FAZ.NET-Spezial: Marco Weiss

Weihnachten zu Hause in Freiheit

Von Rainer Hermann, Istanbul, und Marco Dettweiler, Frankfurt

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15. Dezember 2007 Das Schwurgericht in Antalya ließ sich Zeit. Erst am späten Freitagnachmittag rief es den Tagesordnungspunkt Marco W. auf. Dabei stand an dem achten und letzten Verhandlungstag vor Weihnachten viel auf dem Spiel. Der Anwalt des britischen Mädchens Charlotte wollte in der abermals nichtöffentlichen Sitzung den Antrag stellen, dass das Gericht endlich gegen Marco ein Urteil fälle.

Die Verteidiger wollten abermals eine Freilassung ihres Mandanten beantragen. Und überraschend schnell hatten sie damit dann sogar Erfolg: Der seit acht Monaten in der Türkei inhaftierte Siebzehnjährige aus Uelzen wurde auf freien Fuß gesetzt und konnte nach Hause fliegen. Das Gericht in Antalya entließ den Jungen am Freitag ohne Auflagen aus der Untersuchungshaft. Marco wurde vom Gericht zurück ins Gefängnis gebracht. Von dort aus sollte er zum Flughafen in Antalya gebracht werden. Der Prozess ist aber noch nicht zu Ende: Am 1. April 2008 soll er fortgesetzt werden.

Nach der Entlassung sucht Marco zunächst vollständige Ruhe. Der größte Wunsch des Jugendlichen sei es, mit seiner Familie allein zu sein und sich eine Woche lang von seiner Mutter verwöhnen zu lassen, sagte sein Anwalt Michael Nagel am Freitag in Antalya. Marco wolle zunächst auch nicht in seine Heimatstadt Uelzen zurückkehren. Er fürchte einen Presserummel. Der Jugendliche soll zunächst von der Öffentlichkeit abgeschirmt werden. Zunächst war nicht klar, wann und wie er die Türkei verlässt.

Gründe für Freilassung noch unbekannt

Am Freitag lag dem Gericht endlich die schriftliche Übersetzung der Aussage von Charlotte auf Türkisch vor. Zudem war vor zwei Wochen ein zweites Gutachten über den aktuellen psychischen Zustand des Mädchens erstellt worden. Unklar blieb, ob das Gericht seine Entscheidung auf diese Unterlagen stützte.

Bereits am Donnerstag war beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Beschwerde von Marcos Anwälten eingegangen. Sie werfen der türkischen Justiz vor, mit der langen Untersuchungshaft von acht Monaten gegen das Grundrecht auf Freiheit zu verstoßen und die Gesundheit des Jugendlichen zu gefährden. Mit dem Vorstoß wollten sie eine Haftverschonung erreichen. In Deutschland müssen Richter eine Untersuchungshaft von mehr als sechs Monaten rechtfertigen. Am Donnerstagabend hatte der SPD-Europaabgeordnete Vural Öger den Schüler aus Uelzen im Gefängnis nahe Antalya besucht.

Marcos Anwälte waren skeptisch

Mit der Freilassung geht ein acht Monate währendes Hin und Her zwischen Rechtsanwälten und Anklagebehörden, zwischen der Türkei, Deutschland und Großbritannien, zwischen Politik und Justiz zu Ende. Charlotte hatte in ihrer Aussage zu Protokoll gegeben, Marco habe sie sexuell missbraucht. Nach Ansicht von Marcos Verteidiger ist die vor britischen Polizisten gemachte schriftliche Aussage nicht verwertbar. Auch drängt sich der Verdacht auf, dass Charlotte von ihrer Mutter, die in jener Nacht offenbar ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrer Tochter verletzte, zu der Aussage gezwungen worden war. Ein Auftritt von Charlotte hätte das Gericht von Marcos Aussage überzeugen können, der ihr geglaubt hatte, sie sei 15 Jahre alt. Erst nach seiner Verhaftung hatte er erfahren, dass Charlotte 13 Jahre alt ist.

Marcos Anwalt Matthias Waldraff reagierte noch am Donnerstag skeptisch auf die Frage, ob sein Mandant Weihnachten zu Hause feiert. Michael Nagel, Marcos zweiter Anwalt, nahm an, dass Marco auf keinen Fall freikommt: „Das halte ich für ausgeschlossen“, sagte er dieser Zeitung. Charlottes Aussage sei aufgrund einer polizeilichen Vernehmung entstanden, sie könne somit nicht Gegenstand des Urteils sein. Nagel kündigte an, die Verteidigung werde verlangen, dass Charlotte vor Gericht erscheinen soll, „um sie vor Gericht befragen zu können“.

Druck aus Deutschland war kontraproduktiv

Deutsche Politiker hatten von Anfang an die türkische Justiz kritisiert, auch die deutsche Öffentlichkeit hatte wenig Verständnis für die Inhaftierung des Jungen. Mehrere Politiker forderten die Türkei auf, den Jungen auf der Stelle freizulassen. Unionsfraktionschef Volker Kauder warnte: „Wenn ihr den jungen Mann nicht freilasst, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit.“ Solche Verbalangriffe werden die türkische Justiz nicht zu einem schnellen Prozess motiviert haben.

Daher warnte auch der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein jüngst vor einer Einmischung: „Eine in Deutschland geführte politische Debatte wird dem Jungen sicherlich nicht helfen, sondern eher noch die Abwehrhaltung der türkischen Justiz verstärken.“ Auch Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach mahnte nach dem letzten Verhandlungstag zur Vorsicht. Zu massiver öffentlicher Druck sei möglicherweise kontraproduktiv: In der Türkei könne der Eindruck entstehen, auf ihre unabhängige Justiz werde von außen Druck ausgeübt.

Nur vorläufige Freiheit

Ähnlich wie im deutschen Strafgesetzbuch ist es auch nach türkischem Recht grundsätzlich strafbar, mit Kindern sexuellen Kontakt zu haben. Ob beide mit den Intimitäten einverstanden waren oder ob das Mädchen gedrängt wurde, ist lediglich bedeutsam für die Höhe des Strafmaßes. Allerdings wird Marco nach dem Jugendrecht behandelt. In der Türkei bedeutete dies im Falle einer Verurteilung, dass man die Haftstrafe reduzieren würde.

Von Freiheit kann daher im Fall Marco W. noch nicht die Rede sein. Aber immerhin von vorläufiger Freiheit: In Marcos Heimat Uelzen wurde die Nachricht von der Freilassung mit großem Jubel aufgenommen. Die Menschen bei den Mahnwachen skandierten nur wenige Sekunden nach Bekanntwerden der Nachricht: „Marco ist frei! Marco ist frei!“ Vorerst haben sie damit recht.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AFP, AP, ddp, dpa, reuters

 
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