Notruf

Schnellere Hilfe durch Handy-Ortung

02. Dezember 2003 Bei einem Verkehrsunfall können Autofahrer von sofort an ihren Standort per Handy orten lassen. Der unentgeltliche Service wird gemeinsam von den Autoversicherern und allen Mobilfunkbetreibern angeboten, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Hamburg mitteilte. Dadurch wolle man der Schwierigkeit entgegenwirken, daß Notrufzentralen häufig keine Hilfe leisten könnten, weil sie die Unfallteilnehmer nicht fänden, hieß es.

Der Service wird unter der Notrufnummer 0800-6683663 (0800-NOTFON D) angeboten. Im Falle eines Blechschadens oder technischen Problems kann den Betroffenen so schneller geholfen werden. Ein Verfahren, das auch bei 112-Anrufen in akuten Notfällen mit Verletzten eine Handy-Ortung ermöglicht, gibt es noch nicht. Es soll durch eine EU-Richtlinie 2005 ermöglicht werden.

Ortung nur mit Einwilligung

Etwa jeder dritte Handy-Anrufer, der einen Notruf tätigt, kann nach Angaben des GDV keine genauen Angaben über seinen Standort machen. Zehn Prozent der Handy-Nutzer würden deshalb nicht gefunden. Von den mehr als 500 000 Notrufen, die jährlich im zentralen Call-Center der GDV in Hamburg eingehen, stammen etwa 80 000 von Mobiltelefonen. Die übrigen Notrufe gehen von den mehr als 20 000 Notrufsäulen an Autobahnen und Landstraßen ein. "Es bestand dringender Bedarf, Handy-Notrufe zu orten", sagte Heiko Beermann, Geschäftsführer der Notrufzentrale. Aus diesem Grund einigte man sich mit den Mobilfunkanbietern, die alle seit jeher über ein eigenes Ortungssystem verfügen, auf die Zusammenarbeit.

Nach der Wahl der Notrufnummer muß der Autofahrer zunächst seiner Ortung zustimmen. Kunden des Netzes D 1 müssen dies sogar per SMS bestätigen. Die Netzbetreiber wollen damit sicherstellen, daß nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen wird. Schon während des Gesprächs mit der Notrufzentrale ermittelt der Mobilfunkbetreiber anhand der entsprechenden Handy-Nummer den Standort des Betroffenen. Abhängig von der örtlichen Dichte des Funknetzes gibt er Grundkoordinaten an die Notrufzentale weiter. Auf einem Bildschirm sieht der Helfer dann einen kreisförmigen Aufenthaltsbereich des Anrufers und das dazugehörige Straßennetz.

Großer Umkreis

Die Genauigkeit der Ortung hängt unter anderem vom Verfahren der Mobilfunkbetreiber ab. Auch die Region, in der sich der Unfallfahrer befindet, spielt eine Rolle. In ländlichen Gegenden, in denen die Sendemasten der Netzwerkbetreiber weniger dicht stehen, sind die "Zellen", also die Umkreise, die den Aufenthaltsort des Anrufers näher bestimmen, größer. Im Extremfall kann die Ungenauigkeit der Ortung in diesen Gebieten 38 Kilometer betragen. "Aber auch dann erhöht unser Verfahren die Chancen, den Hilfesuchenden zu finden", sagte Beermann.

Da die Pannenhelfer Typ, Farbe und Nummer des Autos kennen, können sie gezielt nach dem Fahrzeug suchen. Im Bundesgebiet liegt der maximale Radius auf dem Land heute in der Regel bei zwölf Kilometern. In der Stadt und in dichter besiedelten Gegenden kann der Standpunkt des Fahrers von im schlechtesten Fall 800 auf bis zu 50 Meter im Umkreis des Unfallortes bestimmt werden.

F.A.Z. HAMBURG, 2. Dezember. Bei einem Verkehrsunfall können Autofahrer von sofort an ihren Standort per Handy orten lassen. Der unentgeltliche Service wird gemeinsam von den Autoversicherern und allen Mobilfunkbetreibern angeboten, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag in Hamburg mitteilte. Dadurch wolle man der Schwierigkeit entgegenwirken, daß Notrufzentralen häufig keine Hilfe leisten könnten, weil sie die Unfallteilnehmer nicht fänden, hieß es. Der Service wird unter der Notrufnummer 0800-6683663 (0800-NOTFON D) angeboten. Im Falle eines Blechschadens oder technischen Problems kann den Betroffenen so schneller geholfen werden. Ein Verfahren, das auch bei 112-Anrufen in akuten Notfällen mit Verletzten eine Handy-Ortung ermöglicht, gibt es noch nicht. Es soll durch eine EU-Richtlinie 2005 ermöglicht werden.

Etwa jeder dritte Handy-Anrufer, der einen Notruf tätigt, kann nach Angaben des GDV keine genauen Angaben über seinen Standort machen. Zehn Prozent der Handy-Nutzer würden deshalb nicht gefunden. Von den mehr als 500 000 Notrufen, die jährlich im zentralen Call-Center der GDV in Hamburg eingehen, stammen etwa 80 000 von Mobiltelefonen. Die übrigen Notrufe gehen von den mehr als 20 000 Notrufsäulen an Autobahnen und Landstraßen ein. "Es bestand dringender Bedarf, Handy-Notrufe zu orten", sagte Heiko Beermann, Geschäftsführer der Notrufzentrale. Aus diesem Grund einigte man sich mit den Mobilfunkanbietern, die alle seit jeher über ein eigenes Ortungssystem verfügen, auf die Zusammenarbeit.

Nach der Wahl der Notrufnummer muß der Autofahrer zunächst seiner Ortung zustimmen. Kunden des Netzes D 1 müssen dies sogar per SMS bestätigen. Die Netzbetreiber wollen damit sicherstellen, daß nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen wird. Schon während des Gesprächs mit der Notrufzentrale ermittelt der Mobilfunkbetreiber anhand der entsprechenden Handy-Nummer den Standort des Betroffenen. Abhängig von der örtlichen Dichte des Funknetzes gibt er Grundkoordinaten an die Notrufzentale weiter. Auf einem Bildschirm sieht der Helfer dann einen kreisförmigen Aufenthaltsbereich des Anrufers und das dazugehörige Straßennetz.

Die Genauigkeit der Ortung hängt unter anderem vom Verfahren der Mobilfunkbetreiber ab. Auch die Region, in der sich der Unfallfahrer befindet, spielt eine Rolle. In ländlichen Gegenden, in denen die Sendemasten der Netzwerkbetreiber weniger dicht stehen, sind die "Zellen", also die Umkreise, die den Aufenthaltsort des Anrufers näher bestimmen, größer. Im Extremfall kann die Ungenauigkeit der Ortung in diesen Gebieten 38 Kilometer betragen. "Aber auch dann erhöht unser Verfahren die Chancen, den Hilfesuchenden zu finden", sagte Beermann.

Da die Pannenhelfer Typ, Farbe und Nummer des Autos kennen, können sie gezielt nach dem Fahrzeug suchen. Im Bundesgebiet liegt der maximale Radius auf dem Land heute in der Regel bei zwölf Kilometern. In der Stadt und in dichter besiedelten Gegenden kann der Standpunkt des Fahrers von im schlechtesten Fall 800 auf bis zu 50 Meter im Umkreis des Unfallortes bestimmt werden.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.12.2003, Nr. 281 / Seite 9

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