
Gewonnen! Jedenfalls vor Gericht: Die Gründer von „Spickmich”: Tino Keller, Philipp Weidenhiller und Manuel Weisbrod
27. November 2007 Die Benotung von Lehrern im Internet bleibt erlaubt. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln wies am Dienstag die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums spickmich.de per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Benotungen ihrer Schüler zu veröffentlichen.
Auf spickmich.de können Schüler ihre Lehrer in verschiedenen Kategorien wie fachlich kompetent, gut vorbereitet, faire Noten, aber auch cool und witzig, menschlich oder beliebt bewerten. Die klagende Lehrerin hatte im Gesamtergebnis die Note 4,3 erhalten, worauf sie eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer beantragte.
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
Wie schon die Richter der ersten Instanz sah auch der 15. Zivilsenat die Benotung von Lehrern letztlich vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung als gedeckt an. Im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten der Lehrerin ergebe sich im Ergebnis kein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gymnasiallehrerin. Auch unter Berücksichtigung der Namensnennung werde die Lehrperson durch die Schülerbewertung nicht an den Pranger gestellt.
Seit Februar 2007 haben sich auf Spickmich.de nach Angaben der Macher mehr als 400.000 Schüler registriert und weit mehr als 150.000 Lehrer mit einer Durchschnittsnote von 2,7 bewertet.
Az: 15 U 142/07
Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: dpa