Zur Sache Knut

„Knut ist tot! Donnerstagmittag“

Von Marco Dettweiler

Knut in Gefahr?

Knut in Gefahr?

19. April 2007 Es musste so kommen. Bei der Berliner Zooverwaltung ist per Post eine Todesdrohung gegen Knut eingegangen. Sie nimmt die Drohung ernst. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden verstärkt und die Polizei informiert. Da es noch keinen konkreten Tatverdacht gebe, sehen die Beamten von einem Einsatz am Gehege ab.

Auch leitete die Polizei kein Ermittlungsverfahren ein. Der mit dem Computer geschriebene Brief mit dem Worten „Knut ist tot! Donnerstagnachmittag“ erfüllt noch keinen Strafbestand. „Wenn die Drohung ernst zu nehmen gewesen wäre, hätte es auch einen Polizeieinsatz gegeben“, sagte ein Polizeisprecher.

Polizei vor Knuts Gehege

Knut, verspielt

Knut, verspielt

Die „Todesdrohung“ trifft Knutfans sicherlich mitten ins Herz. Sie werden Angst um das Tier der Nation haben und der Polizei vorwerfen, dass sie nicht entsprechend handelt. Dass Polizisten das Gehege Tag und Nacht bewachen, wäre das Mindeste. Es ist aber gar nicht notwendig, weil dies schon längst der Fall ist. Wegen des andauernden Besucheransturms vor Knuts Gehege ist die Polizei ohnehin täglich im Einsatz.

Alle, die von Knut genervt sind oder den kleinen Eisbären gar hassen, werden ebenfalls die Polizei kritisieren. Wie können die Beamten sich überhaupt ernsthaft mit einer „Todesdrohung“ gegen einen Eisbären beschäftigen und darüber nachdenken, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten sowie die Polizeipräsenz vor dem Gehege verstärken? Zyniker werden noch weitergehen: Wieso sollte der Staat Geld dafür ausgeben, dass eine „Sache“ geschützt wird, die das Eigentum des Berliner Zoos ist? Schließlich und - auch leider - sind Tiere vor dem Gesetz „nur“ Sachgegenstände.

Kein Straftatbestand

Die Sache ist die: Die Polizei handelt völlig richtig, das heißt gesetzeskonform. Auch Sachbeschädigung ist ein Straftatbestand. Wird diese angedroht, ist es Aufgabe der Polizei, dem nachzugehen. Wenn nun versucht würde, jemandes Eigentum - in diesem Fall das des Berliner Zoos - zu beschädigen, müsste die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Doch es liegt kein Versuch und somit kein Straftatbestand vor. Ein Schreiben allein genügt nicht. Erst wenn es ernster wird, muss die Polizei eingreifen. „Gefahrenabwehr“ wäre das dann. Wir hoffen, dass es nicht soweit kommt. Dass also weder der Eisbär zum Menschen, noch dass er ernsthaft bedroht wird.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp

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