Vereinte Nationen

„Sollen wir einen Krieg ins Zyklon-Gebiet tragen?“

14. Mai 2008 Muss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Burma eingreifen? Begeht ein Regime, das seinem von einer Naturkatastrophe heimgesuchten Volk die Hilfe des Auslands verwehrt, ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, das eine Intervention rechtfertigt? Edward C. Luck, Sonderberater des UN-Genaralsekretärs Ban Ki-moon, erläutert das Konzept der „Schutzverantwortung“ der Staaten, das die Vereinten Nationen 2005 beschlossen hatten und im vergangenen Jahr in Kenia erstmals anwandten. Die Fragen stellte Andreas Ross.

Herr Luck, ist die Burma-Krise der Testfall für die „Schutzverantwortung“, die sich die Vereinten Nationen 2005 auferlegt haben?

Nein. Die Schutzverantwortung lässt sich hier nicht anwenden. Der klassische Fall war die Kenia-Krise nach der Wahl im Dezember. Das haben Generalsekretär Ban Ki-moon und sein Vorgänger Kofi Annan, der in Kenia vermittelte, beide so gesehen und gesagt.

Wo liegt der entscheidende Unterschied zum aktuellen Fall Burma?

In Kenia ging es darum, einer Ausweitung der Krise bis hin zur ethnischen Säuberung vorzubeugen, indem die Staatengemeinschaft die kenianischen Behörden unterstützte. Die Schutzverantwortung ruht auf drei Säulen: Erstens haben die Staaten selbst die Verantwortung, ihre Bevölkerungen zu schützen. Zweitens gibt es aber eine parallele Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, dem Staat zu helfen, seine Bevölkerung zu schützen. Erst wenn das scheitert und der Staat trotz Hilfe beim Schutz seiner Bevölkerung versagt, kann die internationale Gemeinschaft drittens direkt eingreifen, sei es diplomatisch, mit Wirtschaftssanktionen oder gar militärisch.

Das wäre dann eine humanitäre Intervention?

Der große Unterschied zwischen beiden Konzepten besteht darin, dass wir alles daran setzen, der Regierung zum Erfolg zu verhelfen.

Burmas Generäle wollen sich aber nicht helfen lassen.

Die Schutzverantwortung ist ja bisher nur in den Schlussfolgerungen des New Yorker UN-Gipfels von 2005 niedergelegt. Dabei geht es ausschließlich um Schutz vor vier Bedrohungen: Völkermord, ethnische Säuberungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Burma kann von Völkermord, ethnischer Säuberung oder Kriegsverbrechen keine Rede sein. Und viele Völkerrechtler bezweifeln, dass es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Allerdings ist der Begriff nicht wie andere durch internationale Konventionen definiert. Wir sehen in Burma nicht eine klare Absicht der Führung, die Bevölkerung zu schikanieren, sondern eine chronisch schlechte Regierungsführung, unter der das Volk leidet.

Also haben die UN keine Handhabe?

Doch. Wenn die burmesische Regierung ihrer Bevölkerung Katastrophenhilfe versagt, hat sie grundlegende Menschenrechte verletzt.

Warum sind Sie so zögerlich, die Schutzverantwortung ins Feld zu führen?

Viele Regierungen sind sehr hellhörig, wenn es um das neue Konzept geht. Wir müssen uns an den engen Rahmen halten, den uns der Weltgipfel 2005 vorgab. Sonst geht es wie immer in den UN: Man überdehnt ein an sich einfaches Konzept so weit, bis nichts mehr übrig ist. Wenn man nun bei Naturkatastrophen zur Schutzverantwortung greift, werden bald andere den Klimawandel oder Aids mit diesem Instrument bekämpfen wollen.

Hat der französische Außenminister Kouchner der Sache geschadet, indem er die Schutzverantwortung auf Burma bezog?

Ich würde sagen, er hat eine gesunde Debatte angestoßen. Aber die Masse der Staaten ist anderer Meinung als er.

Doch viele Politiker und Bürger finden sich in dem Begriff wieder: Sie glauben, dass sie eine Verantwortung haben, den Burmesen zu helfen, die von ihren Generälen im Stich gelassen wurden.

Niemand verteidigt Burmas Regierung. Aber man sollte sich auf die Menschenrechte berufen, nicht auf die Schutzverantwortung. Die Schutzverantwortung ist zwar von der größten Versammlung von Staats- und Regierungschefs aller Zeiten beschlossen worden, aber völkerrechtlich unverbindlich. Auch wenn ich hoffe, dass sie zur Norm wird – sie ist es noch nicht.

Ist die Lage in Burma denn eine Bedrohung für die internationale Sicherheit, so dass der Sicherheitsrat eingreifen müsste?

Man könnte wohl argumentieren, Burma wäre eher ein Fall für die Vollversammlung oder den Menschenrechtsrat.

Aber Frankreich schwebt offenbar ein robust abgesicherter Hilfseinsatz vor.

Der französische UN-Botschafter wurde hier gestern mit der Behauptung zitiert, Außenminister Kouchner sei Erfinder der Schutzverantwortung. Das stimmt nicht; er war vielmehr eine wichtige Stimme, wenn es um humanitäre Interventionen ging. Die funktionieren nach dem Schalter-Prinzip: Entweder wird eine Regierung ihrer Verantwortung gerecht, oder sie muss mit einer bewaffneten Intervention des Auslands rechnen. Das ist keine gute Alternative, auch nicht für Burma. Sollen wir uns den Weg ins Katastrophengebiet freikämpfen und so auch noch den Krieg ins Land bringen? Man bekommt doch keine Ärzte und Helfer in die Region, indem man eine humanitäre Tragödie in eine militärische Konfrontation verwandelt.

Was bleibt den UN zu tun?

Die UN müssen ihre Botschaft bekräftigen, dass sie keine politische Agenda haben. Vielmehr haben wir enorme Kenntnisse und Erfahrungen in der Nothilfe. Wir sind der ideale Partner für Burma.

Wie kann man das den Generälen klarmachen?

Am Anfang war die Tür zu, jetzt steht sie einige Zollbreit offen. Wir können nicht mehr sagen, dass die Führung in Burma gar nicht auf uns eingeht, sie tut es nur nicht hinreichend und schnell genug. Die UN waren nie gut im Armdrücken, sondern in der diplomatischen Kunst der Überzeugung. Es hat doch niemand einen guten Plan, wie man gleichsam mit gezücktem Schwert nach Burma reingehen könnte. Die Vorstellung, Hilfsgüter aus der Luft über überfluteten Gebieten abzuwerfen, ist genauso absurd. Das würde doch noch mehr Chaos schaffen, die Menschen würden womöglich um die Hilfsgüter kämpfen. Das wäre eine Kapitlulation, die niemandem nutzen würde – höchstens unserem Gewissen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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