Verfassungsgericht

„Dummschwätzer“ muss keine Beleidigung sein

Die Bezeichnung „Dummschwätzer“ ist nicht unbedingt als Beleidigung zu werten. Mit Verweis auf die Meinungsfreiheit hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil gegen einen Politiker auf, der einer Kontrahenten als „Dummschwätzer“ tituliert hatte.

Lesermeinungen zum Beitrag

02. Januar 2009 08:19

"Dortmunder Oberlandesgericht" (2. Absatz) ???

Felipe E. (felipo)

Also ich befinde mich z.Z. im Ausland, aber es wäre mir neu, dass Dortmund ein Oberlandesgericht hätte - soweit ich weiss liegt das OLG (noch) in Hamm selbst - wie im 1. Absatz korrekt formuliert.

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31. Dezember 2008 17:55

Wie ist es mit Klugscheisser?Das ist im Grunde ein Lob,denn manchmal ist es gar

Danil Kleiner (kleinermann3)

nicht einfach etwas bestimmtes 'klug' zu erledigen... Der Mann haette dem anderen Mann sagen sollen; was du sagst is dummes Geschwaetz. Oder waere dann das Wort Geschwaetz beleidigt gewesen?

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31. Dezember 2008 00:01

Wenn man sich überlegt …

Stefan Pohl (friedrich_leipzig)

… welche volkswirtschaftlichen Ressourcen da verschlissen werden — durch alle Instanzen hindurch bis zum BVG, jeweils mit hochbezahlten Anwälten und Richtern — weil irgendjemand irgendwo in Deutschland von irgendjemandem als »Dummschwätzer« bezeichnet wurde, dann wird einem richtig warm ums Herz und man kann beruhigt ins neue Jahr gehen. Denn letztlich wird dadurch erwiesen, daß es uns — Krisengerede hin und her — so richtig schlecht doch noch nicht gehen kann. Ein Volk, das durch alle Instanzen klären läßt, wer wann zu wem »Dummschwätzer« sagen darf, hat noch unerschlossene Reserven. Anders herum gesagt: Ginge den Deutschen wirklich das Gesäß auf Grundeis, würde man nach so einer Diskussion irgendwann aufeinander zugehen und sich die Hand reichen. Es erstaunt mich, daß das BVG, das schon Fälle abgewiesen hat, wo es um existentiellere Lebensfragen ging, sich herabgelassen hat, diese Frage zu klären. Auch dies ein Indiz: So ganz schlimm steht es noch nicht um Deutschland, sonst würden wir unsere Aufmerksamkeit anderen Problemen zuwenden müssen.

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30. Dezember 2008 22:15

'Keine Beleidigung' !? Ach ja, sagen Sie das mal zu einem Polizisten oder ...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... einer Amtsperson. Dann werden Sie aber rasch eines Anderen belehrt werden ! Und zwar mit der geballten Härte des Gesetzes. 'Meinungsfreiheit', wie sie im vorliegenden Fall das Verfassungsgericht postuliert hat, findet bei Majestätsbeleidigungen ihre absolute Grenze ! Alle sind gleich, aber manche sind eben gleicher !

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30. Dezember 2008 18:15

Wer in der politischen Arena auftritt, sollte sich geschmeichelt fühlen, wenn

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)

man ihn noch mit "Dummschwätzer" ehrt. Käme man mit einer anderen Bezeichnung der Wahrheit nahe, fehlte es dann immer noch an der Ehrverletzung.

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30. Dezember 2008 16:33

Eben, und da kann ich

Kay Schmelzer (weitererfazleser)

nur zustimmen, den es waren Politiker und da liegt der Verdacht nahe, dass das Wort recht wäre. Einen Guten Rutsch zum Jahreswechsel, obwohl eine ein Politiker wechsel der bessere wäre.

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30. Dezember 2008 15:34

Dummes Geschwätz

Volker Boeger (Volker-Boeger)

Sicher wird das BVerG in seinem Urteil viel differenzierter argumentiert haben, als es in einem kurzen Artikel darzustellen wäre. Legt man aber den gewiss nicht boshaft verkürzten Inhalt des FAZ-Artikels zugrunde, verbleibt bei Otto Normalverbraucher folgender Eindruck vom Urteil: Was für ein dummes Geschwätz! Mir als Juristen ist die Feinheit und Konsequenz der Argumentation unseres höchsten Gerichts jedoch ein intellektuelles und fachliches Vergnügen.... ;). Einen Guten Rutsch wünscht Ihr treuer Leser Volker-Boeger

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