
„Sichergestellt” - Die Ausstellung "Recollecting" in Wien widmet sich im Nationalsozialismus geraubter Kunst
06. Januar 2009 Da ist zum Beispiel dieses Fotoalbum: Es zeigt eine gutbürgerliche Wohnung in Wien, auf dem ersten Bild sieht man die Diele, den Salon, ein anderes zeigt das Speisezimmer und eine Jugendstil-Sitzecke. Es ist eine gemütliche, stilvolle Wohnung; sie hatte bis 1938 einem jüdischen Apotheker gehört. Er lebte mit seiner Frau und seinen drei Kindern in der Mahlerstraße. Dann kam der Anschluss: Die Mahlerstraße wurde in Meistersingerstraße umgetauft, dem Apotheker wurde die Wohnung weggenommen, eine andere Familie zog ein. Der Apotheker starb 1939, seine Frau Helene und sein Sohn Kurt wurden am 12. Mai 1942 von Wien nach Izbica deportiert. Die beiden Töchter Gerda und Luise konnten nach Belgien und Großbritannien fliehen, wo sie den Krieg überlebten. Sie kamen 1945 zurück in ihre alte Wohnung.
In der Schublade ihres alten Schreibtisches fanden die Schwestern ein Fotoalbum, das sie nicht kannten – es zeigte ihre Wohnung, ihre Möbel, aber die Bilder hatten nicht sie gemacht, sondern die Menschen, die nach 1938 hier eingezogen waren und die in ihren Möbeln gewohnt hatten, als ihre Mutter und ihr Bruder in Izbica ermordet wurden. Auf den Deckel des Albums hatten die neuen Besitzer in schnittiger Schrift Unsere neue Wohnung“ geschrieben.
Erst nach Jahrzehnten kam Bewegung in den Fall
Das Album gehört zu den Exponaten, die die Ausstellung Recollecting. Raub und Restitution“ in Wien versammelt. Es sind Gemälde, aber auch Alltagsobjekte zu sehen, die nach 1938 geraubt und erst spät zurückerstattet wurden: Geschirr, Bücher, auch ein Auto, der alte Fiat des Delikatessenhändlers Moritz Glückselig, der nach dem Anschluss von Österreich 1938 verhaftet wurde und bis März 1939 in den Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald interniert war.
Die Rolle Österreichs bei der Rückgabe all dieser geraubten Dinge ist ebenso wenig rühmlich wie die der deutschen Museen und Institutionen nach 1945. Als Anfang der fünfziger Jahre die Münchener Collecting Points“ der Amerikaner, die sich um die Rückgabe von Raubgütern gekümmert hatten, aufgelöst wurden, bekam Österreich einen Restbestand von rund eintausend unidentifiziert gebliebenen Gegenständen überreicht – mit dem Auftrag, für deren Restitution zu sorgen.
Der Bitte kam man so gut wie gar nicht nach: Die Dinge landeten in einem vom Bundesdenkmalamt verwalteten Depot in der ehemaligen Kartause Mauerbach bei Wien; erst auf Druck von Simon Wiesenthal veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen 1969 eine über 8000 Einzelobjekte umfassende Liste herrenloser“ Kunst- und Kulturgüter. Von über 1200 beanspruchten Objekten restituierte Österreich aber bloß 72 Stück.
Erst als die Kunstzeitschrift ART News 1984 einen großen Artikel über diese Legacy of Shame“ veröffentlichte, gab es einen Skandal, und es kam etwas Bewegung in den Fall. Im Herbst 1995 fiel der Entschluss, die Sammlung Mauerbach den Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs zu übertragen. Sie wurden gesetzlich verpflichtet, die Objekte zu verkaufen und mit dem Erlös österreichische Holocaust-Überlebende zu unterstützen.
Mit dem neuen Gesetz im Nacken öffneten die Museen ihre Archive
Die vom Auktionshaus Christie's durchgeführte Mauerbach-Benefizauktion erzielte rund 11,3 Millionen Euro. Damit glaubte man, das Thema vom Tisch zu haben – es kam aber anders. 1998 beschlagnahmte die New Yorker Staatsanwaltschaft zwei Egon-Schiele-Gemälde des Leopold Museums, die gerade im Museum of Modern Art ausgestellt wurden; im November desselben Jahres verabschiedete der Österreichische Nationalrat das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Bundesmuseen und öffentlichen Sammlungen. Erst jetzt, mit dem neuen Gesetz im Nacken, öffneten die Museen ihre Archive – und es kam heraus, dass die Eigentümer vieler Mauerbach-Objekte den österreichischen Behörden durchaus bekannt waren.
Auch das Museum für Angewandte Kunst, das die Ausstellung zeigt, hat keine rühmliche Geschichte nach 1945, auch wenn man die Fälle, die das Museum selbst betreffen – in dieser ansonsten vorbildlichen – Ausstellung mit der Lupe suchen muss. Ins Ausland emigrierte Juden und Erben wurden mit dem Verweis, dass derartige Kulturgüter aus Österreich leider nicht ausgeführt werden dürften, zu Tauschgeschäften gezwungen; das Museum behielt etwa eine Sammlung kostbarer Teller, die nach 1938 in seine Hallen gekommen war, und entschädigte die jüdischen Besitzer mit weniger glanzvollen Objekten aus dem Depot. Ob die einbehaltenen Teller heute immer noch zurückgefordert werden und ob man diese jetzt zurückzugeben gedenkt, wird in der Ausstellung – und auch auf Anfrage bei der Pressestelle des Hauses – nicht klar.
Jedes der Objekte steht für einen Mord oder eine Vertreibung
Dennoch hat die Schau große Verdienste – weil sie an den Dingen des Alltagslebens nicht nur zeigt, wie die Nationalsozialisten Existenzen auslöschten, sondern auch, wie kaltblütig die nichtjüdischen Nutznießer nach der Deportation und Ermordung in diese Existenzen schlüpften, wie sie Läden, Wohnungen, Einrichtungen komplett übernahmen.
Allein in Prag entstanden durch die Räumung der Wohnungen von geflohenen oder deportierten Juden 57 Fachlager. Bis Ende 1942 verwalteten die Schätzer der von Eichmann eingerichteten Treuhandstelle 8730 Wohnungen, 3221 komplette Wohnungseinrichtungen wurden abtransportiert. Im März 1943 verfügte die Treuhandstelle unter anderem über 1,2 Millionen Textilien, 621 909 Gläser und Porzellantassen, 21 008 Teppiche, 55 454 Bilder, 778 195 Bücher, 9943 Kunstgegenstände und 603 Klaviere. Jedes dieser Objekte steht für einen Mord oder eine Vertreibung – und für jemanden, der von diesen Verbrechen profitierte.
Immerhin gibt es jetzt ein Raubkunstgesetz - anders als in Deutschland
Immerhin hat Österreich aus seiner unrühmlichen Geschichte vor und nach 1945 gelernt. Es gibt ein Raubkunstgesetz – anders als in Deutschland, wo Museumsdirektoren, wie vor kurzem in Köln geschehen, sich immer noch auf den nur empfehlenden Charakter der Schriftstücke zum Umgang mit Raubkunst berufen können und Antragstellern in scharfem Ton entgegnen, sie verwechselten eine Handreichung mit einem Gesetz“. In Deutschland muss das von einer Forderung betroffene Museum sogar der Einberufung der sogenannten Limbach-Kommission zustimmen – was heißt, dass die Kommission über das Rückgabebegehr nur entscheiden kann, wenn es dem betroffenen Museum recht ist. Solche juristischen Unverbindlichkeiten sind umso beschämender, als allmählich ans Licht kommt, dass deutsche Sammler und Museumsdirektoren nach 1945 bewusst entzogene Werke vor den rechtmäßigen Besitzern, vor Holocaust-Überlebenden und den Erben ermordeter Juden versteckt hatten (siehe auch: Eine Ausstellung über Raub und Restitution von jüdischem Kulturgut von 1933 bis heute).
Der Sammler Conrad Doebbeke etwa hatte vor 1945 einen Lovis Corinth aus jüdischem Besitz in seine Sammlung gebracht; nach 1945 bemühte er sich, diesen Besitz zu verschleiern. An den Leiter der Gemäldegalerie des niedersächsischen Landesmuseums in Hannover, Ferdinand Stuttmann, schrieb er 1950, es bestehe die Gefahr, dass irgendein Herr Silberstein es wiederhaben will“.
Recollecting. Raub und Restitution. Im Museum für Angewandte Kunst in Wien bis zum 15. Februar. Ein Katalog ist in Vorbereitung.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Wolfgang Woessner/MAK
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