Sterbehilfe

Dosiertes Mitgefühl

Von Heinrich Wefing, Los Angeles

Der Tod kommt unvermittelt: Joan Didion 1977 mit ihrem Mann John Dunne

Der Tod kommt unvermittelt: Joan Didion 1977 mit ihrem Mann John Dunne

12. Dezember 2005 Der Tod, schreibt Joan Didion in ihrem jüngsten Buch „The Year of Magical Thinking“, einer bewegenden Auseinandersetzung mit dem Sterben ihres Mannes John Gregory Dunne (siehe auch: Bericht vom Tod: Joan Didion erhält den National Book Award), der Tod eines geliebten Menschen treffe die Hinterbliebenen auch deshalb so unvermittelt und hart, weil das Sterben seit den dreißiger Jahren mehr und mehr aus dem Alltag des Westens verschwunden sei, ausgelagert in Krankenhäuser und Heime, beinahe unsichtbar für die Lebenden.

Nicht nur sterbe niemand mehr daheim, notiert die Schriftstellerin, der Tod habe durch die Professionalisierung seiner Abwicklung auch alles Selbstverständliche, Familiäre verloren und überfalle die Angehörigen daher mit der Wucht des Beschwiegenen, Unsagbaren, Tabuisierten.

Toast und warme Brühe

In einer Mischung aus Erstaunen und Melancholie zitiert Didion aus einem 1922 erschienenen Benimmbuch, in dem ganz selbstverständlich Ratschläge für das Verhalten nach Todesfällen erteilt wurden: Ein Freund der Familie möge der Beerdigung fernbleiben, heiße es dort, um das Haus zu hüten, Feuer zu machen und dafür zu sorgen, daß Toast und warme Brühe serviert werde - Trauernde frören leicht und litten häufig unter Appetitlosigkeit.

Heutzutage, da das Leben, wie Joan Didion bemerkt, von „der Pflicht beherrscht“ werde, „das Dasein zu genießen“, muß ein solch lebenspraktischer Umgang mit dem Sterben irritierend, beinahe obszön wirken. Er verstößt gegen den Imperativ der guten Laune, gegen die uramerikanische Diktatur des „Have Fun!“, die nirgends brutaler regiert als in Kalifornien, wo Didion und ihr Mann in den siebziger Jahren lebten. Aber mag Kalifornien auch die Weltzentrale der Unterhaltungsindustrie sein, es war stets zugleich ein soziales Labor, ein amerikanischer Seismograph, der nervös auf jede gesellschaftliche Veränderung reagiert, und so ist es wohl kein Zufall, daß derzeit ausgerechnet an der Westküste intensiver über das Sterben diskutiert wird als anderswo in den Vereinigten Staaten. Die Stichworte, die die Debatte beherrschen, sind dieselben, die aus Joan Didions Reflexionen sprechen: Autonomie und Würde.

Gesetz über Mitgefühl und Wahlfreiheit

Zum zweiten Mal in wenigen Jahren haben Abgeordnete der Demokratischen Partei dem kalifornischen Landesparlament in Sacramento einen Entwurf für ein Sterbehilfegesetz vorgelegt, das den harmlosen Namen „California Compassionate Choice Act“ trägt (zu deutsch etwa: kalifornisches Gesetz über Mitgefühl und Wahlfreiheit). Die Initiative soll es unheilbar Kranken erlauben, selbst den Zeitpunkt ihres Todes zu bestimmen. Wer nach Diagnose zweier Mediziner weniger als sechs Monate zu leben hat, könnte sich von seinem Arzt ein schnell wirkendes Gift verschreiben lassen, um sich das Leben zu nehmen. Siebzig Prozent der Kalifornier hätten in Umfragen die Idee des ärztlich assistierten Selbstmords unterstützt, behaupten die Initiatoren des Gesetzes, der Abgeordnete Lloyd Levine etwa, der seinen Vorschlag mit den Erfahrungen begründet, die er gemacht hat, als er seine Großmutter an Lungenkrebs sterben sah.

Die kalifornische Initiative ist erkennbar dem Sterbehilfegesetz des Nachbarstaates Oregon nachempfunden, dem „Death With Dignity Act“, der 1997 nach zwei Volksabstimmungen in Kraft getreten ist. Es ist das bislang einzige derartige Gesetz in den Vereinigten Staaten und erlaubt die ärztlich überwachte Abgabe rasch wirkender Barbiturate an Todkranke. Im Unterschied zu den sehr viel weiterreichenden Vorschriften in den Niederlanden sind das Gesetz von Oregon und die kalifornische Initiative aber ausschließlich auf Patienten zugeschnitten, die bei klarem Bewußtsein sind und die tödliche Dosis ohne fremde Hilfe einnehmen können. Mehrfach muß der Sterbenskranke seinen Selbsttötungswunsch formulieren, er muß über Alternativen aufgeklärt werden, und er muß während des Entscheidungsprozesses in jedem Moment im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. „Unsere Gesetzesinitiative garantiert, daß der Patient jederzeit alles allein unter Kontrolle hat“, sagt die Abgeordnete Patty Berg aus dem nordkalifornischen Eureka.

Heikle Fälle ausgeklammert

Eine Patientenverfügung, womöglich lange vor Eintritt der Krankheit abgefaßt, genügt ebensowenig wie die Einwilligung des Vormunds oder der Angehörigen. Aktive Sterbehilfe für Demente, Komapatienten oder schwerstbehinderte Säuglinge, über die in den Niederlanden nachgedacht wird, ist in Oregon ausgeschlossen und soll auch in Kalifornien bei Strafe verboten bleiben. Die wirklich heiklen Fälle, ließe sich ohne jeden Zynismus sagen, bleiben damit ausgeklammert.

Statistisch fällt der „Death With Dignity Act“ denn auch bislang kaum ins Gewicht. Seit seinem Inkrafttreten haben im vier Millionen Einwohner zählenden Oregon lediglich 208 Menschen, vorwiegend Krebspatienten, von der Möglichkeit der assistierten Selbsttötung Gebrauch gemacht, was deutlich weniger als ein halbes Prozent aller Todesfälle in dem Bundesstaat ausmacht. Weitere hundertzwanzig Patienten haben sich die tödlichen Medikamente zwar verschreiben lassen, dann aber doch darauf verzichtet, sie einzunehmen. Ebendas, so sagen die Befürworter des „Death With Dignity Act“, sei dessen vornehmstes Ziel: die Todgeweihten in die Lage zu versetzen, selbst über ihr Schicksal zu entscheiden.

Druck auf arme Patienten

Gleichwohl gibt es heftigen Widerstand gegen die Zulassung der Sterbehilfe, in Oregon ebenso wie in Kalifornien und auch in der amerikanischen Hauptstadt Washington. Der Protest hat eine bunte Koalition entstehen lassen aus Ärztevertretern, Patientenorganisationen und der katholischen Kirche, aber auch von Abgeordneten beider Parteien. Viele Argumente der Opponenten sind aus der europäischen Diskussion bekannt: daß Staat und Ärzteschaft ausnahmslos auf den Schutz des Lebens verpflichtet seien, also nicht beim Sterben helfen dürften; daß sich, wer Ausnahmen vom Lebensschutz zulasse, auf eine abschüssige Bahn begebe, die zu einer immer stärkeren Aufweichung des Tötungsverbots führen müsse. Spezifisch amerikanische Sorgen kommen hinzu: In einem Land, in dem vierzig Prozent der Menschen keine Krankenversicherung besitzen, könne der Druck gerade auf arme Patienten gewaltig sein, einer Selbsttötung zuzustimmen, um die Angehörigen finanziell zu entlasten.

Auch Joan Didion hat diese Sorge übrigens in einer langen Betrachtung des Falls der Koma-Patientin Theresa Schiavo in der „New York Review of Books“ hervorgehoben: „Bei aller Betonung der Bedeutung der Wahlfreiheit“, schrieb sie im Sommer, „ist doch die einzige Wahl, die von der Gesellschaft generell akzeptiert wird, die Entscheidung des Kranken, niemandem zur Last zu fallen, also zu sterben.“ Welche Rolle dabei finanzielle Erwägungen spielen, ist nicht leicht zu sagen. Die Befürworter der Sterbehilfe weisen darauf hin, daß die meisten derer, die sich in Oregon für assistierten Selbstmord entschieden hätten, Weiße mit College-Abschluß, Krankenversicherung und stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen gewesen seien.

Exotismus in Oregon

Nun ist Oregon allerdings ein winziger Bundesstaat, waldig, neblig, bedeutungslos für den Rest Amerikas. Was dort geschieht, läßt sich leicht als Exotismus abtun. Führte dagegen Kalifornien eine ähnliche Regelung ein, würde sich die Situation auf einen Schlag ändern. Würde das Landesparlament in Sacramento dem „Compassionate Choice Act“ tatsächlich zustimmen und auch Gouverneur Schwarzenegger, der eine Stellungnahme zu dem Thema bislang sorgsam vermieden hat, auf ein Veto verzichten, käme das einem politischen Erdbeben gleich. Was immer der bevölkerungsreichste Bundesstaat Nordamerikas tut, hat eminente Bedeutung für die Vereinigten Staaten insgesamt.

Noch ist es freilich nicht soweit. Derzeit ruht das Gesetzgebungsverfahren, weil die kalifornischen Volksvertreter nach Washington schauen, wo der Supreme Court, das höchste Gericht Amerikas, demnächst über Oregons „Death With Dignity Act“ befinden wird. Die Entscheidung ist eine der ersten, die der Gerichtshof unter seinem neuen Vorsitzenden, Chief Justice John G. Roberts, zu treffen hat. Kurioserweise aber wird dabei gar nicht über die Vereinbarkeit des Landesgesetzes von Oregon mit der Verfassung der Vereinigten Staaten verhandelt. Der Supreme Court muß auch nicht, jedenfalls nicht direkt, entscheiden, ob aktive Sterbehilfe gegen Grundprinzipien des amerikanischen Rechts verstößt. Gestritten wird nicht über Ethik, Moral und andere letzte Fragen.

Ashcrofts juristischer Trick

Aus komplizierten juristischen Gründen kleidet sich der Streit vielmehr in die Gestalt einer Auseinandersetzung über das Verhältnis von Bundesrecht und Landesrecht. Traditionell sind Medizinrecht und die Berufsregeln der Ärzte Sache der amerikanischen Einzelstaaten. Das hat seinerzeit auch Janet Reno, die Justizministerin Bill Clintons, klargestellt, als sie von konservativen Juristen unter Druck gesetzt wurde, gegen das Gesetz von Oregon vorzugehen. George Bushs erster Justizminister John Ashcroft aber mochte sich, einmal ins Amt gekommen, mit diesem Zustand, der ihm ein Einschreiten gegen den „Death With Dignity Act“ unmöglich gemacht hätte, nicht zufriedengeben und griff zu einem juristischen Trick: Möge die Regelung der Sterbehilfe auch allein Sache von Oregon sein - die Abgabe der tödlichen Medikamente verstoße gegen Arzneimittelgesetze des Bundes und sei daher unzulässig. Ärzten, die unheilbar Kranken dennoch Barbiturate zur Selbsttötung verschafften, drohe der Entzug ihrer Lizenz.

Wie der Supreme Court urteilen wird, ist kaum vorherzusagen. Traditionell neigen die Konservativen unter den Richtern eher dazu, die Kompetenzen der Einzelstaaten zu Lasten Washingtons auszubauen; sie müßten dann gegen Ashcroft und für die Sterbehilfe stimmen. Liberale suchen hingegen für gewöhnlich eher den Einfluß des Bundes zu stärken; angesichts der Fragen, die den Sterbehilfefall grundieren, könnte sich diese Schlachtordnung jedoch ausnahmsweise umkehren. Wie immer aber der Prozeß am Ende ausgehen mag: Vieles spricht dafür, daß er die amerikanische Sterbehilfedebatte auf Jahre prägen wird.

Text: F.A.Z., 12.12.2005, Nr. 289 / Seite 31
Bildmaterial: AP

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