Von Oliver Tolmein
01. Juli 2008 Bettina Schardt wurde keine achtzig Jahre alt. Sie war nicht schwer krank, sie litt nicht unter Schmerzen. Sie war wohl einsam - und sie hatte vor allen Dingen Angst, Angst davor, eines nahen Tages aus ihrer kleinen Wohnung in ein Pflegeheim umziehen zu müssen und dort ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Also trank sie am Samstagmittag zwei Monate vor ihrem Geburtstag einen Becher mit dem hochdosierten Sedativum Diazepam, einen mit dem hochdosierten Malariamittel Chlororquin und einen mit einem Sirupgetränk gegen den schlechten Geschmack. Besorgt hatte ihr die Medikamente der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der damit in die Fußtapfen des Krebsarztes Julius Hackethal trat, der vor zwanzig Jahren aus ähnlichem Motiven einen ähnlichen Vorstoß unternommen hatte. Kusch berief gestern eilends in Hamburg eine Pressekonferenz ein, um von seiner Suizidbeihilfe zu berichten, die seiner Darstellung nach Sterbehilfe in Deutschland durch Klärung der Rechtslage erleichtern soll.
Das Szenario, das sich in dem überfüllten Raum bot, war bizarr. Drei Dutzend Journalisten, Kamerateams und Fotografen blickten auf den mit Mikrofonen vollgestellten Tisch, an dem der als Justizsenator und Parteigründer gescheiterte ehemalige Oberstaatsanwalt nunmehr als Vorsitzender des Vereins Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e. V. präsidierte. Auf einem Bildschirm spielte Kusch fünf mehrminütige Videosequenzen ab, die dem Publikum die Umstände des Todes von Bettina Schardt nahebringen sollten. Die Videos zeigten einen starren Ausschnitt: Die keineswegs lebensmüde wirkende alte Frau, bildfüllend, oft mit der Zigarette in der Hand, beherrscht auch ohne große Worte das Zentrum des Bildes, vom rechten Rand redete wie Roger Kusch, adrett gekleidet wie ein Schwiegersohn, mehr auf die Freitodkandidatin ein, als dass er ihr - wie angekündigt - Fragen stellte.
Kusch erläutert seine Methode
Kusch schaut seine Hauptperson kaum an, er hat rechtliche Konzepte im Blick, sie blickt in die Kamera und hat offenbar ihren eigenen Film vor Augen. Die Dialoge sind eher steif. Kusch verbessert Frau Schardt kurzerhand, um ihr mitzuteilen, dass er ihr nicht passive Sterbehilfe leisten wolle, sondern dass es juristisch korrekt um Beihilfe zur Selbsttötung gehe.
Ausführlich monologisiert der Jurist Kusch in der Videoaufzeichnung, um zu erläutern, warum er sich entschieden hat, bei Frau Schardt nicht seine vor einigen Wochen vorgestellte Injektionsmaschine zum Einsatz zu bringen, sondern ihr den Tod durch die Mischung aus Malaria-Medikament und Betäubungsmittel zu empfehlen: Seine ausgiebigen Recherchen hätten ergeben, dass in diesem speziellen Fall die Vor- die Nachteile der Methode überwögen. Er erläutert die Vor- und Nachteile der von ihm nunmehr bevorzugten Methode gegenüber dem vom Schweizer Verein Dignitas empfohlenen Einsatz von Natriumpentobarbital, räsonniert über die Unmöglichkeit, in der Medizin überhaupt zu einer zuverlässigen Methode zu finden und beschwört schließlich, dass es meines Wissens in Deutschland noch nie einen Fehlschlag bei der Verwendung seiner Kombination gegeben habe.
Den Tod inszenieren lassen
Mir bleibt nichts, als Ihnen zu vertrauen, ein Arzt würde mir sowieso nicht helfen. So bilanziert Bettina Schardt, von der bis dahin kaum mehr als nachdenklich hms zu hören war, schließlich ihre Lage. Die medizinischen Details interessieren sie letztlich wenig. So wenig wie die Frage nach dem Grund, warum sie sterben will, die Kusch ihr stellt: Ich leide nicht. Aber ich habe zum Beispiel viel Hunger, kann mich aber kaum aufraffen zu kochen, weil das so schmerzhaft ist, Hunger zu haben, aber keinen Appetit und schlecht kochen zu können, das ist schrecklich. Einen Einwurf Kuschs nimmt sie lachend auf, und es klingt nicht bitter: Ja, Essen ist für mich Pflicht, weil man ja bis zum Tode am Leben bleiben muss, ich weiß nicht wie ich es anders formulieren soll.
Wenn man dieser Frau zuhört, die 1947 Abitur und anschließend eine Ausbildung zur Krankenschwester in England gemacht hat und bis 1990 an der Uni-Kinderklinik in Würzburg beschäftigt war, wie sie mit schwarzem Humor ihrem Sterbehelfer und dem Tod ins Auge sieht, mag man sich unwillkürlich schon fragen, ob sie ihr Leben nicht noch anders hätte gestalten können, wenn sie es nicht vorgezogen hätte, ihren Tod inszenieren zu lassen. Aber das Angebot von Roger Kusch erschien ihr attraktiver und verlockender als die Suche nach Möglichkeiten des Weiterlebens außerhalb eines Pflegeheims. Vielleicht war das auch so, weil sie ihrem Ab-Leben so einen Sinn verleihen zu können glaubte, den sie im Weiter-Leben nicht mehr gesehen hat.
Eine zweifelhafte Art der Selbstbestimmung
Im Video sagt sie abschließend: Wenn Sie durch unsere Begleitung einmal Argumente haben, die trägen Politiker zu bewegen, die Gesetze zu ändern, dann wäre mein Tod ein Vorteil für andere Menschen, und das betrachte ich als Vorteil für mich und meinen Entschluss. Die herbeigeeilten Journalisten lässt das ratlos. Für die meisten von ihnen ist Sterbehilfe immer noch eine Antwort auf vermeintlich fremdbestimmte medizinische Behandlungsmethoden, auf unerträgliche Schmerzen am Lebensende, auf Verzweiflung angesichts grauenvoller Erkrankungen. Diese Klischees bedient der Suizid von Bettina Schardt nicht.
In den Niederlanden wurde in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, alten Menschen eine Pille zu geben, mit der sie an einem selbstgewählten Zeitpunkt ihren Tod herbeiführen können, die so genannte Drion-Pille. Für Roger Kusch und Bettina Schardt wäre diese Drion-Pille wohl ihre Art von Selbstbestimmung. Die von Journalisten wiederholt an Kusch gerichteten Fragen, ob er der Frau nicht besser geholfen hätte, ihr Leben selbstbestimmt zu führen, statt ihr den Weg in den Tod zu erleichtern, gehen ins Leere: Diese Fragen waren nicht in meinem Horizont, erläutert er steif lächelnd. Warum er Suizidbeihilfe bei einem Zwanzigjährigen, der seine Familie verloren hat, nicht akzeptabel findet, bei einer Neunundsiebzigjährigen, die Angst vor dem Altersheim hat, aber doch, möchte Kusch auch nicht beantworten. Abstrakte Lösungen gibt es hier nicht. Es kommt für mich darauf an, was ich plausibel finde. Und der Todeswunsch von Frau Schardt war für mich absolut plausibel. Als lächelnde Guillotine wurde Kusch in seiner Zeit als Justizsenator gelegentlich bezeichnet. Man könnte sagen, dass er sich zum guillotinierenden Lächler entwickelt hat. Fortschritt ist überall.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa