Mit Überwachungskameras

Stuttgarter Bank auf den Spuren von Hundekot

Von Thomas Thiel

08. Februar 2008 Die Untat nahm, so will es das Klischee, in Schwaben ihren Lauf. In anderen Kulturkreisen (ausgenommen Singapur) wäre sie wohl nicht einmal als solche identifizierbar gewesen, doch in der Degerlocher Filiale der Stuttgarter Volksbank konnte kein Zweifel bestehen: Das Hereintragen von Hundekotspuren sei, auch ohne Vorsatz, als Akt des Vandalismus zu werten; und wo es der Ausbreitung der Sittenlosigkeit vorzubeugen gelte, seien die Mittel durch den hygienischen Zweck geheiligt.

Hätte sich die Kundin der Volksbank nicht auch bewusst sein müssen, dass sie, als ihre Tochter vor der Bank in einen Hundehaufen trat, sich eines Ordnungsverstoßes schuldig machen würde, als sie nicht stehenden Fußes umkehrte, um den Kot zu entfernen, sondern ihn in die Bank schleppte, wo er sichtbare Spuren hinterließ? War es nicht pragmatischer Bürgersinn der Angestellten, die bankeigene Videokamera allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Trotz heranzuziehen, um die Kundin zu identifizieren und anschließend in der Kundendatei nach ihr zu fahnden, um ihr eine Rechnung in Höhe von 52,96 Euro („eine Stunde Arbeitszeit/Meister“) für die Reinigungskosten zu schicken?

Die Bank sieht „grundsätzlich kein Problem“

Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im baden-württembergischen Innenministerium sieht es anders. Sie bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Vorgehens, weil öffentlich zugängliche Räume nur zur Verfolgung von Straftaten überwacht werden dürften und eine solche in diesem Fall nicht vorliege. Auch nannte sie es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten hätte durchsehen dürfen, um die Adresse der Kundin zu ermitteln, und leitete ihrerseits Ermittlungen gegen die Bank ein. Doch die Bank blieb zunächst hart.

Sie sehe „grundsätzlich kein Problem“ in dem Vorgehen, sagte Pressesprecherin Isabelle Sprenger. Und man werde auch künftig in gleicher Weise verfahren, wenn es zu ähnlichen Vandalentaten komme. Die Einsicht folgte später in Form einer kurzen Pressemitteilung, die den Vorfall in dürren Worten bedauert und die Rechnung für die Reinigungskosten zurückzunehmen verspricht. Von dem angemahnten Rechtsverstoß gegen die Datenschutzbestimmungen ist darin kein Wort zu lesen.

Schon komisch. Aber nicht nur das

Wie konnte es jedoch passieren, dass sich die Frau überhaupt des Verstoßes schuldig machte? Dass sie in ihr Unglück geradezu hineingedrängt wurde, weil niemand den Hundebesitzer zur Verantwortung zog, als er sein Haustier in freier Wildbahn sein Geschäft verrichten ließ? Forderte es nicht die Gerechtigkeit, von dem Hundehalter wenigstens einen Teilbetrag der Rechnung einzufordern? Sollte man, um ihn das nächste Mal sicher identifizieren zu können, nicht auch vor der Bank Überwachungskameras montieren? Oder könnte man, noch weiter gedacht, nicht einfach selbst einen Lappen nehmen und den Kot aufwischen?

Das schwäbische Lokalkolorit lässt den Fall komisch erscheinen, seine exemplarische Bedeutung geht jedoch über das Format einer Provinzposse hinaus. Angesichts der enormen und rasant anwachsenden Datenmenge, die über die Privatsphäre des unverdächtigen Bürgers gesammelt wird, bestätigt er auf bizarre Weise die Befürchtungen der Datenschutzverbände vor Zweckentfremdungen des gespeicherten Materials.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Marcus Kaufhold/Cinetext

 
 
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