21. Dezember 2005 Die beiden zählen nicht unbedingt zu der Altersgruppe, in der man gemeinhin Auswanderer vermutet. Karla Neuhaus, zweiundfünfzig Jahre alt, und ihr Mann Jan van den Heuvel, jenseits der Sechzig, haben vor knapp zwei Jahren ihr Bündel in Deutschland geschnürt und sich aufgemacht, am anderen Ende der Welt, in Südafrika, neu anzufangen. Die beste Entscheidung, die ich je getroffen habe, sagt Karla Neuhaus, die zuvor einundzwanzig Jahre lang als freie Fernsehjournalistin für diverse öffentlich-rechtliche Anstalten in Deutschland gearbeitet hat.
Zum Schluß sei ihr die Vollkasko-Mentalität in ihrer ehemaligen Heimat nur noch auf die Nerven gegangen, sagt sie. Mit zwanzig Jahren denken die Menschen schon an ihre Rente, mit dreiunddreißig Jahren nur noch an die Krankenversicherung, und mit fünfzig Jahren gehörst du zum alten Eisen. Schau dir die Tagesthemen an: Immer die beiden selben Aufmacher - Krankenversicherung und Rente.
Ohne den Jugendwahn westlicher Unternehmer
Ihr aus den Niederlanden stammender Mann Jan van den Heuvel, der bis zu seiner Rente im Management des Kommunikationsriesen AT&T beschäftigt war, hatte irgendwann genug vom Golfspielen und sah sich schon hinter den Geranien landen, wie Holländer das Rentendasein beschreiben. Heute arbeitet er beim südafrikanischen National Health Laboratory Service und entwirft Datenbanken für Aids-Statistiken. Ich will arbeiten, solange mein Kopf noch funktioniert, sagt er. In Südafrika sei das möglich, weil es den Jugendwahn westlicher Unternehmer nicht gebe. Ich habe trotz meines Alters das Gefühl, nützlich zu sein. Meine Erfahrung wird anerkannt.
Vordergründig entspricht die neue Existenz des Ehepaars Neuhaus-van den Heuvel tatsächlich dem Klischee des erfolgreichen Neustarts: geräumiges Haus in Fish Hoek südlich von Kapstadt, unverbaubare Sicht auf den Atlantischen Ozean, Sundowner in der rustikalen Kneipe gleich um die Ecke. Gleichwohl fängt Karla Neuhaus als TV-Produzentin und Filmemacherin in Südafrika wieder bei Null an. Das kann dauern, sagt sie. Aus Deutschland war ihr noch der Rat mit auf den Weg gegeben worden, daß sich für Geschichten aus Afrika sowieso niemand interessiere. Das habe sich leider bewahrheitet. Und dennoch: Die Existenznöte, die sie als Freie in Deutschland ständig plagten, hätten sich in Südafrika verflüchtigt. Es geht mir einfach besser hier, sagt sie.
Trotz hoher Arbeitslosigkeit: Fachwissen gesucht
Südafrika, das gelobte Auswandererland? Die Zeiten jedenfalls, in denen das Apartheidsregime auswanderungswilligen Europäern einen Schnupperurlaub spendierte und ihnen anschließend das Einleben finanzierte, sind längst Geschichte. Heute hat Südafrika strenge Einwanderungsbestimmungen, an die man sich ohne juristischen Beistand nicht heranwagen sollte. Lediglich bei Rentnern sind die Bestimmungen einfach: Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung reicht der Nachweis, monatlich über ein Einkommen von zwanzigtausend Rand (rund zweieinhalbtausend Euro) zu verfügen.
Wer aber mit der Absicht nach Südafrika kommt, dort einen Job zu suchen, erlebt mitunter herbe Überraschungen. Südafrika stöhnt unter hoher Arbeitslosigkeit, und das Credo der Regierung ist entsprechend: South Africans first! Gleichwohl benötigt das Land Fachwissen aus dem Ausland. Nicht nur, weil die Aids-Epidemie einheimische Fachkräfte in atemberaubendem Tempo dahinrafft. Der Bildungsstand der Bevölkerung ist mehr als ein Jahrzehnt nach Ende der Apartheid noch lange nicht auf internationalem Standard, während sich das Land gleichzeitig globalisierten Märkten und entsprechender Konkurrenz stellen muß.
Ideal für Geistesarbeiter
Will aber ein südafrikanischer Unternehmer einen Ausländer einstellen, muß er zunächst nachweisen, daß er sich vergeblich bemüht hat, einen heimischen Kandidaten zu rekrutieren. Anschließend muß er begründen, warum er Bedarf für die speziellen Qualifikationen des Ausländers hat. Bis vor wenigen Monaten waren bestimmte Arbeitsgebiete wie etwa Schlüsselpositionen auf Managementebene, Ärzte sowie diverse Experten im Filmbereich von dieser Regelung ausgenommen. Neuerdings aber muß die Qualifikation des Antragstellers von den südafrikanischen Behörden beurteilt werden, was sowohl kostenintensiv als auch zeitaufwendig ist und nicht notwendigerweise zum erwünschten Resultat führt.
Ein eleganter Trick, die neuen, verschärften Einwanderungsregeln zu umgehen, ist die sogenannte Quoten-Arbeitsgenehmigung, die an eine bestimmte Zahl von Ausländern vergeben wird. Das ist ideal für Geistesarbeiter: Voraussetzung sind ein akademischer Grad beziehungsweise eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren. Wer diese Kriterien erfüllt, qualifiziert sich in der Regel für die Arbeitsgenehmigung. Zudem muß die Einstellung vom künftigen Arbeitgeber nicht mehr begründet werden. Diese Quoten-Genehmigung kann erteilt werden, ohne daß ein Arbeitsangebot oder ein Vertrag des zukünftigen Arbeitgebers vorliegt. Allerdings muß dieser spätestens innerhalb von neunzig Tagen ab Genehmigungserteilung beigebracht werden. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die sogenannte permanent residence permit, wird in der Regel erst dann erteilt, wenn der Antragsteller fünf Jahre im Land ist, seit dieser Zeit eine Arbeitsgenehmigung hat und einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen kann.
Empfehlung erspart Mindestinvestition
Schwierig wird es nach den neuen Einwanderungsgesetzen für diejenigen, die sich in Südafrika selbständig machen wollen und eine Unternehmergenehmigung beantragen. Dafür muß ein Wirtschaftsprüfer bestätigen, daß aus dem Ausland stammende Barmittel in Höhe von zweieinhalb Millionen Rand oder Sacheinlagen in gleicher Höhe beziehungsweise Barmittel in Höhe von zwei Millionen Rand sowie Sacheinlagen in Höhe von fünfhunderttausend Rand als Investitionskapital zur Verfügung stehen. Zudem muß sich jeder Unternehmer verpflichten, fünf südafrikanische Staatsbürger dauerhaft einzustellen.
Diese Mindestinvestition kann allerdings herabgesetzt oder ganz erlassen werden, wenn eine Empfehlung des Wirtschaftsministeriums vorliegt oder das Unternehmen in einen der Industriezweige fällt, die von nationalem Interesse sind. Diese Liste wiederum ist ergiebig: Informations- und Kommunikationstechnologie, Kleidung und Textilien, Chemie und Biotechnologie, Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Metall- und Mineralienverarbeitung, Automobilherstellung, Tourismus sowie Handwerk gelten als förderungswürdig.
Text: F.A.Z., 21.12.2005, Nr. 297 / Seite 35
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