Christian Klars Wortwahl

Bizarre Sprachmuster

Von Christian Geyer

08. März 2007 Dass die Prozedur der Entscheidungsfindung, ob Christian Klar begnadigt wird oder nicht, für die Öffentlichkeit ein opaker Raum bleibt, ist Teil des grundgesetzlich verbürgten Gnadenrechts. Jedwede Spekulation verbietet sich von selbst. Jedweder Ratschlag sowieso. Insofern ist es nicht nur müßig, sondern auch unangebracht, Schlüsse aus dem jetzt bekanntgewordenen Brief zu ziehen, den der Bundespräsident seinen Staatssekretär einem mit dem Leben davongekommenen RAF-Opfer schreiben ließ.

Wohl aber kann man die Informationen, die der Brief enthält, als solche zur Kenntnis nehmen. Mit Datum vom 2. März heißt es in dem Schreiben: „Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen und wird angesichts der vielen einzubeziehenden Gesichtspunkte sicherlich noch geraume Zeit erfordern.“

Die persönliche Prüfung entscheidet

Indem die Erwartung einer kurzfristigen, unmittelbar bevorstehenden Entscheidung zurückgewiesen wird, läßt der Brief auch erst einmal den Druck aus der Debatte heraus, die sich nach Christian Klars bizarrem Grußwort an die Berliner Rosa-Luxemburg-Konferenz zunächst jäh hochgeschaukelt hatte und dann ebenso jäh wieder verstummte. Es gehört sich, Klars Grußwort bizarr zu nennen. Bizarr ist kein analytischer Begriff, und eben deshalb, weil die Daten für eine Analyse nicht ausreichen, deshalb passt er hier so gut. Bizarr heißt laut Brockhaus nur: „ungewöhnlich, absonderlich, seltsam (geformt oder aussehend), wunderlich, verschroben“. Welches Gewicht das Grußwort in dem opaken präsidialen Raum erhalten wird? Der neuerliche Brief an das RAF-Opfer geht auf diese Frage indirekt und insofern ein, als er in allgemeiner Form an die Aspekte erinnert, die bei der Entscheidung über ein Gnadengesuch eine Rolle spielen. „Der Bundespräsident“, so informiert sein Staatssekretär im Brief, „berücksichtigt dabei die Person des Gnadengesuchstellers, seine Auseinandersetzung mit der Tat und seine Entwicklung während der Strafhaft ebenso wie die Gefühle und Auffassungen der Opferangehörigen und übergeordnete Gesamtinteressen.“

Natürlich wird im Rahmen dieser Kriterien auch Klars Grußwort gewichtet werden - eine Stellungnahme, die er zwar unter Entzug der äußeren Freiheit, aber als deswegen ja nicht unzurechnungsfähiger Mann abgegeben hat. Zumindest besteht kein Anlaß zu der Annahme, jemand sei nur deshalb nicht Herr seiner Worte, weil er im Gefängnis sitzt. Was freilich diese Worte bedeuten, wie sie zu bewerten sind, wofür sie im Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung während der Strafhaft ein Symptom sind und wofür nicht - das versteht sich gerade nicht von selbst, sondern obliegt allein der persönlichen Prüfung des Bundespräsidenten.

Warum sich begriffsstutzig stellen?

Hat deshalb jede öffentliche Diskussion von Worten, mit denen Christian Klar die Öffentlichkeit grüßt, etwas Ungebührliches? Sind alle, die hier mitdiskutieren, von vornherein Blockwarte, die das Klima vergiften? Wohl kaum. Warum sollten Stellungnahmen von ehemaligen RAF-Leuten, seien sie im Gefängnis oder in Freiheit, von der öffentlichen Debatte ausgeschlossen sein? Warum sollte man nicht bemerken dürfen, dass Wortwahl und Rhetorik Klars noch immer dieselben sind, die auch die Programmschriften und Bekennerschreiben der RAF-Morde begleiteten?

Umgeben von Blockwarten? Christian Klar

Umgeben von Blockwarten? Christian Klar

Gebietet es nicht das historische Verständnis des RAF-Terrors, auf solche Parallelen hinzuweisen, statt sich begriffsstutzig zu stellen und an das Recht auf Kapitalismuskritik für jedermann zu erinnern? Ist das so genannte Volksempfinden zu tadeln, wenn es unterscheidet zwischen Kapitalismuskritikern wie du und ich und solchen, denen Kapitalismuskritik einmal als geistige Basis fürs Bombenlegen diente? Soll man es nicht zumindest eine Frivolität nennen, wenn jemand seine blutigen Worte von einst heute wieder für grußwortfähig hält - als sei weiter nichts Mörderisches geschehen? Die Frage ist doch die: Wie apolitisch soll man sich eigentlich anstellen, um nur ja keinen Schatten auf Christian Klars Wunsch, „die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden“, fallen zu lassen?

Wider die künstliche Unterscheidung

Nein, man redet angesichts solcher Worte zurecht über die Empfindungen der Opfer, ohne sich den Vorwurf einzuhandeln, bei der RAF-Debatte ja doch nur auf dem „Opfer-Ticket“ zu sitzen, statt - ja, statt was eigentlich? Statt nach den Motiven der Täter zu forschen? Jan Philipp Reemtsma schreibt in der „Zeit“: „Es gilt bei der Analyse terroristischer Handlung wie bei der Analyse jedes anderen Handelns: Die Unterscheidung von Zwecken und Mitteln ist künstlich - früher hätte man gesagt: undialektisch. Man setzt sich nur Zwecke, deren Mittel man billigt - oft solche, die man der Mittel wegen wählt -, und dann wird die Unterscheidung von Zweck und Mitteln gänzlich hinfällig. Wer Mitglied einer Terrorgruppe wird, wählt die Existenz als Mitglied einer Terrorgruppe, und wer das, was er dann ist, nicht mag, wird diese Wahl nicht treffen.“

Nur so, durch Streichung künstlicher Unterscheidungen, wird man der historischen RAF-Wirklichkeit „als einer Reihe sinnloser brutaler Gewalttaten“ (Reemtsma) gerecht. Nur so verliert man vor lauter Unterscheidungen nicht aus dem Blick, was Opfer und Täter unterscheidet. Nur so bleibt man vor bizarren Schlüssen verschont.



Text: F.A.Z. vom 9.3.2007
Bildmaterial: AP, F.A.Z.-Greser&Lenz

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