Neue Serie: Digitale Intelligenz

Wer darf wissen, was unsere Gene wissen?

Von Jens Seipenbusch

Jens Seipenbusch

Jens Seipenbusch

22. September 2009 „Das Gehirn, ein Beispiel für kooperierende, datenverarbeitende Systeme“ – so hieß die Veranstaltung, die ich im Wintersemester 1989 am Institut für Angewandte Physik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster besuchte, nachdem mich der dort angebotene Schwerpunkt „Strukturbildung und Kooperativphänomene“ von der Ruhr-Universität Bochum weggelockt hatte. Gegen Ende eines der damit zusammenhängenden Seminare stellten wir uns der Frage, ob es wünschenswert sei, wenn bei der Einlieferung von Patienten in der Notaufnahme dem diagnostizierenden Arzt ein sogenanntes Expertensystem zur Seite gestellt würde – ein Computer, dem eine Art destilliertes Expertenwissen eingegeben wurde und der auf Basis eingegebener Symptome sozusagen eine eigene Diagnose stellen kann.

Die Skepsis war groß, die Technik durfte und konnte doch nicht über das Schicksal eines Menschen entscheiden. Allerdings geriet diese Skepsis ins Wanken, als wir erfuhren, dass solche Einsätze schon getestet worden waren und in aller Regel die Zahl der Fehldiagnosen deutlich reduziert hatten. Der digitale Helfer war also nützlich, die abschließende Entscheidung überließ man ihm freilich nicht. Gut drei Jahre später begann der Siegeszug eines anderen vernetzten, datenverarbeitenden Systems, des Internets, das aus dem Verhältnis zwischen Mensch und Computer eine Art Dreiecksbeziehung machen würde.

Was wollen wir wissen?

Damals beschäftigten wir uns mit „neuronalen Netzen“ – Computersimulationen von wenigen vernetzten Nervenzellen, mit denen man bestimmte Funktionen des Gehirns modellieren konnte. Bis heute ist die große Frage offen, ob die Komplexität einer Anordnung aus hundert Milliarden solcher Nervenzellen und einer Trillion Verbindungen zwischen ihnen für das verantwortlich ist, was wir dem Gehirn an Eigenschaften zuschreiben und die wir noch nicht erklären können, beispielsweise Bewusstsein oder einen freien Willen. Ebenfalls offen ist die Frage, ob wir mit unseren Gehirnen überhaupt in der Lage sind, diese Phänomene abseits ihres reinen Erscheinungsbildes zu erklären.

Selbstbestimmung stand in diesem Kontext zunächst nur recht abstrakt in Frage. Inzwischen wird der Mensch auch von ganz anderer Seite informationell analysiert. Der genetische Code des Menschen gilt seit 2001 als entschlüsselt, obwohl „ausgelesen“ das eigentlich zutreffendere Wort ist. Die Genanalyse stellt uns heute exemplarisch vor neue Herausforderungen: Will ich überhaupt wissen, welche Vorhersagen meine Gene zulassen? Was dürfen andere von meinen Genen wissen? Kann ich heute überhaupt abschätzen, was morgen aus diesen Daten gefolgert werden kann, wenn ich sie heute preisgebe? Und nicht zuletzt: Wie zwingend sind diese Vorhersagen? Muss ich mich zu ihnen verhalten?

Realität und Dystopie

Ganz ähnliche Fragestellungen finden sich auch im Zusammenhang mit anderen Bereichen der entstehenden Informationsgesellschaft. Je größer die Auswirkungen von Informationen über uns auf unser Leben werden, umso mehr wird informationelle Selbstbestimmung zu Selbstbestimmung generell. Immer unverhohlener begegnen uns die Begehrlichkeiten, unsere Selbstbestimmung doch in angeblich wohlwollende Hände Dritter abzugeben. Die Optimierung der Voraussagbarkeit unseres Verhaltens wird uns dabei wahlweise mit Zuckerbrot oder Peitsche schmackhaft gemacht oder auch einfach verschwiegen, wie beim Morbiditätsindex der elektronischen Gesundheitskarte.

Als Vorteil verkauft wird sie uns im Falle von interessenbasierter Werbung oder auch predictive search um Google, Doubleclick und Co. im Internet, die aber nur an der Oberfläche dessen kratzen, was an Vorhersagbarkeit aus beispielsweise unserer gesammelten elektronischen Kommunikation herauszuholen wäre und was bereits bei der Auswertung solcher Datenmengen praktiziert wird. Mit Angst wird sie uns bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung schmackhaft gemacht, schließlich haben wir ja nichts zu verbergen und, wird man in Zukunft vielleicht ergänzen, doch hoffentlich auch nichts Unvorhersehbares geplant, oder?

In manchen Bereichen nimmt die sprachliche Übereinstimmung von Realität und fiktionaler Dystopie verblüffende Ausmaße an – so zum Beispiel bei der präventiven Strafverfolgung in der neuen Sicherheitsarchitektur des Bundesinnenministers Schäuble, die die Abteilung „Precrime“ in Erinnerung ruft, die in Steven Spielbergs Film „Minority Report“ von 2002 Menschen für noch gar nicht ausgeführte oder geplante Verbrechen verhaftet. Wenn wir uns nicht automatisch mit solchen einseitigen Änderungen des Gesellschaftsvertrags abfinden wollen, dann ist es dringend an der Zeit, sich das Kleingedruckte anzuschauen, auch wenn es zunehmend aus Software besteht.

Jens Seipenbusch ist Physiker und lehrt an der Universität Münster. Er ist außerdem Vorsitzender der Piratenpartei.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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