Die Blicke dürfen eindeutig, die Werbung muß zurückhaltend sein.

Gerichtsurteil

Keine Details in Sex-Werbung

Zurückhaltende Werbung für Sex-Angebote hatte der Bundesgerichtshof zwar erlaubt. Genaue Leistungs- und Zeitangaben gehen aber dann doch zu weit. Das entschied jetzt das pfälzische Oberlandesgericht.

Lesermeinungen zum Beitrag

17. April 2008 11:35

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

St. Koch (Pensacola)

Ich würde öffentliche Werbung für Erotik-und Sexdienstleistungen komplett abschaffen. Die Benutzung anderer Menschen als Gegenstand der bloßen Lustbefriedigung gegen Entgelt ist in keinem Fall -weder freiwillig oder unfreiwillig, weder legal noch illegal, - gutzuheißen. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die Sexualisierung des Alltags durch entsprechende Werbung ist tatsächlich schon soweit fortgeschritten, dass es schwierig werden kann, die nicht altersgerechten Fragen der Kiddies zu einem durchschnittlichen Werbeplakat (i.d.Fall. Eis) altersgerecht UND wahrheitsgemäß zu beantworten.

Abschaffen, basta.

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