Von Heinrich Wefing
22. August 2006 Selten hat ein Restitutionsfall solche Empörung hervorgerufen wie die Rückgabe des Gemäldes Berliner Straßenszene von Ernst Ludwig Kirchner an die Erbin des ehemaligen jüdischen Eigentümers Alfred Hess, die der Berliner Kultursenator Thomas Flierl (PDS) Ende Juli angeordnet und Anfang des Monats bekanntgegeben hat. Jetzt will sogar das Berliner Landesparlament, üblicherweise nicht eben das Zentrum des Kunstdiskurses, über die Transaktion verhandeln.
Auch dort wird es um die heftigen Vorwürfe mehrerer Kunsthändler, Kirchner-Kenner und Kulturpolitiker gehen, der Senator habe bei den Rückgabeverhandlungen dilettantisch agiert und das Gemälde aus dem Jahr 1913, das seit 1980 im Berliner Brücke-Museum hing und nun Anfang November im New Yorker Auktionshaus Christie's auf den Markt kommen soll, geradezu hergeschenkt, ja es ungerechtfertigt verschleudert (vgl. Kirchner-Bild soll versteigert werden).
Was wäre, wenn
Die Kulturverwaltung hat im Gegenzug bislang eher kühl reagiert und mehrfach auf ihre historisch, politisch und moralisch schwierige Verhandlungsposition verwiesen. Tatsächlich machen es die Regeln, die sich Bund, Länder und Gemeinden in einer gemeinsamen Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung zum Umgang mit Raubgut selbst gegeben haben, allen betroffenen Museen extrem schwer, sich gegen Rückgabeforderungen zur Wehr zu setzen. In Anlehnung an die Grundsätze der alliierten Rückerstattungsgesetzgebung aus der unmittelbaren Nachkriegszeit gelten nämlich eine Reihe von Vermutungen zugunsten von nationalsozialistisch verfolgten ehemaligen Kunstsammlern respektive deren Nachkommen, die von den Museen nur mit erheblichem Aufwand widerlegt werden können.
So müssen die betroffenen Museen nachweisen, daß für ein Kunstwerk, das ein jüdischer Eigentümer zwischen 1933 und 1945 verkauft hat, auch wirklich ein angemessener Preis gezahlt worden ist. Und, mehr noch, es muß belegt werden, daß der Verkauf auch dann erfolgt wäre, wenn die Nationalsozialisten nicht an der Macht gewesen wären. Angesichts der Überlieferungslage in vielen Museen und Archiven häufig ein Ding der Unmöglichkeit. Jüngst sind daher die starren Regeln der - juristisch nicht zwingenden - Handreichung in die Kritik gekommen. Besonders scharf wird bemängelt, daß es bislang keine Ausschlußfristen gibt. Nach derzeitiger Praxis könnten auch in zwanzig, dreißig oder fünfzig Jahren noch Rückgaben verlangt werden.
Gegen den Verdacht des Schlußstrichs
Für eine Revision der Handreichung aber bedürfte es eines allgemeinen politischen Willens, der sich rasch dem Verdacht ausgesetzt sähe, es solle ein Schlußstrich gezogen werden. Auch solche Überlegungen dürften die Entscheidung des Berliner Kultursenators beeinflußt haben, der denn auch übers Wochenende, wenig überraschend, vom New Yorker Anwalt der Hess-Erbin Anita Halpin für seine Haltung gelobt wurde. Der auf Restitutionsfälle spezialisierte Jurist David J. Rowland verwies auf seine Recherchen, die zweifelsfrei belegten, die Familie Hess habe den Kirchner 1936 wegen ihrer Verfolgung durch die Nationalsozialisten unfreiwillig verkaufen müssen; genau für solche Fälle seien die Restitutionsregeln gedacht. Rowland begrüßte, daß Berlin sich beispielhaft an internationale Vereinbarungen gehalten habe, und erklärte, er sei erschüttert über den Proteststurm, den die Rückgabe entfacht hat.
Tatsächlich stehen die teils polemischen Reaktionen in erstaunlichem Gegensatz zu der allenfalls vorsichtig zerknirschten Zustimmung, mit der Rückgaben sonst als Akte der Wiedergutmachung kommentiert wurden - wenn sie denn überhaupt ein öffentliches Echo fanden. Diese Heftigkeit erklärt sich wenigstens zum Teil aus der Bedeutung des Bildes, das zu den Hauptwerken des Expressionismus zählt und im exquisiten Brücke-Museum als zentrales Exponat figurierte; auch der eben anhebende Berliner Wahlkampf mag zur Schärfe der Vorwürfe beigetragen haben. Zu einem gut Teil aber resultiert das verbreitete Unbehagen an dem Vorgang aus dem Verdacht, hier seien in einer moralisch sensiblen und juristisch unübersichtlichen Grauzone vor allem ökonomische Interessen befriedigt worden. Aufschlußreich und mutmaßlich beispielhaft für vergleichbare Fälle ist allemal, wie Anwälte, Auktionshäuser und andere Beteiligte zusammengewirkt haben, bis der Kirchner schließlich nach New York gelangte.
Aktueller Marktwert statt historische Wahrheit
Natürlich wahren alle Beteiligten Stillschweigen über die Details der Rückgabeverhandlungen. Vermutlich werden die Einzelheiten nie lückenlos bekanntwerden; unklar ist vor allem noch, wer das Procedere in Gang setzte. Meldungen des Berliner Tagesspiegels vom vergangenen Donnerstag, das Auktionshaus Christie's habe die Erbin überhaupt erst auf das ihr möglicherweise zustehende Gemälde aufmerksam gemacht, hat der Geschäftsführer von Christie's, Andreas Rumbler, gegenüber dieser Zeitung dementiert. Sein Haus sei nicht in die anfänglichen Diskussionen der Parteien involviert gewesen. Auch die unsichere Faktenlage über die historischen Umstände der Vertreibung der Familie Hess und den Verkauf des Kirchners aus ihrem Exil in der Schweiz macht eine Bewertung schwierig.
Etwas leichter läßt sich hingegen die Endphase der Rückgabeverhandlungen zwischen den Erben und dem Berliner Senat rekonstruieren. Etwa zwei Jahre hatten sich diese Unterredungen hingezogen, ehe sie Anfang 2006 in ein entscheidendes Stadium eintraten, als nach ausführlichen Provenienzforschungen sich die Überzeugung durchsetzte, das Gemälde sei restitutionsbefangen. In einem Gutachten für den Berliner Senat, das dieser Zeitung vorliegt, hatte der Rechtsanwalt Jost von Trott zu Solz der Kulturverwaltung vorgeschlagen, in Gesprächen mit den Erben der Familie Hess eine gerechte und faire Lösung anzustreben, wie es die internationalen Übereinkommen vorsehen.
Eine solche Lösung könne darin bestehen, heißt es in dem Schriftsatz, daß das Land Berlin das Gemälde behält und an die Erben eine Abfindung in Höhe der Differenz zwischen dem 1980 gezahlten Kaufpreis und heutigem Verkehrswert zahlt. Bei der Ermittlung der Abfindungssumme könnten möglicherweise noch bestehende Zweifel an dem Sachverhalt in Form eines Abschlags berücksichtigt werden. Plötzlich ging es also nicht mehr um historische Wahrheiten, sondern nur noch um den aktuellen Marktwert der Straßenszene. Und es setzte sich eine Mechanik in Gang, mittels deren alle Beteiligten lediglich ihre legitimen Interessen verfolgten und gerade deshalb einer einvernehmlichen, gar einer gerechten und fairen Lösung nicht näher kamen. Im Gegenteil.
Womit die Auktionshäuser werben
Nach Informationen dieser Zeitung bat die Senatskulturverwaltung zunächst den damaligen Direktor des Kirchner-Museums Davos, Roland Scotti, um ein Wertgutachten. Er taxierte das Gemälde auf sieben bis maximal zehn Millionen Euro. Jede andere Preisvorstellung sei reine Spekulation und würde jeder Vernunft entbehren. Das liegt in der Nähe des Höchstpreises von 7,5 Millionen Euro, den die Versteigerung eines Kirchners bislang erbracht hat, und deckt sich auch mit dem Versicherungswert der Straßenszene, der im vergangenen Jahr anläßlich einer Ausstellung auf acht Millionen Euro festgesetzt worden war.
Im Gegenzug erklärte das Auktionshaus Sotheby's in der zweiten Märzhälfte 2006 in einem Schreiben an die Anwälte der Erbin, es sei in der besonderen Situation, von mehreren Interessenten zu wissen, die bereit seien, einen Betrag um die fünfundzwanzig Millionen Dollar für ein vergleichbares Werk von Kirchner auszugeben, und wies insbesondere auf Kaufinteressenten aus Rußland hin. In dem Schreiben preist Sotheby's seine sehr konkurrenzfähigen finanziellen Bedingungen und erinnert an die eigenen Erfahrungen beim Verkauf restituierter Kunstwerke. Etwa drei Wochen später legte auch der schärfste Konkurrent von Sotheby's, Christie's, ein Gutachten vor. Sein Unternehmen sei gebeten worden, so Andreas Rumbler gegenüber dieser Zeitung, eine faire Marktschätzung abzugeben. Wir haben die Arbeit mit fünfzehn Millionen Euro bewertet.
Garantien von Christie's
Damit war eine Preisspanne definiert, zwischen deren Polen sich die Verhandlungen eine Weile bewegt haben dürften. Nach Auskunft des Berliner Anwalts und ehemaligen Kulturstaatssekretärs Ludwig von Pufendorf, der Mitglied des Freundeskreises des Brücke-Museums ist, soll Frau Halpin die Zahlung von fünfzehn Millionen Euro verlangt haben, während sich Berlin, so ist aus Kunstkreisen zu hören, mit Hilfe von privaten Mäzenen um ein attraktives, aber deutlich niedrigeres Angebot bemüht habe. Diese Bemühungen wurden jedoch erheblich erschwert, als Christie's in einem weiteren Schreiben an die Anwälte der Erbin Mitte Mai den Marktwert des Kirchner neuerlich mit vierzehn bis achtzehn Millionen Euro angab und sich darüber hinaus jederzeit bereit erklärte, das Gemälde innerhalb dieser Preisspanne anzubieten und zu garantieren.
Ob die Erbin dieses Angebot angenommen hat, ob es also tatsächlich zur Vereinbarung eines garantierten Preises gekommen ist, den Frau Halpin unabhängig vom Ergebnis der Versteigerung im Herbst in New York erhalten würde, darüber schweigt Andreas Rumbler. Es sei Gepflogenheit seines Hauses, die finanziellen Konditionen einer Einlieferung nicht öffentlich zu erörtern. Fest steht nur, daß Christie's wenige Tage nach der Mitteilung des Berliner Kultursenators, der Kirchner werde restituiert, die Auktion des Gemäldes für den 8.November ankündigte, Schätzpreis 18 bis 25 Millionen Dollar.
Nun, nach dieser wundersamen Preisentwicklung, teilte der Anwalt der Erbin in seinem Schreiben vom Wochenende mit, die Nachfahren der Familie Hess wären glücklich, wenn Berlin das Bild wieder zurückerwerben würde. Man liest es mit Interesse. Und hofft inständig, dieses Glück ließe sich durch allseitigen Verzicht auf Gewinnmaximierung befördern.
Text: F.A.Z., 22.08.2006, Nr. 194 / Seite 29
Bildmaterial: AP