Serieneinbrecher und Mörder

Haft und Sicherheitsverwahrung für „Fensterbohrer“

05. Mai 2008 Der als „Fensterbohrer“ bekannte Serieneinbrecher ist zu lebenslanger Haft wegen Mordes und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden befand den 63 Jahre alten Angeklagten aus Uruguay für schuldig, bei einem Einbruchsversuch in Hamburg 2004 einen Immobilienmakler erschossen zu haben.

Außerdem wurde der Mann wegen 31 Einbrüchen verurteilt, die er über mehrere Jahre im Rhein-Main-Gebiet verübt hatte. Insgesamt würden mehr als 500 Einbrüche in Deutschland und Österreich mit dem Angeklagten in Verbindung gebracht, sagte der Richter.

Wie die Verteidigung umgehend nach dem Gerichtsbeschluss mitteilte, will sie die Entscheidung anfechten und in Revision gehen. Bei der Revision wird ein Urteil durch ein übergeordnetes Gericht auf Rechtsfehler hin überprüft.

In drei Fällen in Mainz und Wiesbaden hatte der Uruguayer Schüsse abgegeben, wenn er von den Einbruchsopfern entdeckt wurde. Zwei dieser Fälle wertete das Gericht als versuchten Mord. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. In seinem Schlusswort warf er dem Gericht vor, nicht die Wahrheit zu sagen. Der Mann war am 1. Juni 2007 in Wiesbaden-Sonnenberg verhaftet worden.



Text: FAZ.NET mit lhe
Bildmaterial: Paul Müller