Transrapid-Prozess

Vor dem Unglück Streit im Leitstand

Von Robert von Lucius, Hannover

07. Mai 2008 Eigentlich hätte er den schweren Wartungswagen auf der Strecke sehen müssen. Aber offenbar war der Zugführer des Teststrecken-Transrapid an jenem 22. September 2006 abgelenkt - denn auch Verwandte und Bekannte fuhren als Passagiere mit. 58 Sekunden nach dem Start fuhr der Transrapid mit einer Geschwindigkeit von 170 Kilometern in der Stunde auf den Wagen auf. 23 Menschen kamen ums Leben, elf Personen wurden teils schwer verletzt. Unter den Todesopfern ist auch der Zugführer.

Anderthalb Jahre nach dem Transrapid-Unglück in Lathen müssen sich seit Dienstag daher nur zwei leitende Mitarbeiter der Teststrecke vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Die 67 und 50 Jahre alten Männer sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der Fahrdienstleiter, der unmittelbar nach dem Unglück die Ursache des Unglücks erkannte - wie man auf Tonbandaufzeichnungen hören kann -, steht zwar unter Anklage, aber nicht vor Gericht. Er gilt als verhandlungsunfähig, da er stark selbstmordgefährdet ist. Ermittlungen gegen die Betreiberfirma wurden eingestellt.

Ungebremst auf Wartungswagen gekracht

Am ersten Prozesstag sagt der 50 Jahre alte Angeklagte Jörg M., kurz vor dem Unglück habe es einen Streit zwischen den Mitarbeitern im Leitstand gegeben. Ein Kollege habe ihm zugetragen, dass einer der drei auf dem Leitstand anwesenden Mitarbeiter unmittelbar nach dem Unglück gerufen habe: „Scheiße, und die elektronische Sperre haben wir auch nicht gesetzt.“ Er selbst, sagte der Betriebsleiter der Testanlage im emsländischen Lathen, sei wegen einer Fachtagung in Berlin erst am Nachmittag jenes Tages in Lathen eingetroffen. Jörg M. weist daher jede Mitschuld an dem Unglück zurück.

Er sei seinen Verpflichtungen und seiner Verantwortung „in vollem Umfang nachgekommen“. Der 22. September 2006 sei der schlimmste Tag seines Lebens gewesen. Den Hinterbliebenen und Opfern des Unglücks spricht er sein „Mitgefühl und Bedauern“ aus. Laut M. sind die Betriebsvorschriften ausreichend gewesen, um ein solches Unglück zu verhindern.

An dem Tag seien „menschliche Fehler“ gemacht worden. Es sei unverständlich, dass der Fahrdienstleiter Günther M. die Fahrt freigegeben habe und der Fahrzeugführer die Fahrt trotz freier Sicht auf den 50 Tonnen schweren Wartungswagen, ohne zu bremsen, fortgesetzt habe.

Betriebsgeheimniss nicht gefährdet

Vor der Aussage M.s hatte die Strafkammer zu entscheiden, ob durch eine öffentliche Vernehmung Betriebsgeheimnisse oder geheime Betriebsvorschriften der Betreibergesellschaft IABG gefährdet würden. Die Verteidigung hatte M.s Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert. Das Gericht lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf die Internetseite der IABG ab, auf der zahlreiche Details zur Teststrecke und zum Transrapid für jeden abrufbar seien.

Das Interesse an dem Prozess gegen die beiden Fahrdienstleiter ist sehr stark. 38 Nebenkläger dringen auf eine Verurteilung: Sie sind Angehörige von Todesopfern oder von Überlebenden des Aufpralls der Magnetschwebebahn auf den Wartungswagen, der auf der Teststrecke vergessen worden war.

Grobe Nachlässigkeit

Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp aus Osnabrück sagt, man verfolge hier „keine Verbrecher“. Indes gilt der Unfall nicht als ein technisches Unglück wie beim ICE-Unglück in Eschede, sondern als Folge menschlichen Versagens. Es wird nicht ausgeschlossen, dass das Verfahren, zu dem 18 Zeugen und zwei Sachverständige in den Schwurgerichtssaal geladen sind, eingestellt wird; bei einer Verurteilung aber droht den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft.

Den beiden Betriebsleitern wirft die Anklage vor, sie hätten nicht - wie vom Hersteller gefordert - verbindliche Vorschriften für das Einlegen der Fahrwegsperre erlassen, die den Aufprall verhindert hätte. Zum Unfall trug vermutlich bei, dass mehr als eine Million weitgehend unfall- und vorfallfreie Testkilometer seit 1984 die Angestellten des Betreibers nachlässig gemacht haben. Einer der beiden Angeklagten, denen die fahrlässige Tötung durch Organisationsverschulden vorgeworfen wird, war beim Unfall am 22. September 2006 schon pensioniert, und auch der andere, Jörg M., am Unfalltag nicht an der Teststrecke.

Unglücksstrecke noch gesperrt

Seit dem Unglück ruht der Betrieb auf der Magnetschwebestrecke, die zuvor ein wichtiger Touristenanziehungspunkt des Emslands war. Die Oppositionsparteien hatten der Landesregierung in einem Untersuchungsausschuss des Landtages mangelnde Aufsicht vorgeworfen. Der Landrat des Kreises, Hermann Bröring, dringt auf eine Betriebserlaubnis für die neue Generation des Transrapid. Das Eisenbahnbundesamt, das nicht die Aufsicht über die Teststrecke vom Land übernehmen will, und die Landesregierung in Hannover zögern, zumal mit dem Verzicht auf den Bau der Transrapidstrecke in München die Technologie allenfalls für den Export geeignet scheint.

Der Betreiber möchte die Strecke bis Ende 2014 laufen lassen, da es Kaufinteressenten gebe in China, in Las Vegas und in Saudi-Arabien. Seit dem Unfall können einige der Verletzten ihren Beruf nicht mehr ausüben, sagte der von Ministerpräsident Wulff (CDU) eingesetzte Ombudsmann Hartwin Kramer, früher Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg. Er verteilte Spendengelder von 545.000 Euro (ein Drittel vom Land Niedersachsen) an Angehörige und Opfer.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

 
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