Handschriften-Verkauf

Rechtslage prüfen

28. September 2006 Im Streit um den Verkauf der Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe (siehe Kuhhandel mit Büchern) fordern die Oppositionsparteien im baden-württembergischen Landtag nun, die Rechtslage abermals zu prüfen: „Man sollte nichts verkaufen, bevor die genaue Rechtslage nicht bekannt ist. Der Erhalt von Schloß und Kloster Salem darf auch nicht gegen den Verkauf der Handschriften aus der Landesbibliothek ausgespielt werden“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Schmid. Anders als in Württemberg ist nach dem Ende der Monarchie 1918 im Großherzogtum Baden womöglich nicht eindeutig entschieden worden, was Privatbesitz der markgräflichen Familie bleibt und was in den Besitz der Republik Baden übergeht. Der badische Großherzog Friedrich II. wollte für den Besitz seiner Familie eine Stiftung einrichten, diese ist als „Zähringer Stiftung“ auch verzeichnet; fraglich ist, ob sie rechtswirksam ist. Seit den fünfziger Jahren sind über diese Frage immer wieder Rechtsgutachten verfaßt worden. Die Landesregierung hatte im Streit über den Verkauf der Handschriften argumentiert, eine Klage des Hauses Baden könnte dazu führen, daß die im Besitz des Landes befindlichen Kunstschätze dann Eigentum der markgräflichen Familien werden könnten.



Text: rso./F.A.Z., 26.09.2006, Nr. 224 / Seite 37

 
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