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Keine kleinen Brötchen

Am Ostersonntag dürfen in Nordrhein-Westfalen keine Brötchen verkauft werden. Kuchen ja, nur eben keine Brötchen. Bäcker Dirk Limberg findet, „das grenzt an Lächerlichkeit“. Also ließ er sich in diesem Jahr etwas einfallen und druckte für das Geschäft am Feiertag kurzerhand Bestellkarten. Jeder Kunde seiner Bäckereikette kann so Brötchen vorbestellen, bezahlen und am Ostersonntag abholen. Denn solange kein Geld den Besitzer wechselt und der Kunde die Brötchen nur abholt - ist die Lieferung legal.