12. Juni 2008 Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in der Frage, was ARD und ZDF im Internet dürfen und was nicht, vor allem, was ihre Textportale angeht, auf eine neue Formulierung geeinigt. Demnach wird den öffentlich-rechtlichen Sendern zwar erlaubt, sogenannte elektronische Presse anzubieten, allerdings nur, wenn die Texte sich direkt auf Sendungen in Fernsehen und Radio beziehen.
Nicht erlaubt soll ihnen ein presseähnliches Angebot sein. Als presseähnlich gelten dabei alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die in Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften enstprechen. Damit - und das fügen die Bundesländer neu hinzu - sei nicht nur das E-Paper gemeint, also die eins zu eins ins Internet übertragene Zeitung.
Keine Kontaktbörsen und Freizeittipps
Zurückhalten sollen sich die öffentlich-rechtlichen Sender auch bei Unterhaltungsangeboten. Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Ministerpräsident Roland Koch, der das Ergebnis der Beratung in Berlin vorstellte. Sportereignisse sollen grundsätzlich 24 Stunden im Netz bereitgestellt werden. Eine finanzielle Deckelung der Onlineaktivitäten wird es derweil nicht geben. Bislang galt, dass ARD und ZDF 0,75 Prozent ihrer Etats für ihre Internetauftritte verwendnen dürfen, was einer Summe von rund fünfzig Millionen Euro pro Jahr entspricht.
Damit kommen die Bundesländer in einigen Punkten den Bedenken der Verlage entgegen, die der Ansicht sind, dass der Rundfunkstaatsvertrag, über dessen zwölfte Aktualisierung gerade beraten wird, ARD und ZDF bei ihren Textangeboten einen zu großen Spielraum gewährt. Die Sender wiederum hatten sich sowohl gegen die Einschränkung ihrer Textportale gewehrt als auch gegen die zeitliche Befristung von sieben Tagen, die in der Regel für ihre ins Internet gestellten Sendungen gelten soll. Hier sind jedoch zahlreiche Ausnahmen möglich, etwa wenn die Angebote aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung für Kinder stammen.
Absprache mit Brüssel
Ursprünglich hatten die Ministerpräsidenten in der Sache heute schon einen Beschluss fassen wollen. Jetzt aber ist von einem Arbeitsentwurf die Rede, über den die Ministerpräsidenten noch einmal im Oktober - und dann endgültig - beraten wollen. In der Zwischenzeit wollen sie noch einmal alle Betroffenen anhören und sich vor allem mit der EU-Kommission in Brüssel zusammensetzen, um zu hören, was man dort von den neuen Regelungen für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet hält.
Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein, der sich früh dafür eingesetzt hatte, ARD und ZDF beim Aufbau von Textportalen Grenzen zu setzen, sagte im Gespräch mit FAZ.NET, es gehe darum, einen fairen Interessenausgleich zwischen öffentlich-rechtlichem Auftrag und den Chancen für private Unternehmen im Internet zu schaffen. Ich begrüße es, dass wir mit dem Arbeitsentwurf für den zwölften Rundfunkänderungsstaaatsvertrag einen großen Schritt voran gekommen sind. Die Gratwanderung zwischen Brüssel und Karlsruhe geht aber noch weiter. Ziel bleibt es, einen gebührenfinanzierten Verdrängungswettbewerb zu Lasten unseres vielfältigen Medienmarktes zu verhindern.
Damit spielt Beckstein auf die unterschiedlichen Vorgaben an, welche die Länder bei der Frage der Internetauftritte von ARD und ZDF beachten müssen. Die EU-Kommission hat ein Auge darauf, dass die mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender nicht den Wettbewerb verzerren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wiederum hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für ARD und ZDF formuliert, auf die sich die Sender bei ihren Projekten berufen. Dies müssen die Bundesländer miteinander in Einklang bringen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa