23. Juni 2008 Ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner in einer Münchner U-Bahn-Station haben die beiden Täter zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Es tut mir sehr leid, ich schäme mich, sagte der 21-jährige alte Türke Serkan A. am Montag vor dem Landgericht München. Der 18-jährige Grieche Spyridon L. sagte, er habe den 76-Jährigen nicht töten wollen. Er habe ihm nur so ein, zwei Fäuste gegeben und am Ende noch einen Kick. Die Anklage wirft beiden versuchten Mord vor.
Der Überfall vier Tage vor Weihnachten wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Er löste eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität aus. Den Antrag der Verteidiger, die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung aus dem Prozess auszuschließen, wies die Jugendkammer ab.
Acht Faustschläge ins Gesicht
Die beiden Angeklagten erklärten, der 76-Jährige habe Spyridon L. in der U-Bahn aufgefordert, seine Zigarette auszumachen. Darauf habe der betrunkene Spyridon L. ihn bespuckt und als Scheiß deutsche Sau, Schwein oder Hurenbastard beschimpft. Als der Mann ausstieg, folgten sie ihm. Das Überwachungsvideo zeigt, wie sie den 76-Jährigen plötzlich von hinten zu Boden schlugen und mehrfach gegen den Kopf traten.
Spyridon L. habe ihm mindestens acht wuchtige Faustschläge in das Gesicht und gegen den Oberkörper verpasst und zwei Mal kräftig und gezielt ins Gesicht getreten, sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur. Dann nahm er Anlauf und trat aus dem vollen Lauf heraus mit seinem beschuhten Fuß heraus kraftvoll und mit voller Wucht nach Art eines Fußballers gezielt gegen den Kopf des hilflos am Boden Liegenden. Der Angeklagte sagte, ihm habe der Fuß wehgetan, sogar sein Schuh sei kaputt gegangen. Aber sie seien beide betrunken gewesen.
Das könnte dein Opa sein
Mit dreifach gebrochenem Schädel und lebensgefährlichen Gehirnblutungen ließen sie ihr Opfer liegen. Nur seinen Rucksack und seine Kamera nahmen sie mit. Die Anklage wirft ihnen vor, sie hätten versucht, ihr Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Das bestritten beide.
Ich kann mir heute nicht erklären, was ich getan habe. Ich wollte ihn aber nicht töten, beteuerte Serkan A. in einer Erklärung, die sein Verteidiger verlas. Die ganze Angelegenheit tut mir sehr leid. Spyridon L. äußerte sich selbst ausführlich und sagte: Es tut mir leid. Normalerweise bin ich nicht so ein Mensch, der alte Leute haut. Beide betonten, dass sie an jenem Tag schon mehrere Liter Bier getrunken hätten. Ich war total dicht, wiederholte Spyridon L. immer wieder. Erst als er in der Zeitung gelesen habe, dass der Mann 76 Jahre alt sei und in Lebensgefahr schwebe, habe ich gedacht, was für ein Scheiß hast du gemacht, das könnte dein Opa sein. Er habe sogar um dessen Leben gebetet.
Nach ihrer Festnahme drei Tage nach der Tat hatten die beiden bei der Polizei allerdings noch erklärt, der Rentner sei selbst schuld, weil er sie angesprochen habe. Erst später schrieben beide einen Entschuldigungsbrief an ihr Opfer.
Zuschauer dürfen bleiben
Vergeblich beantragten die Verteidiger, zum Schutz ihrer Mandanten die Öffentlichkeit auszuschließen. Anwalt Wolfgang Kreuzer sagte, die Anwesenheit von Schulklassen und Presse könnte die Heranwachsenden dazu verleiten, die mediengerechte Selbstdarstellung eines harten Burschen abzuliefern. Sie könnten in ihren Kreisen zu Helden stilisiert werden. Dagegen erklärte das Gericht, die Angeklagten hätten sich offenbar mit ihrer Tat auseinandergesetzt. Die öffentliche Verhandlung gefährde ihre Erziehung nicht. Für den Prozess sind elf Tage angesetzt. Am Dienstag soll das Opfer als Zeuge aussagen.
Jugendstrafrecht
Im Vordergrund des Jugendstrafrechtes steht im Gegensatz zum Strafrecht für Erwachsene die Erziehung, nicht die Bestrafung. Für jugendliche Straftäter, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entscheidet das Gericht, ob das in der Regel härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Dies trifft auf den älteren der beiden Münchner U-Bahn-Schläger zu, die sich seit Montag vor dem Münchner Landgericht verantworten müssen.
Die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gelten im Jugendstrafrecht nicht unmittelbar. Stattdessen gibt es auch Erziehungsmaßnahmen und Arreste. Die Jugendstrafe - also Freiheitsstrafe als härteste Maßnahme - soll nur unter besonderen Voraussetzungen verhängt werden: Es müssen beim Täter schädliche Neigungen vorliegen, oder es muss eine besondere Schwere der Schuld gegeben sein.
Die Dauer der Jugendstrafe beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Für Verbrechen, für die das allgemeine Strafrecht mehr als zehn Jahre vorsieht - etwa Mord oder versuchter Mord - kann die Staatsanwaltschaft auch für Jugendliche bis zu zehn Jahre betragen. Das Gericht soll die Strafe aber so bemessen, dass eine erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen erzielt werden kann.
Der Fall der Münchner U-Bahn-Schläger hatte eine Debatte über ein schärferes Jugendstrafrecht ausgelöst. Erst am Freitag ermöglichte der Bundestag eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche jugendliche Kriminelle. Sie können damit auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe hinter Gittern bleiben. Die Sicherungsverwahrung für Jugendliche soll nur bei schwersten Verbrechen möglich sein. Voraussetzung ist eine Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren. Zwei Gutachten müssen zudem die Gefährlichkeit der Jugendlichen attestieren.
Text: AP
Bildmaterial: ddp