
Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer Charakterisierung etwa Gerhard Hauptmanns als ein Professor mit skurrilen Eigenschaften durch Thomas Mann in einem seiner Werke und - wenn ich mich an erste Berichte über den "Roman" von Maxim Biller richtig erinnere - der detaillierten Wiedergabe seiner Bettgeschichten mit Mutter und Tochter oder ähnlichem.
Außerdem sollten auch normale Menschen denselben Schutz wie Prominente oder Personen der Zeitgeschichte vor Paparazzi und dergleichen genießen, notfalls auch durch Streichungen, wie sie Bohlen für seine Biographie auferlegt worden waren.
Das Argument, Biller könne keine hohe Summe aufbringen und würde wirtschaftlich ruiniert, verfängt nicht, passiert derartiges doch zuhauf im Alltag, daß (anscheinend nicht nur wirtschaftlich) Unbemittelte anderen einen Schaden zufügen, den sie ihr Lebtag nicht ersetzen können! (Manche mögen dies für ein Symptom einer Klassengesellschaft halten!)
Da würde unter Umständen eine Haftpflichtversicherung nützlich sein - auch für Schriftsteller und solche, die sich als solche versuchen wollen - ein neues Geschäftsfeld für Versicherer?!

indem sie das zur Sprache bringt und dadurch sichtbar macht, was uns noch nicht greifbar, eben "unbegreiflich" ist. Am Ausloten der Möglichkeiten dem Unausgesprochenen gekonnt Gestalt zu verleihen, mag sie dem Unaussprechlichen Gehör verleihen, oder aber scheitern.
Kunst ist ein "Entbergen der Wirklichkeit". Kunst hat nicht schön oder gefällig zu sein, um dies zu erreichen. Nur eines verträgt sie nicht: Fesseln.
Es ist der Tot der Kunst, wenn ihr Schöpfer immer über die Schulter schauen muß, ob es denn auch wirklich allen gefällt und jeder der sich davon betroffen fühlt das Recht hat dagegen Einspruch zu erheben. Wo Betroffenheit im Hinblick auf etwaige Verletztheiten untersagt wird, endet die Freiheit der Kunst. So auch hier.

Herr Kehlmann, früher wurde man inhaftiert, kam ins Zuchthaus, schrieb man gegen die Gesellschaft oder allzu persönliche Subjekte. Dass sich heute Einzelne dieser Erhabenheit oder Obrigkeit im juristischen Sinne bemächtigen, ist glücklicherweise ein Werkzeug der Demokratie und nicht Einzelner. Die von ihnen genannten Beispiele sind eher schönigende Beispiele, in denen, und ich weiß leider nicht, wie sehr der hier vorliegende Roman die wirkliche Personen attackierte, die Charaktere zwar verzerrte, aber nicht ruinierte, wie das schon desöfteren in anderen Titeln geschah, wogegen man wieder, also Diffarmierung, Klage einweisen könnte, schließlich der Betroffene machtlos ist, ein Schriftsteller einmal einen gewissen Status erreichte. Wie eine Filmproduktion von Werner Herzog gegen eine bestimmte Persönlichkeit, die nicht öffentliches Verwundbarkeitspotenzial besitzt wie George Bush, sagen wir seine Nachbarin. Und inwiefern die Person oder das Werk, und derselben Inspiration im Guten wie Bösen, im Vordergrund standen, wird das Gericht und nicht sie prüfen müssen. Desweiteren möchte ich sie sehen, wenn jemand, sagen wir ich, ein infantiles Klagewerk gegen sie schreibt: Was möchten sie dem erwidern? Einen Rosenkrieg, wie unter amerikani

Das Buch wird nichtmal mehr gelesen, es ist ja verboten. Warum wird da eine Geldstrafe gefordert, die den Schriftsteller vernichten würde? Deutschland - lass die Finger von solcher Zensur!

Es ist nicht richtig, daß Autoren als einzige Menschen dieser Welt "rücksichtslos" schreiben und berichten dürfen. Auch Autoren leben in unserer Welt und haben ein umfeld.
Was hier als Meinungs- und Schriftstelllerfreiheit eingefordert wird, ist Zügellosigkeit und Rücksichtslosigkeit.
Selbverständlich hat auch ein Autor Rücksicht auf die Gefühle (und Wahreheiten) anderer Menschen zu üben. Schriftsteller, wie auch Reporter und Journalisten sind keine entmenschlichte Superspezies, sondern haben sich in unsere Gemeinschaft wie jeder andere einzubringen und Rücksichten zu nehmen, wo sie angebracht sind oder scheinen.

Daniel Kehlmann hat das einzig Richtige zum Fall Biller gesagt: die Geldforderung der beiden sich getroffen fühlenden Frauen muß vom Gericht abgewehrt werden. Wo kämen wir hin, wenn alle Beziehungen zwischen Autor, seinem Buch und denjenigen, die sich von ihm betroffen fühlen, in Geld übersetzt werden sollen, dann kann die Literatur ihr Häuschen zumachen. Folgerichtig müssten dann auch diejenigen, die sich in einem Buch eines Autors positiv porträtiert finden, umgekehrt dazu verpflichtet werden, diesem Autor mehrere hunderttausend Euro zu zahlen. Die Relation eines Autors zu seinem Stoff, zu dem auch „benutzte“ Personen gehören, spielt in einer restlos anderen Kategorie als der der Konto-bewegungen. Nur eine durch Geldbeziehungen total verhunzte Gesellschaft kann auf den Gedanken kommen, all das in klingende Münze umzusetzen, was Künstler mit Fug und Recht aus ihrem „Material“ formen. Sonst müsste auch die Krabbenindustrie sich fordernd an Frank Schätzing wenden, weil ihr Doseninhalt in dessen Schwarm nicht als wohlschmeckend erscheint. Vielleicht wird das zum Gewerbe, danach zu forschen, wo man, hoffentlich, gewinnbringend möglichst fies porträtiert wird. Vom Ertrag ließe sich wieder eine Weile geruhsam leben.

Es ist schon äußerst merkwürdig, wie der relativ lange Bericht in der FAZ ein Geheimnis darum macht, um was es überhaupt bei dem Verbot und der Klage geht.
Daß in Deutschland das Grundgesetz seit einigen Jahren im Interesse für ethnische Sondergruppen nicht mehr für Alle gleich ist, ist ja wohl schon weitestgehend durchgesickert, daß aber jetzt bereits die künstlerische Freiheit und die Freiheit der Meinung in Deutschland so sehr gefährdet ist, würde mich im Zweifelsfall eher an den lieben Herrn Freisler erinnern.
Nun gut, der Possen mit ernsthaften Folgen gibt es mittlerweile bereits so viele, daß man nur das leise unterschlagene Gesetz zur Einziehung von Gebühren aus Veröffentlichungen im Internet seitens obskurer halbstaatlicher Organisationen heranzuziehen braucht, um die wahre Tiefe der Korruption in Deutschland darunter erkennen zu können.
Auf der einen Seite soll in diesem Fall Jemand bestraft werden, weil er ein Buch veröffentlicht und dabei das Risiko eingeht, daß es erfolglos bleibt, auf der anderen Seite sollen Bürger für Schund, der kostenlos in ein fremdes Medium eingestellt wird und den niemand sehen und hören möchte, zur Zahlung verpflichtet werden.