Kündigung wegen Hautfarbe

„Kann ich das schriftlich haben?“

Sie sagt, er habe ihr wegen ihrer Hautfarbe gekündigt. Er sagt, sie wolle ihn aus Geldnot über den Tisch ziehen. Ein Mietkündigungsfall in Osnabrück führt zu ersten Klage gegen einen Vermieter auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes. Von Melanie Amann

Lesermeinungen zum Beitrag

17. April 2008 09:20

Entschuldigen Sie bitte, aber das grenzt an Propaganda

Thomas Berger (tberger)

In Ihrer Überschrift steht "Kündigung wegen Hautfarbe", obwohl da jedenfalls erstens eine entgegenstehende Aussage im Beitrag steht; aber noch viel übler:
Im Text steht, daß die Polizei angeblich gehandelt habe, daß der Vermieter mit anderen Vermietern angeblich lobend über die Mieterin gesprochen habe. Wäre es nicht die Pflicht verantwortungsvoller Journalisten, eventuell da mal nachzuhören? Wenn Sie das nicht machen, dann gibt es für mich wirklich keinen Grund, eine kostenpflichtige Zeitschrift zu abonnieren, sondern dann kann ich auch nur herumspekulierende 'blogs lesen.
Gerade von der FAZ hätte ich übrigens wenigstens ein Fragezeichen in der Überschrift erwartet.
So, und eine letzte Bemerkung: Wer mal mitbekommen hat, wie viele Mieter ganz plötzlich selbstmordgefährdet sind, wenn ihnen gekündigt wird, außer wenn's tausend Euro auf die Hand gibt, und wer dann vergeblich auf gerichtliche Hilfe gewartet hat, der traut hier eher dem Vermieter.

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