Von Lena Bopp und Reinhard Müller, Frankfurt
25. Oktober 2007 Der Gerichtsprozess um Marco W. geht in die nächste Runde. Etwa sechs Monate sitzt der 17 Jahre alte Uelzener nun schon in Untersuchungshaft in einer Großraumzelle eines Gefängnisses in Antalya. Er wird intensiv konsularisch betreut, wie es im Auswärtigen Amt heißt, also wöchentlich besucht. Mehrfach hatte das Gericht den Prozess gegen den Jungen vertagt, dem sexuelle Ausbeutung zum Nachteil einer Minderjährigen vorgeworfen wird. An diesem Freitag wird in Antalya wieder verhandelt. Die Anwälte der 13 Jahre alten Charlotte haben angekündigt, eine Aussage des Mädchens vorzulegen, in der sie ihre Vorwürfe noch einmal bestätigt. Dabei soll es sich um eine Videoaussage handeln. Marco W., seine Eltern und die Öffentlichkeit warten schon lange auf sie.
Man erhofft sich davon, etwas Licht in das Dunkel aus Anschuldigungen und Zurückweisungen zu bringen, das diesen Fall umgibt. Charlotte aus Manchester, die mit ihren Eltern die Osterferien in der Türkei verbrachte, wirft Marco W. vor, sie in ihrem Hotelzimmer in Antalya sexuell missbraucht zu haben. Marco W. bestreitet das. Er sagt, die beiden hätten sich in einer Diskothek kennen gelernt und seien danach auf ihr Zimmer gegangen. Dort soll es zu Zärtlichkeiten gekommen sein, die beide gewollt hätten. Zudem habe das Mädchen angegeben, 15 Jahre alt zu sein. Sie habe außerdem ein Bändchen am Arm getragen, mit dem sie berechtigt war, in dem Hotel, in dem sie wohnte, Alkohol zu trinken. Marco W. hatte das Mädchen mehrfach aufgefordert, die Wahrheit zu sagen.
In England vernommen worden
Rechtsanwalt Michael Nagel, der den jungen Realschüler vor dem türkischen Gericht vertritt, sagte indessen am Donnerstag, er sei nicht sicher, dass er die Aussage des Mädchens tatsächlich zu sehen bekommen werde. Ich weiß, dass Charlotte Anfang Oktober von der Polizei in England vernommen worden ist. Am 16. Oktober soll diese Vernehmung von einem englischen Gericht bestätigt worden sein. Danach müsste das gerichtliche Protokoll an das Justizministerium in Ankara gesandt und dort übersetzt worden sein. Aber ob das geschehen ist, weiß ich nicht.
Unabhängig davon glaubt er aber nicht, dass eine Aussage Charlottes zu einer Verurteilung des Marco W. führen könnte. Die Rechte der Verteidigung wurden nicht beachtet. Wir hatten keinerlei Gelegenheit, das Mädchen zu befragen, sagt Nagel. Ihm sei nicht bekannt, dass das türkische Gericht Charlotte dazu aufgefordert hätte, in der Türkei auszusagen. Das wäre nach deutschem Recht erforderlich und nach türkischem meiner Meinung nach auch. Würde sie diese Aufforderung zurückweisen, wäre sie als unerreichbar einzustufen. In diesem Fall sei allerdings auch ihre für diesen Freitag angekündigte Aussage vor Gericht nicht zu verwenden.
Bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Anwalt des Marco W. kündigte außerdem an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, sollte das türkische Gericht weiterhin die von der Verteidigung gestellten Anträge auf Haftverschonung ablehnen. Wir überlegen, uns dann um eine einstweilige Empfehlung des Gerichtshofs zu bemühen, für die allerdings immer eine konkrete Lebensgefahr bestehen muss, sagt Nagel. Marco W. leide seit seiner Geburt unter schwerster Neurodermitis. Man weiß, dass diese Krankheit durch psychische Stressfaktoren verstärkt wird und in Extremsituationen lebensgefährliche Folgen haben kann. Eine Verurteilung von Marco wäre so eine Situation. Für den Fall einer Verurteilung an diesem Freitag kündigte der Anwalt außerdem an, in Revision zu gehen.
Das Auswärtige Amt hält sich mit öffentlichen Äußerungen zurück - das könne kontraproduktiv sein. Zu einem laufenden Verfahren will man sich nicht äußern. Freilich gab es Konsultationen. Außenminister Steinmeier sagte schon Ende Juni: Das ist ein bedauerliches Schicksal, das uns nicht kaltlässt. Und er sprach mit türkischen Ministern über den Fall. Sogar EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn äußerte, er sei sich über die Lage des Marco W. bewusst und hoffe, dass ohne Verzögerung eine gute Lösung gefunden werde.
So etwas könne dauern
In der Bundesregierung sieht man aber offenbar in dem Fall keine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Es wird auf das türkische Rechtshilfeersuchen an Großbritannien verwiesen. So etwas könne dauern. Der Fall halte sich noch im Rahmen. Gleichwohl habe man die Türkei insbesondere auf die humanitären Aspekte hingewiesen, schließlich sei Marco W. minderjährig. Allerdings hätten sich die Haftbedingungen auch verbessert, der Junge habe Zugang zu deutschen Zeitungen.
In Berlin stellt man auch die Frage, wie ein vergleichbarer Fall in Deutschland entschieden worden wäre. Ein 17 Jahre alter Türke, der hierzulande Urlaub macht und gegen den der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben wird, müsste auch in Deutschland mit Untersuchungshaft rechnen. Voraussetzung ist freilich sowohl ein dringender Tatverdacht als auch Flucht- oder Verdunklungsgefahr.
Frage der Verhältnismäßigkeit
Auch wenn man beides angesichts des Vorwurfs der Vergewaltigung bejaht, stellt sich zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit - umso mehr, je länger die Untersuchungshaft dauert. Hier stellen sich erfahrene Strafjuristen die Frage, ob sich das Gericht nicht einen unmittelbaren Eindruck von der einzigen (Belastungs-)Zeugin verschaffen müsste. Wenn das nicht möglich ist, darf Marco W. dann tatsächlich noch in Haft bleiben?
Ganz fernliegend ist der Vergleich mit deutschen Verhältnissen nicht. Zum einen beruft sich die Türkei darauf, deutsche Regeln übernommen zu haben. Zum anderen gilt auch in der Türkei die Europäische Menschenrechtskonvention. Und auch die sieht eine richterliche Haftkontrolle innerhalb kurzer Frist vor. Allerdings würden sich wohl auch deutsche Richter eine politische Einmischung verbitten - die wiederum von Politikern erwartet wird, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht.
Text: F.A.Z., 26.10.2007, Nr. 249 / Seite 3
Bildmaterial: ddp