Der Artikel wie das Urteil zerlegen den Sachverhalt chirugrisch.
Ein Erzeuger ist eben nicht immer auch ein Vater und v.v. Im vorliegenden Fall jedoch negiert der Mann gar nicht seine Rolle als Erzeuger - denn er zahlt ja, sondern allein die des Vaters. Er sucht nur keinen Kontakt zu einem Kind, zu dem er keinen Bezug hat - und eben auch nicht (mehr) zur Mutter.
Von der spricht nämlich niemand. Arbeitslos, in der Privatinsolvenz - das Kind in ein Heim (abgeschoben). Wird die ihrer Rolle gerecht?
Das Dilemma ist in der Natur der Fortpflanzung im Allgemeinen angesiedelt. Frauen, die in Vorstandetagen streben, sind eben immer noch in der pränatalen Phase für das neue Leben verantwortlich. Das wird sich (wohl) auch nicht ändern, denn selbst wenn er es wollte, der Mann kann nur co-schwanger werden.
Gleichzeitig fehlt ihm die Möglichkeit, gegen neu entstehendes - aus purer Lust, Liebe, Rache, Eifersucht - Leben, wie auch immer, vorzugehen. Selbst wenn es von vornherein klar ist, dass aus der Schwangerschaft keine Familie wird, obliegt das Schicksal aller Drei allein der Mutter, mit allen Konsequenzen.
Leidtragend ist immer das Kind, der Dumme meist der Erzeuger.
Eifrig wird in der Öffentlichkeit und auch in den Kommentaren zu dem Artikel die Haltung des Vaters diskutiert. Auf "Das Kind" und sein vermeintliches Wohl berufen sich alle. Aber was ist mit der Mutter?
Schon als ich die Entscheidung des OLG las, fragte ich mich, was treibt eine Mutter, den Vater des Kindes zum Umgang mit dem Kinde zu zwingen.
Diese Frage ist immer noch unbeantwortet und wird immer rätselhafter mit dem Bekanntwerden der Verhältnisse der Mutter. Diese hat "das Kind" weggeben, sie soll finanzielle Schwierigkeiten haben.
Dieses Kind ist von beiden Eltern aufgegeben worden! Und das traurige ist, damit ist es nicht allein in Deutschland. Wir schauen nur alle geflissentlich weg vor dieser Tatsache. Nur wenn ein Kind verhungert, totgeschlagen wird, oder jetzt Gegenstand eines absurden Gerichtsverfahrens wird, geben wir uns betroffen.
Im übrigen mögen die Jugendämter ihre (nutzlose) Arbeit tun und die Allgemeinheit nicht in ihrer Behaglichkeit stören.
Die Tatsache, daß das Familienrecht mit seinen Vorstellungen von Umgangsrecht nahezu alle Scheidungskinder ihren Vätern "entzieht", wird ja auch allgemein hingenommen ohne daß das Kindeswohl und das Väterwohl bedacht wird.
Also: Schluß mit der Verlogenheit!
In dem Augenblick, in dem vom rechtlichen Inhalt dieses Falles abweichend kommentiert und die Tür in den ethischen Raum aufgestoßen wird, stellt sich mir eine wichtige Frage:
Warum hat die Mutter das Kind, dass sich doch so sehr nach dem Kontakt und der Zuneigung der Eltern sehnt, in ein Heim gegeben???
- So dass der Kleine nicht einmal mehr eine Mutter hat...
Schwierige wirtschaftliche Situationen, Arbeitslosigkeit, Privatinsolvenz - alles wenig Hoffnung machende Umstände - aber wenn in schwierigen Zeiten jede alleinerziehende Mutter ihr Kind abschiebt, brauchen wir demnächst viiiiile Kinderheime...
Hier fehlen mir für die tiefere Meinungsbildung jedoch die nötigen Informationen. Leider hat keine Presse darüber ausführlich berichtet. So bleibt ein schaler Beigeschmack: die Mutter kümmert sich um ihr Leben und versucht mit höchstem Aufwand (wer finanziert das??) ein zweifelhaftes Recht einzuklagen - der Vater solle sich gefälligst um das Kind kümmern! Wie erwähnt: auch die Recherche der FAZ ging noch nicht in diese Richtung, aber mE ist jede Minute, die sich die Mutter um den Prozess kümmert, eine Minute, die sie Ihr Kind hätte knuddeln können...#
Herrn Bahners Artikel macht doch das Problem deutlich, dass insgesamt in diesem Rechtsstaat besteht und ihn mittlerweile ausgehebelt hat: in einem unüberschaubaren Wust von Rechtsauslegungen, die je nach gusto mal so oder so interpretierbar sind, gehen elementare Grundwerte unter. Juristen lösen generell keine Probleme, sie sind stets Teil des Problems.
Der Beitrag von Herrn Niller beschreibt das sehr exakt: "Nicht der Rechtsstaat ist mit diesem Urteil an seinen natürlichen Grenzen angekommen, sondern der Einmischungsstaat mit seinen zunehmend totalen Tendenzen. Ein wirklicher Rechtsstaat respektiert seine Grenzen von selber, das ist sein Kennzeichen.
Dem Vater konnte man sowieso von Anfang an nur ins Gewissen reden, sonst nichts."
Entschuldigung Herr Niller, das ich Sie zitiere, aber Ihre Ansicht ist so richtig und so selten in diesem Land, das ich dem nicht widerstehen konnte.
Nicht überall, wo Kindeswohl drunter steht ist auch Kindeswohl drin! Das OLG Celle hat kein Problem ein Kind bei einer mißbrauchenden Mutter leben zu lassen. Entspricht auch dem Kindeswohl. Auch die schalgende Mutter ist eine gute Mutter und entspricht dem Kindeswohl.
Es wird Zeit, dass das Wohl des Kindes auch konsequent umgesetzt wird. Es wird Zeit, dass die Gerichte Eltern gleich verpflichtet und auch gleich berechtigt akzeptieren.
Das Urteil ist für den Jungen mehr als bedauerlich, denn sein Recht auf Kontakt wird vollkommen ignoriert.
Detlef Naumann
Hamburg
Es gibt dazu auch eine Mindermeinung, die die seltsame Umkehr von Regel und Ausnahme nicht mitgemacht hat, und der Fall war speziell. Es ging naemlich nicht um die Beziehung von Vater und Kind, sondern um die Beziehung der Eltern. Nur insoweit draengte sich der Verdacht auf, es koenne dem Kinde schaden. Nur insoweit kann sich die Justizministerin auf das Urteil stuetzen. Wenn nur die Muetter es wollen, gibt es in der Regel kein Zwangsgeld. Wenn die Kinder es wollen ist es ok und wenn beide es wollen sowieso. Waer das nicht prima? Man muss das seltsame Regel/Ausnahmespiel des BVerfG auf den Fall beziehen, der aus der Sicht des Kindes ein Ausnahmefall war. Was das BVerfG sonst erzaehlt hat passt nur auf Saeuglinge. Muetter, die den Knuteffekt wuenschen, wie kitschig. Aber auch nicht ganz unverstaendlich. Allerdings nicht durchsetzbar. Kein wirkliches Problem.
Dummerweise ist im Familienrecht und auch sonst alles moegliche geregelt und wenn es ein elterliches Erziehungsrecht gibt, dann ist -- jedenfalls aus der Sicht des Kindes -- an sich überhaupt nicht einzusehen, warum es nicht auch ein -- durchaus auch durchsetzbares -- kindliches Besichtigungsrecht geben sollte. Ob der Vater sich vaeterlich verhaelt ist dafuer ganz egal, in Ruhe besehen und ansprechen geht immer. Kinder kommen bekanntlich mit Scheidungen ihrer Eltern und aehnlichem Kram sehr viel besser klar als die kitschigen Alten. Anyway, wichtiges Urteil, weil es um zentrale Fragen des Familienrechtes geht. Eine Richtschnur fuer die Justizministerin ist nicht. Das kindliche Besichtigungsrecht kann man auch nach dem Urteil noch regeln wie man will. Sie muss es schon selbst verantworten. Dass sie sich aufs Kindeswohl beruft, um Kinderrechte zu beschneiden, will ich sehen. Das Urteil ist die absolute Haerte!
Hingewiesen sei auf § 888 Abs. 3 der Zivilprozessordnung. Dort ist geregelt, dass im Falle der Verurteilung zur Eingehung einer Ehe, im Falle der Verurteilung zur Herstellung des ehelichen Lebens und im Falle der Verurteilung zur Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag eine Zwangsvollstreckung nicht stattfindet. Wenn man also schon einen Arbeitnehmer nicht an seinen Arbeitsplatz zwingen kann, warum sollte man dann einen Vater dazu zwingen können/dürfen, sich mit seinem Kind zu beschäftigen? Dem Kind ist mit einem lustlosen Vater genauso wenig gedient, wie dem Unternehmer mit einem widerwilligen Arbeiter.
Selbst Zeitungen machen es falsch. Das BVG ist ein Gesetz und die BVG ist eine Nahverkehrsgesellschaft. Außerdem gibt es noch das BVerwG, was dann wohl auch ein Recht auf die Abkürzung BVG hätte. Die Leute, die sich die Abkürzungen haben einfallen lassen, haben schon ihre Gründe gehabt, diese so zu definieren.
An dem Urteil ist nichts auszusetzen, mehr war eben nicht drin, ausser der Berufung auf das Wohl des Kindes. Das Wohl des Kindes muss immer gegen die rechtliche Beziehung zum Vater herhalten. In den Faellen Goerguelue etc zulasten der Vaeter, hier nun einmal zulasten des Kindes. Was geht es den Richter an, ob der Wille des Kindes, seinen Vater zu sehen, vernuenftig oder fuer das Kind gut ist? Das Kind will es. Es geht die Jugendaemter umgekehrt auch nichts an, warum und mit welcher Konsequenz sich ein Vater um sein Kind kuemmert. Schliesslich ist es sein Kind. Besser als eine Pflegefamilie ist der Vater allemal. Sagte auch der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte, an den dieser Fall hoffentlich auch gelangt.
Nicht der Rechtsstaat ist mit diesem Urteil an seinen natürlichen Grenzen angekommen, sondern der Einmischungsstaat mit seinen zunehmend totalen Tendenzen. Ein wirklicher Rechtsstaat respektiert seine Grenzen von selber, das ist sein Kennzeichen.
Dem Vater konnte man sowieso von Anfang an nur ins Gewissen reden, sonst nichts.
Tja, nun hat man die Familienethik nach allen Regeln der "menschlichen Vernunft" so runtergefahren, dass der Rechtsstaat nur noch wirre Urteile sprechen muss. Dort Geschwister, die ohne Rücksicht auf Verluste Kinder zeugen wollen, hier Dilletanten, die Kinder zeugen, von denen sie später nichts wissen wollen. Bravo! Der scheinbar vernunftgetriebene Egotheist sieht im Spiegel seines Wahns nur noch Finsternis. Der Artikel endet sehr treffend: "In Wahrheit trägt das Urteil dem Umstand Rechnung, dass Familienstrukturen, wo sie zerstört sind oder nie vorhanden waren, nicht durch die Signalwirkung staatlicher Befehle zu restaurieren sind. Das Paradox, dass der Umgang gesetzliche Pflicht und doch nicht zu erzwingen ist, erinnert daran, dass Elternschaft mehr ist als ein rechtliches Konstrukt."
Gott steh diesem Land bei!