10. November 2008 Zum dritten Mal seit Mitte Oktober ist nach einem Zeitungsbericht ein Kind im öffentlichen Nahverkehr aus einem Zug der Deutschen Bahn AG gewiesen worden. Das Mädchen habe zwar einen Fahrschein gehabt, das Ticket sei aber erst später gültig gewesen, berichtet die Berliner Zeitung (Dienstag). Die Schaffnerin habe die 14-Jährige, die von Berlin-Spandau aus unterwegs zur Schule in Berlin-Albrechtshof war, des Zuges verwiesen. Die Mutter holte ihre Tochter dann mit dem Auto ab und brachte sie zur Schule. Ein Bahnsprecher in Berlin wollte sich ohne nähere Prüfung nicht zu dem Vorfall äußern.
Nach den vergangenen beiden Fällen müsse jeder Kundenbetreuer im Nahverkehr eine Dienstanweisung bestätigen, wonach Minderjährige nicht aus Zügen verwiesen werden dürfen, sagte der Bahnsprecher. Wer dagegen verstoße, müsse mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei in Neuruppin prüft eine Strafanzeige
Erst vergangene Woche war eine 13-Jährige ohne Fahrkarte im brandenburgischen Wittstock aus einem Zug gewiesen worden. Die Polizei in Neuruppin prüft hier eine Strafanzeige. Mitte Oktober hatte es einen ähnlichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Eine Zwölfjährige hatte dort zu Fuß nach Hause laufen müssen. In beiden Fällen wurde die Verantwortlichen, ein Schaffner und eine Schaffnerin, vorläufig vom Dienst suspendiert.
Text: dpa
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