 seine letzte Stellungnahme abgegeben hatte. In diesem Papier, das als Vermächtnis des alten Rates angesehen werden darf, empfahl eine Mehrheit der Mitglieder mit dem Verfassungsjuristen Horst Dreier an der Spitze, das Stammzellgesetz von 2002 aufzuheben, das den Import von Stammzelllinien, die durch Tötung von Embryonen hergestellt werden, verbietet und eine Ausnahme nur für solche Zelllinien zulässt, die schon hergestellt waren, bevor sich der deutsche Gesetzgeber mit dem Problem befasste.
Ein Gesetzesbeschluss in moralisch ernster Sache ist mehr als die Summe der Gewissensentscheidungen der Abgeordneten. Zwar ist die Rede von der Staatspersönlichkeit in der Staatslehre nicht mehr Mode. Aber auch dem Gesetzgeber muss man ein Gewissen unterstellen, ein der subjektiven Fähigkeit zur sittlichen Erkenntnis entsprechendes Vermögen - er könnte sonst in Fragen von Leben und Tod nichts entscheiden. Der Staat ist ein Subjekt in dem einfachen Sinne, dass er sich seine Handlungen zurechnen lassen muss. In Entsprechung zu Johann Gottlieb Fichtes Satz, was für eine Philosophie man wähle, hänge davon ab, was für ein Mensch man sei, gilt: Welche Gesetze man sich gibt, hängt davon ab, was für ein Staat man sein will.
Schavans versus Schröders Ethikrat
So harmonierte bei der Gründung des Nationalen Ethikrates das Selbstverständnis des Kanzlers als eines Machers und Ansagers mit Schröders Sympathie für die Anthropologie des Berliner Philosophen Volker Gerhardt, der am Bild des Menschen die Züge der Gestaltungsmacht und Plastizität hervorhebt. Wie der Nationale Ethikrat die Erfindung Gerhard Schröders war, so muss man die Schaffung des Deutschen Ethikrates Annette Schavan zurechnen.
Die heutige Kanzlerin hatte noch im Wahlkampf 2005 den vormundschaftlichen Regierungsstil Schröders am Beispiel des Ethikrates kritisiert. Dass Frau Merkels Forschungsministerin das Dasein des Rates verlängert hat, war keine großkoalitionäre Freundlichkeit. Frau Schavan will den Interessenverbänden der Naturwissenschaft demonstrieren, dass gerade eine christlich-demokratisch geführte Bundesregierung nicht ethikberatungsresistent ist.
Wissenschaft als Partei
Der neue Rat wird paritätisch von Regierung und Parlament besetzt, hat also in unserem parlamentarischen System eine eingebaute Regierungsmehrheit. Er soll aber nicht nur Regierung und Parlament beraten. Als seine erste Aufgabe nennt das Ethikratsgesetz Information der Öffentlichkeit und Förderung der Diskussion in der Gesellschaft unter Einbeziehung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Dem Rat obliegt, wie Frau Schavan vor dem Bundestag darlegte, neben der wissenschaftsgeleiteten Politikberatung die Strukturierung des öffentlichen Diskurses. Es gelte, in wichtigen Fragen stärker den wissenschaftlichen Sachverstand zu nutzen. Nun geht es in der Arbeit des Ethikrates aber typischerweise um eine Abwägung der Risiken der Wissenschaft. Die Stammzelldebatte hat gezeigt, dass fraglich sein kann, wie sachlich und verlässlich die Auskünfte der Wissenschaft dort sind, wo sie Partei ist.
Der Ethikrat soll beraten, der Bundestag entscheiden: Für Frau Schavan ist insoweit alles in bester Gewissensordnung. Allerdings hat sie in diesem Zusammenhang die merkwürdige Formulierung von der wechselseitigen Souveränität verwendet. Dem Königsrecht der frei entscheidenden Abgeordneten korrespondiere der in voller Souveränität beratschlagende Sachverstand. Man könnte einen weisungsgebundenen Rat der Weisen schon deshalb per Gesetz nicht schaffen, weil in ihn niemand einträte. Die Verwendung des staatsrechtlichen Begriffs der Souveränität für einen exklusiven Klub mag metaphorisch sein, sie irritiert trotzdem. Der Bundestag übt seine souveränen Rechte stellvertretend aus, als Treuhänder des Volkes. In den letzten Fragen bewährt sich die erste Regel der Demokratie: Was alle angeht, muss von allen besprochen werden. Wo das Gewissen sich rührt, lässt sich das Gespräch nicht durch Strukturierung abschneiden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp