24. Juni 2008 Das Opfer der beiden Münchner U-Bahn-Schläger hat vor dem Landgericht München deren Entschuldigung erneut zurückgewiesen. Entschuldigungen, wenn sie ernst gemeint sind, nehme ich gerne an, sagte der 76 Jahre alte pensionierte Schulleiter am Dienstag als Zeuge. Wenn es ernst gemeint wäre, ja, aber so nicht. Er leide noch immer an den Folgen des Überfalls. Das Aufstehen am Morgen koste ihn sehr viel Kraft, ebenso das Lesen und das Schreiben. Vorher war ich gesund.
In dem Prozess müssen sich ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Türke und ein damals 17-jähriger Grieche wegen versuchten Mordes verantworten. Sie hatten den Pensionär kurz vor Weihnachten mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Der Mann erlitt einen dreifachen Schädelbruch und überlebte nur knapp.
Ich habe sehr viel Glück gehabt
Der 76-Jährige selbst schilderte vor Gericht die Tritte und Schläge, zwischen denen er immer wieder zu Bewusstsein gekommen sei. Oh mein Gott, die erschlagen mich, habe er gedacht. Als er im Krankenhaus über seine Verletzungen aufgeklärt wurde, habe er gewusst: Ich habe sehr viel Glück gehabt. Nach Aussagen des Türken soll der Pensionär beim Aussteigen aus der U-Bahn vor dem Überfall noch gesagt haben: Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht. Der 76-Jährige wies dies strikt zurück. Die beiden Angeklagten seien ihm auch nicht übermäßig betrunken vorgekommen. Sie haben getrunken gehabt, aber nicht so, dass sie umgefallen wären. Davon waren sie weit entfernt, ergänzte er.
Zu Prozessbeginn hatten die jungen Männer den Überfall, bei dem der Rentner durch Schläge und Tritte mehrere Schädelbrüche und eine Gehirnblutung erlitt, gestanden und sich entschuldigt. Ihr Verhalten erklärten sie vor allem damit, zu viel Alkohol getrunken zu haben. Sie hätten ihr Opfer keinesfalls töten wollen.
Urteil könnte noch diese Woche fallen
Auslöser des Angriffs soll die Aufforderung des 76-Jährigen gewesen sein, sich an das Rauchverbot zu halten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Der Angriff wurde von einer Videokamera in der U-Bahn-Station aufgezeichnet.
Die Tat hatte eine bundesweite Debatte über kriminelle ausländische Jugendliche und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach schärferen Gesetzen polarisierte. Die beiden türkisch- und griechischstämmigen Angeklagten sollen den Rentner bei der Attacke auch wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft haben.
Für den Prozess sind vorsorglich elf Verhandlungstage bis Mitte September angesetzt. Ein Urteil könnte aber schon Ende dieser Woche fallen. Bei einer Verurteilung drohen dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen L. zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche. Im Fall des drei Jahre älteren A., der dem Gesetz nach als Heranwachsender gilt, muss das Gericht entscheiden, ob es Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwendet. Für Erwachsene steht auf versuchten Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, ddp, dpa