Inzest-Fall von Amstetten

Wie die Polizei vertrauliche Informationen handhabt

Von Martin Wittmann, Amstetten

06. Mai 2008 Oberst Franz Polzer, der leitende Ermittler im Amstettener Inzestfall, schließt nach der Pressekonferenz am Montag, der fünften seit Aufdeckung der Tat vor neun Tagen, seinen USB-Stick am Laptop eines ORF-Journalisten an. Er öffnet die Datei mit einer detaillierten Grafik. Sie zeigt die Raumaufteilung in dem Haus des mutmaßlichen Täters Josef F. inklusive des Verlieses, in dem er seine Tochter 24 Jahre lang eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt haben soll. Ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP hält, von Polzer zunächst unbemerkt, das Zwiegespräch mit seiner Kamera fest. Als der Polizist - bei den Pressekonferenzen nicht unbedingt der leidenschaftlichste Redner - den Fotografen erspäht, braust er auf: „Sie löschen jetzt sofort diese Bilder! Die können mich für drei Jahre ins Gefängnis bringen!“

Die Szene verrät nicht nur, wie eng in Österreich das Verhältnis zwischen Polizei und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist - auf der offiziellen Pressekonferenz wurde den übrigen Journalisten nur ein schemenhafter Umriss von Neu- und Altbau des Gebäudes gezeigt. Sie zeigt vor allem, mit welcher Vorsicht die Polizei im Fall Amstetten mit den Persönlichkeitsrechten der Opfer hantiert - vor allem aber denen des Täters. „Die Veröffentlichung dieser Grafik würde die Dateninteressen des Hauseigentümers verletzen“, sagt Hermann Gruber, der Sprecher der Stadtgemeinde. Der Hauseigentümer sei zwar dringend tatverdächtig. „Als Vermögensbesitzer ist er aber weiterhin handlungsfähig.“

Antrag auf einen unterkellerten Zubau

Was Gruber aber zu Veröffentlichung freigibt: Josef F. stellte 1978 bei der Baubehörde einen Antrag auf einen unterkellerten Zubau - und damit nicht, wie zunächst kolportiert, auf einen Atombunker. Im Oktober desselben Jahres erhielt Josef F. die Baubewilligung. „Ob er die Bauarbeiten selbst durchführte oder mit einer Firma zusammenarbeitete, wissen wir nicht. Für die Benutzungsbewilligung war dies auch nicht von Bedeutung“, sagt Gruber. Die Bewilligung wurde schließlich im Juli 1983 nach einer Baubeschau erteilt, bei der nichts zu beanstanden gewesen sei.

„Offenbar wurde damals aber ein größeres Volumen als angegeben ausgehoben.“ So konnte der heute 73 Jahre alte Josef F., nachdem er mit seiner Tochter Elisabeth vier Kinder gezeugt hatte, 1993 einen bereits vorhandenen Hohlraum hinter den offiziell genehmigten Kellerräumen nutzen, um ein zusätzliches Zimmer zu errichten. Wie in diesem am Ende etwa 55 Quadratmeter großen Verlies die Wärme-, Luft-, Strom- und Wasserversorgung funktionierte, bleibt weiterhin ein Rätsel. „Zumindest in dem genehmigten Antrag für den Kellerzubau waren keine sanitären Anlagen vorgesehen“, sagt Gruber. Zumindest die Luftversorgung schien in dem Verlies mangelhaft gewesen zu sein. Polzer sagt, die Ermittler seien froh gewesen, einen zweiten Zugang gefunden zu haben, um für die Dauer der Spurensicherung mehr Sauerstoff im Keller zu haben.

„Das geht niemanden was an!“

Dieser ursprüngliche Zugang, der von einem 500 Kilogramm schweren Betonklotz gesichert war, wurde später von Josef F. aufgegeben. Wohl um den Einstieg in das Verlies einfacher zu gestalten, baute er an anderer Stelle eine elektronisch gesicherte Stahlbetontür ein, die nur mit einer Fernbedienung zu öffnen war. Um vom Hauseingang in den „Mikrokosmos“ zu kommen, wie Polzer den Lebensraum der eingesperrten Familie nennt, hätten am Ende acht Türen aufgesperrt werden müssen. Polzer verweist auf die Verzweigtheit der mit Zylinderschlössern gesicherten Kellerräume und spricht von regelrechten Schleusen. Wie sich die Räume im Verlies gestalteten, will er nicht beantworten: „Das geht niemanden was an!“

Mit den Persönlichkeitsrechten der übrigen Hausbewohner scheint die Polizei indes nicht so vorsichtig umzugehen wie mit denen des Besitzers. Zwar werden die Opfer bei ihrer Therapie bisher erfolgreich von der Öffentlichkeit abgeschottet. Doch vor dem Haus der Familie F. steht am Dienstag immer noch das Auto von Josef F.s Ehefrau Rosemarie. In dem Wagen liegt ein von außen gut zu erkennendes Porträtfoto eines Mädchens. Es soll die 16 Jahre alte Lisa sein, die Josef F. nach ihrer Geburt im Keller nach oben holte.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

 

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