Von Konrad Mrusek
12. November 2005 Der Schweizer Sterbehilfe-Verein "Dignitas", der unheilbar Kranken beim Suizid hilft und vor kurzem auch in Deutschland eine Filiale eröffnete, ist wieder einmal in die Kritik geraten. Ursache dafür ist der Freitod einer 69 Jahre alten Frau aus Bayern, der in Zürich - wie in den Jahren zuvor schon etwa 250 Deutschen - vom Verein das tödliche Gift beschafft wurde. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg hat Hinweise, daß dies aufgrund einer falschen Diagnose geschah. Sie ermittelt daher gegen zwei Mediziner in Augsburg und Zürich, denen unrichtige Atteste und fahrlässige Tötung vorgeworfen wird.
Nach einem Bericht des Schweizer Magazins "Facts" gab es bei der Frau, die im Mai 2005 in Zürich mit 15 Gramm Natriumpentobarbital den Freitod suchte, eine Verkettung von tragischen Umständen. Als Trinkerin glaubte sie, an einer unheilbaren Leberkrankheit zu leiden. Sie machte im September 2004 einen ersten Suizidversuch in Deutschland. "Schade, daß es nicht geklappt hat", soll sie danach dem Psychiater im Spital gesagt haben. Darauf meldete sie sich bei Dignitas in Zürich. Beim Verein waren sich die Ärzte jedoch offenbar nicht einig, ob es sich wirklich um eine todkranke Frau handelte. Sie bat dann ihren deutschen Arzt, eine Bescheinigung zu verfassen, damit sie wegen einer schweren Leberzirrhose in ein Schweizer Heim gehen könne. Diese Bescheinigung legte die Frau bei Dignitas vor. Nur damit, so vermuten die deutschen Ermittler, kam sie überhaupt auf die "Sterbeliste" von Dignitas.
Freitod auch für psychisch kranke Menschen
Der Verein ist, weil er auch psychisch kranken Menschen beim Suizid hilft, bei der Auswahl der Ausländer vorsichtiger geworden, um nicht noch mehr Argwohn bei der Zürcher Justiz zu erregen. Als ein Dignitas-Arzt den niederschmetternden medizinischen Bericht aus Deutschland sah, verzichtete er auf eine weitere Untersuchung der Patientin. Sie erhielt in den Dignitas-Räumen den Giftbecher. Der Arzt, der das Rezept für das Mittel ausstellte, kann nicht mehr vernommen werden, da er Mitte September in den Freitod ging - ebenfalls mit Dignitas-Hilfe.
Der Verein und sein Gründer Ludwig Minelli sorgen in Zürich seit mehr als drei Jahren für Schlagzeilen - weniger wegen der Suizidhilfe als solcher (denn die ist legal), sondern vor allem, weil er viele Ausländer anlockt und damit eine Art "Sterbe-Tourismus" hervorruft. Zeitweise ließen sich Todeswillige sogar von Kamerateams begleiten, ehe sie sich dann in einer kleinen Wohnung des Vereins das Mittel geben ließen. Der Jurist Minelli, der sich 1998 von der größeren Schweizer Organisation "Exit" trennte, ist ein Missionar des Selbstbestimmungsrechts von Todkranken. Die Schweiz verbietet die Beihilfe zum Suizid nicht, solange sie nicht aus eigensüchtigen Motiven erfolgt, etwa aus finanziellen Gründen. Der Artikel 115 des Strafgesetzbuches stammt noch aus einer Zeit, als man in solcher Beihilfe mitunter einen "Freundesdienst" sah. Eine Schweizer Ethik-Kommission, die sich vor einiger Zeit wegen der Dignitas-Schlagzeilen mit der Hilfe zur Selbsttötung befaßte, lehnte es ab, das liberale Gesetz zu verändern. Man plädierte auch nicht dafür, den Sterbe-Tourismus zu unterbinden. Die Kommission verlangte lediglich, daß der Wunsch nach einem Selbstmord genau geklärt werden müsse. Damit kritisierte sie indirekt, daß bei Dignitas früher zwischen Ankunft und Tod oft nur wenige Stunden lagen. Das war bei der Frau nun offensichtlich nicht der Fall.
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