Oettingers Äußerungen

Missverständnis ausgeschlossen

Von Frank Schirrmacher

Berechnung statt Missverständnis: Günther Oettingers Rede war kalkuliert

Berechnung statt Missverständnis: Günther Oettingers Rede war kalkuliert

16. April 2007 Vielleicht ist das Traurigste an Günther Oettinger seine nun publizierte Belehrung, er habe sich bei der Rede für Hans Filbinger an die „in unserem Kulturkreis üblichen und angemessenen Gepflogenheiten einer Traueransprache“ gehalten. Man hört darin das Echo jener scheinironischen Gesinnung, mit der früher der Chef seine Mitarbeiter zu Selbstverständlichkeiten, etwa den abendländischen Gepflogenheiten des Krawattentragens, anhielt. Zu fragen ist, in welchem Kulturkreis Totenreden anders gehalten werden und wer Hans Filbinger einen Nachruf missgönnt hätte, der seine unbestreitbaren Verdienste gewürdigt hätte.

Günther Oettinger fragt sich das nicht. In den entscheidenden Passagen ist seine Trauerrede keine Würdigung, sondern eine Polemik, und ehe man seine Kritiker kritisiert, sollte man aussprechen, dass er es war, der willentlich oder unwissentlich den Anlass missbrauchte. Oettingers Rede nimmt der gesamten Öffentlichkeit das Recht, im Angesicht des Todes die Dinge gut sein zu lassen.

Ein polemischer Versuch, wie weit man gehen kann

Es darf dahinstehen, ob Oettinger von seinem Redenschreiber hintergangen wurde. Der Eindruck drängt sich jedenfalls auf, hier habe ein polemisch geschulter Kopf einmal versuchen wollen, wie weit man gehen kann. Jedenfalls bedient sich die Rede in den historischen Passagen so eindeutig des Vokabulars der Opferbiographien, das von einem „Missverständnis“, wie Oettinger mutmaßt, keine Rede sein kann. Hier wird von einem „Gegner des NS-Regimes“ gesprochen, der „die schreckliche erste Hälfte des letzten Jahrhunderts . . . erlitten hat“ - und das ist, angesichts der wirklichen Gegner und ihres Leides, tatsächlich eine Erläuterung, zu der, bei allem Drang, die Toten ruhen zu lassen, die Öffentlichkeit nicht schweigen konnte.

Es ist schwer vorstellbar, dass ein Mensch, der im Dritten Reich Todesurteile beantragt, verkündet oder angeordnet hat, ein Gegner des Nationalsozialismus gewesen ist - es sei denn, er hätte durch die Tat den Beweis dieser Gegnerschaft erbracht wie Henning von Tresckow, der jüngst zum Gegenstand einer moralisch-wissenschaftlichen Kontroverse geworden ist, weil er als erster Generalstabsoffizier der Heeresgruppe Mitte die Verantwortung für die Partisanenbekämpfung mit den Waffen der Kriegsgerichtsbarkeit trug. Zu den Gepflogenheiten unseres Kulturkreises zählt die Einsicht, dass am Ende nur Taten zählen.

Die Verbindung zwischen Gewissen und Tun definiert, was wir bis zum Tag von Oettingers Rede „Gegner des NS-Regimes“ nannten; selbst die Protagonisten der inneren Emigration, die immerhin die Berührung mit dem Regime so weit als möglich vermieden, hatten das Wort „Gegner“ für sich niemals in Anspruch genommen. „Wir waren nicht alle Opportunisten. Wir haben genauso unsere inneren Überlegungen gehabt, unsere Hoffnungen und dann unsere Zweifel durchgekämpft und dann mit unseren inneren und äußeren Niederlagen bezahlt.“ Das schrieb Gottfried Benn. Lichtjahre trennen diese Auskunft vom dem Satz, man sei Gegner gewesen.

Das Neue: Ein Staatsmann spricht vom Leid der Funktionäre

Das Neue und Berechnende an Oettingers Vorstoß - und in nichts zu vergleichen mit dem missverstandenen Jenninger - ist, dass er nun die Semantik des Leidens in die Funktionsträger des Verbrecherregimes verlagert - ein Verfahren, das ausgiebig von diesen selber angewandt wurde, noch niemals aber von einem Repräsentanten des Staates bei einem Staatsakt. Sollten Einzelne der Staatsanwälte, die Todesurteile beantragten, der Richter, die sie aussprachen, nächtelang gelitten haben, so sind diese Anfechtungen nicht aktenkundig, geschweige denn wirksam geworden und daher für das öffentliche Gedächtnis ohne Belang. Daraus im Jahre 2007 bei einem Staatsakt in Deutschland eine rhetorische Figur zu schmieden, die einfühlend und vortastend den Richter zum Gegner macht, ist pure Polemik. Es missachtet die Würde der Toten.

Das Deutschland des Jahres 2007 richtet nicht vorschnell. Hans Filbingers Verdienste wären ohne Oettingers Manipulationsversuch angemessen und vermutlich ohne Zwist gewürdigt worden. Wir, die Nachgeborenen von 2007, sind uns im Übrigen unserer eigenen Zuverlässigkeit - anders als Oettinger es ebenfalls polemisch suggeriert - keineswegs sicher. Im Gegenteil: Wenn uns die Biographien von Hans Filbinger oder Werner Höfer und unzähliger anderer etwas lehren, dann das, dass wir uns unserer selbst nicht sicher sein können. Wir haben nicht gut reden, sind nicht die besseren Menschen. Wir leben nicht in einer Diktatur. Und es bedurfte nicht eines Günther Oettinger, uns daran zu erinnern.

Ebendeshalb, weil wir um die Einzigartigkeit des sittlichen Mutes in der Diktatur wissen, hat diese Gesellschaft dank einer Vielzahl historischer Forschungen, Lebensberichte und Zeugnisse Unterschiede definiert zwischen denen, die wir Gegner des Nationalsozialismus nennen, und denen, die es nicht waren. Diese Öffentlichkeit hat sich mit Recht gegen die unzutreffende These von „Hitlers willigen Vollstreckern“ gewandt; sie wird aber jetzt auch nicht zulassen, diejenigen, die Todesurteile vollstreckt haben, unter Verweis auf eine Gesinnung, der keine Tat folgte, zu Gegnern zu machen.

Spießbürgerliches Unverhältnis zur Vergangenheit

Im letzten Satz des öffentlichen Formbriefes an seine Kritiker nimmt Günther Oettinger „die Gebrüder Graf von Stauffenberg“ als Vorbilder in Anspruch. Die kuriose Formulierung komplettiert das Bild eines spießbürgerlichen Unverhältnisses zur Vergangenheit: Im Goldrähmchen über dem christdemokratischen Ohrensessel hängen neben den Gebrüdern Grimm die Gebrüder Grafen Claus und Berthold. Die in unserem Kulturbürgerkreis anzutreffende Meinung, die Rede von den Gebrüdern Grimm sei falsch, weil als Gebrüder nur die Brüder firmieren, die gemeinsam ein Gewerbe betreiben, hat der Historiker Hermann Heimpel in einer Miszelle zurückgewiesen: Tatsächlich hätten Jacob und Wilhelm Grimm eine wirtschaftliche Gemeinschaft gebildet, als Unternehmer des Geistes. Zu Günther Oettinger, dem Mustermann wirtschaftsliberaler Gesinnung, passt es jedenfalls, den Widerstand als Gewerbe zu betrachten. Unter dem Namensschild eines schwäbischen Grafengeschlechts, mit Hans Filbinger als stillem Teilhaber, markiert es heute noch einen Standortvorteil für Baden-Württemberg.

Auch Berthold Graf Schenk von Stauffenberg war Marinestabsrichter. Filbingers Verteidiger führen an, er sei ohne sein Wissen von Stauffenberg, dem Völkerrechtsreferenten im Oberkommando der Marine, und Karl Sack, dem Chef des Heeresgerichtswesens, für eine Verwendung nach dem 20. Juli vorgeschlagen worden mit Berufung auf seine „antinationalsozialistische Grundsatztreue und Loyalität“. Dass dieser Prognose in Filbingers tatsächlichem Lebenslauf keine Widerstandshandlungen entsprechen, widerlegt die Beurteilung zwar nicht und macht Filbinger nicht zum fanatischen Nazi aus Hochhuths Legende. Aber zum Gegner konnte Oettinger ihn nur erklären, indem er die zugeschriebene Gesinnung für die unterlassene Handlung nahm und die Handlungen, die Filbinger in den letzten Kriegswochen in Loyalität zum obersten Kriegsherrn tatsächlich vollzog, mit den beschönigenden Formeln vertuschte, die Filbinger selbst ausgegeben hatte.

Was Oettinger nicht begriffen hat

Allen Tadel verbittet sich Oettinger mit dem Verweis auf seine „innere Haltung“. Er hat gar nicht begriffen, dass der Protest an Äußerlichkeiten Anstoß nimmt wie der Tatsache, dass er im entscheidenden Punkt der Todesurteile Wort für Wort abgelesen hat, was Filbinger ins Internet stellen ließ. Filbinger ist keine Handlung zum Verhängnis geworden, sondern seine demonstrative Uneinsichtigkeit, die äußere Haltung, die er von 1978 bis zu seinem Tod wahrte. Nach diesem Muster wird, was ein selbst in der deutschen Geschichte einzigartiges Beispiel mimetischer Nibelungentreue darstellt, im Fall Oettinger die Rede von der NS-Gegnerschaft kraft innerer Haltung zur unbezweifelbaren Unverfrorenheit durch die Verstocktheit der Selbstrechtfertigung.

Das Einzige, was den wirklichen Gegnern des NS-Regimes blieb, war die Hoffnung, von der Nachwelt nicht mit den anderen verwechselt zu werden. Allein deshalb haben die Brüder Stauffenberg eine aussichtslose Tat unternommen. Zu zeigen, dass es auch anders ging - dafür sind sie über die Grenze gegangen. Oettinger hat alles getan, diese Grenze zu verwischen.

Text: F.A.Z., 16.04.2007, Nr. 88 / Seite 37
Bildmaterial: dpa

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