Von Thomas Wagner
01. Oktober 2007 Viele Fragen und ein böser Verdacht haben die feierliche Eröffnung des neuen Arp-Museums in Rolandseck begleitet. Worum geht es? Es geht um einen privaten Verein, den 1978 gegründeten Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V., der bis heute nicht den Status einer Stiftung hat, obgleich er das Wort im Namen führt. Es geht um die verwickelte Gründung des Arp-Museums Rolandseck, die auf den 1996 verstorbenen Impresario Johannes Wasmuth zurückgeht, der Hans Arp 1959 begegnet war und ihm fortan sein Leben widmete. Und es geht, nicht zum wenigsten, um einem langen, zum Teil bizarr anmutenden Streit um Eigentumsansprüche, Gießrechte, um Folge- und Urheberrechte, an dem Wasmuth und die beiden Ehefrauen Arps beteiligt waren.
Spätestens als sich Widerstände gegen das Projekt ergaben, stand in Frage, welche Werke der Arp-Verein in das Museum einbringen würde und was von diesen zu halten sei. Im Januar 1997 wies der Karlsruher Kunsthistoriker Gert Reising in einem Artikel im Kunstmarkt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf die zunehmend verwirrende Praxis des Handels mit Gipsen, Gießgipsen und Repliken hin. Im August desselben Jahres analysierte er dann im F.A.Z.-Feuilleton den Streit, der zwischen der Fondazione Marguerite Arp in Locarno und dem Kultusministerium in Mainz entbrannt war, nachdem die Arp-Gralshüter nach Qualität, Herkunft, Material und Größe der Stücke zu fragen gewagt hatten, die das Land als Grundstock des künftigen Museums erworben hatte. Reising stellte bohrende Fragen zu einzelnen Werken, zu Fassungen in Marmor und Bronze, zu veränderten Maßen und fehlenden Seriennummern und bot dem Land eine Mitarbeit der Arp-Expertin Stefanie Poley bei der Klärung an.
Keine Frage des Rechts, sondern der Museumspraxis
In der Folge äußerten Reising und Poley zusammen mit anderen Experten fortgesetzt Zweifel an den Werken aus dem Bestand des Arp-Vereins, und Reising schrieb, in Abstimmung mit der F.A.Z.-Redaktion, mehrere Artikel in der Zeitung, in denen er anhand einzelner Beispiele die wundersame Werkvermehrung geißelte. Eine präzise Aufklärung darüber, welche Werke zu Arps Lebzeiten entstanden und welche danach, steht bis heute aus.
Bei all dem kann kein Zweifel bestehen, dass den Aktionen des Vereins auch nach Wasmuths Tod ein zumindest künstlerisch und kunsthistorisch zweifelhafter Begriff der Originalität eines Werks zugrunde liegt. Dies wurde bei einem Treffen mehr als deutlich, das am 25. November 1998 in der F.A.Z.-Redaktion stattfand, nachdem der Vorsitzende des Arp-Vereins, der Rechtsanwalt Dieter G. Lange, rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung dieser Zeitung angekündigt und ein Gespräch zur außergerichtlichen Verständigung angeboten hatte.
Teilgenommen an diesem Gespräch haben neben Lange und dessen Assistentin der Autor Gert Reising sowie Eduard Beaucamp und ich als Redakteure. Während des Gesprächs wurde schnell klar, dass Lange darauf beharrte, er beziehungsweise der Arp-Verein sei juristisch zu Nachgüssen berechtigt. Einwände, dies widerspreche, selbst wenn es juristisch korrekt sei, sowohl dem Geist und der Integrität des Werks von Arp als auch jeder Museumspraxis und ignoriere zudem die gebotene wissenschaftliche Akkuratesse, ließ er nicht gelten. Nachdem die in der Sache völlig konträren Positionen wiederholt deutlich geworden waren, sagte Lange zu, ein Gutachten erstellen zu lassen, in dem geklärt werden sollte, ob es sich bei den vom Verein nach dem Tod des Künstlers hergestellten Güssen um unechte Werke oder Fälschungen handele oder um urheberrechtlich legitimierte Werke. Ob dieses Gutachten je erstellt wurde, ist unbekannt. Die Redaktion hat es bis heute nicht erhalten. Die kritische Berichterstattung wurde fortgesetzt.
Verein und Land fürchten wohl zu viel Transparenz
Die entscheidenden Fragen an das Arp-Museum, so viel steht fest, sind auch nach der Eröffnung keineswegs beantwortet: Was sind die in Rolandseck gezeigten Werke von Hans Arp wert - künstlerisch, kunsthistorisch und ökonomisch? Handelt es sich um vom Künstler zu Lebzeiten autorisierte Werke oder zum Teil um spätere Nachgüsse und Repliken? Hat das Land Rheinland-Pfalz einen angemessenen oder einen zu hohen Preis für die hauptsächlich aus dem Spätwerk stammenden Werke bezahlt? Ist es zu verantworten, wenn der Besucher des Museums im Unklaren gelassen wird über die Provenienz einzelner Stücke und das exakte Datum ihres Entstehens? Und warum wurde trotz wiederholter Ankündigungen bis heute keine Expertenkommission eingesetzt, um die Problematik der Güsse zu klären?
Angesichts so vieler, seit langem offener Fragen muss zwangsläufig der Eindruck entstehen, Arp-Verein und Land fürchteten nichts mehr als Transparenz. Und auch Klaus Gallwitz, derzeit Direktor in Rolandseck, hat letztlich nicht für klare Verhältnisse gesorgt, seit er die Nachfolge von Raimund Stecker angetreten hat, der als Direktor des in Gründung befindlichen Hauses offenbar nicht gewillt war, die Vernebelungsaktionen des Vereins mitzumachen. Da verwundert es schon, wenn Ministerpräsident Kurt Beck, gewiss ein intimer kunsthistorischer Kenner der Problematik, vollmundig erklärt, der Streit um Abgüsse, die nach dem Tod eines Künstlers entstehen, sei so alt wie die Skulpturenarbeit: Man darf das nicht überbewerten.
Es gibt keinen Fall Arp-Verein und F.A.Z.. Wohl aber spätestens seit Mitte der neunziger Jahre einen Fall Hans Arp und Rolandseck, der in Zusammenhang steht mit undurchsichtigen Geschäftspraktiken des privaten Vereins Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V.. Für Dienstag hat der rheinland-pfälzische Kulturstaatssekretär Joachim Hofmann-Göttig eine Pressekonferenz angekündigt, auf der er mitteilen will, was die interne Überprüfung der Bereitstellung von Landesmitteln in Höhe von 150.000 Mark für die presserechtliche Beratung der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V. ergeben hat. Es wird Zeit, dass das Land Rheinland-Pfalz den Spuk beendet.
Text: F.A.Z., 01.10.2007, Nr. 228 / Seite 41
Bildmaterial: dpa