Von Marco Dettweiler
14. Dezember 2007 Marco W. ist frei. Auf diesen Satz warten viele Menschen in Deutschland seit sieben Monaten - und insbesondere Marco W. selbst. Und sie müssen vermutlich weiter auf ihn warten. Ob der 17 Jahre alte Schüler Weihnachten zu Hause im Kreise seiner Familie verbringt, ist ungewiss. Wenn sich die türkischen Richter an diesem Freitag abermals dazu entscheiden sollten, den Prozess zu vertagen, wird Marco Heiligabend mit anderen Gefangenen in seiner Großraumzelle sitzen.
An diesem Verhandlungstag wird nun endlich die Zeugenaussage des angeblichen Opfers in türkischer Übersetzung vorliegen. Der Vorwurf gegen Marco W., er hätte die 13 Jahre alte Charlotte sexuell missbraucht, wird darin wiederholt. Laut Ömer Aycan, dem Anwalt des britischen Mädchens, hat Charlotte sogar ausgesagt, dass Marco versucht hätte, sie zu vergewaltigen. Aycan rechnet mit einer Entscheidung des Gerichts. Ich dränge auf ein Urteil am Freitag, werde in der Verhandlung einen entsprechenden Antrag stellen, sagte er der Bild-Zeitung. Er gehe davon aus, dass Marco eine Gefängnisstrafe zwischen acht und fünfzehn Jahren bekommt. Neben der schriftliche Aussage Charlottes legt er vermutlich auch ein Gutachten über die psychische Verfassung des Mädchens vor.
Marcos Anwalt Matthias Waldraff hofft zwar, dass sein Mandant Weihnachten zu Hause feiert, allerdings ist dies wohl mehr Wunsch als Vermutung. Eine Prognose will Waldraff vor der Verhandlung wegen der Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate nicht wagen. Michael Nagel, Marcos zweiter Anwalt, geht davon aus, dass Marco auf keinen Fall frei kommt. Das halte ich für ausgeschlossen, sagte er gegenüber FAZ.NET auf dem Weg nach Antalya, auch wenn es eine theoretische Chance gibt. Charlottes Aussage sei aufgrund einer polizeilichen Vernehmung entstanden, sie könne somit nicht Gegenstand des Urteils sein. Nach türkischem Recht ist sie nicht verwertbar. Nagel kündigte an, die Verteidigung werde verlangen, dass Charlotte vor Gericht erscheinen soll, um sie vor Gericht befragen zu können.
Ist die türkische Justiz sauer?
Nach wie vor stellt sich eine entscheidende Frage: Warum muss Marco W. seit nunmehr sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzen? Deutsche Politiker haben von Anfang an die türkische Justiz kritisiert, auch die deutsche Öffentlichkeit hat wenig Verständnis für die Inhaftierung des Jungen. Mehrere Politiker forderten die Türkei auf, den Jungen auf der Stelle freizulassen. Sogar Bundeskanzlerin Merkel schaltete sich in den Fall ein. Unionsfraktionschef Kauder warnte: Wenn ihr den jungen Mann nicht freilasst, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit.
Dass Marco W. wegen solcher Verbalangriffe vermutlich noch kilometerweit von einem Urteil entfernt ist, weil sich die türkische Justiz in ihrer Autonomie angegriffen sieht, zeigt die gewandelte Haltung deutscher Politiker. Der bayerische Ministerpräsident Beckstein warnte jüngst vor einer Einmischung. Eine in Deutschland geführte politische Debatte wird dem Jungen sicherlich nicht helfen, sondern eher noch die Abwehrhaltung der türkischen Justiz verstärken. Auch Unionsfraktionsvize Bosbach mahnte nach dem letzten Verhandlungstag zur Vorsicht. Zu massiver öffentlicher Druck sei möglicherweise kontraproduktiv: In der Türkei könne der Eindruck entstehen, auf ihre unabhängige Justiz werde von außen Druck ausgeübt. Auch hat er starke Zweifel daran, dass ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) etwas nütze.
Die Bundesregierung hatte nämlich angedeutet, dass sie Marcos Anwalt Nagel eventuell unterstützen würde, wenn er - wie angekündigt - vor den EGMR in Straßburg zieht. Nagel will Beschwerde gegen die Untersuchungshaft einlegen, um eine einstweilige Empfehlung zu erreichen, in der die Türkei aufgefordert wird, die Haft zu beenden. Der Gang kann jedoch nicht mehr als symbolisch sein. Es gibt keinen Paragraphen, in dem die Höchstgrenze für die Untersuchungshaft niedergeschrieben ist. In Deutschland müssten die Richter zwar nach einem halben Jahr Untersuchungshaft die Haftgründe rechtfertigen, doch in der Türkei gibt es kein vergleichbare Kontrolle. Marcos Anwalt Nagel ist zudem überrascht von den Plänen der Bundesregierung. Er halte es nicht für sinnvoll, sollte sich die Bundesregierung als bloßes Signal zu Wort melden. Wir wollen keine deutsch-türkischen Konfrontationen.
Sex mit Kindern überall strafbar
Dass nicht nur in der Politik, sondern auch in Internet-Foren, Medien und am Stammtisch Marcos Freiheit gefordert wird, verwundert kaum. Schließlich hält die Türkei einen 17 Jahre alten Deutschen in Gefangenschaft. Geht man also davon aus, dass der Schüler keine Schuld hat, ist die Empörung über die Untersuchungshaft verständlich. Doch selbst wenn sich in diesem Freitag herausstellte, dass Charlottes Zeugenaussage nicht glaubwürdig ist, dass sie von ihrer Mutter zu diesen Worten gezwungen wurde und dass das Mädchen und Marco sogar ineinander verliebt waren und sie sich nur geküsst haben, dann muss er sich dennoch weiterhin vor Gericht verantworten.
Ähnlich wie im deutschen Strafgesetzbuch ist es auch nach türkischen Recht grundsätzlich strafbar, mit Kindern sexuellen Kontakt zu haben. Ob beide mit den Intimitäten einverstanden waren oder ob das Mädchen gedrängt wurde, ist lediglich bedeutsam für die Strenge des Strafmaßes. Allerdings wird Marco nach dem Jugendrecht behandelt, in der Türkei bedeutete dies im Falle einer Verurteilung, dass man die Haftstrafe reduzieren würde.
Haftverschonung ja, Freiheit nein
Unter diesen Voraussetzungen ist die Rede von Freiheit missverständlich. Im besten Fall kann er auf Kaution freikommen. Oder die Richter entscheiden sich für Haftverschonung. Damit würde sie absehen von Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Nach den neuerlichen Vorwürfen einer versuchten Vergewaltigung könnten die Richter nun erst recht Gründe anführen, dass eine solche Gefahr bestünde.
Von Freiheit kann daher im Fall Marco W. nicht die Rede sein. Der Prozess geht in jedem Fall weiter. Mit einer Ausnahme: Marco kann glaubhaft machen, dass man die 13 Jahre alte Charlotte, die sich ihm angeblich als 15-Jährige vorstellte, auch für eine 15-Jährige halten kann. Wenn tatsächlich ihr Aussehen und Verhalten, ihre Sprache und ihr Auftreten darauf hindeuten, könnte die türkische Justiz das Ermittlungsverfahren einstellen. Nur fehlender Vorsatz könnte einen Freispruch begründen. Denn dass es zu Zärtlichkeiten kam, hat Marco nie bestritten. Und seit dem ersten Tag seiner Verhaftung fragt er sich: Warum sagt Charlotte nicht die Wahrheit?
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp
