Vereinigte Staaten

„Grundrecht zum Besitz einer Schusswaffe“

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26. Juni 2008 Im erbitterten Streit darüber, ob die amerikanische Verfassung ein Grundrecht auf Waffenbesitz garantiert, hat der Oberste Gerichtshof am Mittwoch entschieden, dass der Zweite Zusatzartikel ein solches Recht gewährt.

Die Vorschrift schütze „ein Individualrecht zum Besitz einer Schusswaffe, unabhängig vom Dienst in einer Miliz, und den Gebrauch einer solchen Waffe zu „traditionell gesetzmäßigen Zwecken, wie Selbstverteidigung innerhalb des Hauses“, heißt es in der Entscheidung, die mit der Stimmenmehrheit der fünf konservativen Richter getroffen wurde.

Recht auf Selbstverteidigung gestärkt

Gestritten wurde um das Waffengesetz für den Hauptstadtbezirk Washington, das strengste in den Vereinigten Staaten. Es verbietet den Besitz von Handfeuerwaffen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes 1976 erworben wurden, und untersagt, Gewehre schussbereit im Schrank stehen zu haben.

Diese Restriktionen gingen zu weit, urteilte der Supreme Court. Damit werde den Bürgern untersagt, sich zu Hause mit Waffen zu verteidigen, die die überwältigende Zahl Amerikaner zur Verteidigung von Familie und Eigentum gewählt habe.

Die Richter stellen jedoch klar, dass sie seit langem bestehende Gesetze zur Verhinderung von Waffenmissbrauch durch Kriminelle und Geisteskranke sowie zum Schutz von Schulen und Regierungsgebäuden nicht in Zweifel ziehen wollten. Gleiches gelte für Vorschriften, die den Verkauf von Waffen an bestimmte Bedingungen knüpften.

Ein amerikanischer Waffenfreund in St. Louis

Ein amerikanischer Waffenfreund in St. Louis

Neue Klagewelle droht

Zur Frage, welche Waffenvorschriften nach dem Supreme Court-Urteil noch zulässig sind, werden nun zahlreiche Verfahren vor den unteren Gerichten erwartet. Die Verfassungsvorschrift zum Waffenbesitz lautet: „Da eine regulierte Miliz für die Sicherung eines freien (Bundes-)Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“

Die Berufungsgerichte haben ganz überwiegend entschieden, damit werde ausschließlich die Landesverteidigung geregelt. Anderer Ansicht war jedoch das Berufungsgericht für den Hauptstadtbezirk, das das Washingtoner Gesetz wegen des Grundrechts auf Waffenbesitz in wesentlichen Teilen für ungültig erklärte.

Obama und McCain für Waffenbesitz

Beide Präsidentschaftskandidaten, John McCain und der demokratische Bewerber, Barack Obama, haben im Wahlkampf ein Grundrecht auf Waffenbesitz befürwortet. McCain gehörte zu den Unterzeichnern eines Appells an den Supreme Court, in dem mehr als 300 Kongressmitglieder und Senatoren forderten, das Waffengesetz der Hauptstadt für verfassungswidrig zu erklären.

Obamas Kampagne teilte mit, der Senator sei überzeugt, dass die Amerikaner ein Verfassungsrecht zum Waffenbesitz hätten. Er sei aber auch der Ansicht, dass die Verfassung gestatte, „vernünftige“ Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Ähnlich hatte sich das Justizministerium der Regierung Bush vor dem Supreme Court geäußert. Nach Schätzungen gibt es in 40 Prozent der amerikanischen Haushalte bis zu 258 Millionen Schusswaffen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, reuters

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