Verbrechen

Sämtliche Geständnisse im Fall Jakob nicht verwertbar

09. April 2003 Im Prozess um die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler hat der Vorsitzende Richter Hans Bachl die Geständnisse des Angeklagten Magnus Gäfgen für null und nichtig und rechtlich nicht verwertbar erklärt. Der angeklagte Magnus Gäfgen kündigte danach für Freitag ein neues „umfassendes Geständnis“ an.

Durch die Androhung von Gewalt in der ersten Vernehmung hätten die Ermittler Gäfgens freien Willen auf verbotene Art und Weise beeinträchtigt und schwer in dessen Grundrechte eingegriffen, sagte Bachl am Mittwoch. Grund sind Folterdrohungen der Polizei gegen Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002, als das elf Jahre alte Entführungsopfer Jakob noch nicht gefunden war. Dies sei eine verbotene Vernehmungsmethode, die auf spätere Geständnisse fortwirke, erklärte Bachl.

Keine ausreichende Belehrung

Auch die Erkenntnisse aus späteren Vernehmungen seien nichtig, weil Gäfgen nicht belehrt worden sei, dass sein erstes Geständnis vor Gericht nicht verwertbar sei. Das von für Freitag angekündigte Geständnis würde einen Indizienprozess vermeiden.

Zu Beginn des ersten Verhandlungstages hatte Staatsanwalt Justus Koch die Anklage wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs verlesen. Gäfgen wird beschuldigt, den elf Jahre alten Jakob von Metzler am 27. September vergangenen Jahres entführt und ermordet zu haben. Ihm werden die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke, sonstige niedrige Beweggründe und Verdeckung einer anderen Straftat zur Last gelegt. Von Jakobs Eltern erpresste er ein Lösegeld von einer Million Euro. Außerdem soll er in den Polizeiverhören mehrere Unbeteiligte der Tat bezichtigt haben. Der 27 Jahre alte geprüfte Rechtskandidat hörte sich die Vorwürfe unbewegt an.

Das Gericht listete acht Niederschriften von Vernehmungen und Aussagen Gäfgens auf, die nicht mehr verwendet dürfen. Darunter befindet sich auch die eigens von der Staatsanwaltschaft angesetzte Vernehmung vor einer Amtsrichterin vier Monate nach der umstrittenen Folterandrohung. Andere mit Hilfe der Aussagen erlangte Beweisstücke dürften hingegen verwendet werden, entschied das Gericht. Die Bedrohung des Angeklagten sei zwar verfassungswidrig gewesen, stelle aber kein „absolutes Verfahrenshindernis“ dar. Dem Angeklagten sei bei keiner der gestrichenen Vernehmungen ausreichend klar gemacht worden, dass die unter der Folterandrohung gemachten Angaben „null und nichtig“ seien und als „nie gemacht“ zu gelten hätten, erklärte Richter Bachl.

"Sachbeweise genügen"

Die Staatsanwaltschaft wollte die Entscheidung nicht als Niederlage, sondern als Sieg des Rechtsstaats verstanden wissen. „Ich denke, dass die Sachbeweise ausreichen, ihn zu überführen“, sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Das angekündigte Geständnis sei aber wichtig für den weiteren Verlauf des Prozesses. Verteidiger Hans Ulrich Endres wertete die Entscheidung als Erfolg. Das Gericht könne sicher sein, dass sein Mandant ein Geständnis ablege.

Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hat nach eigenen Angaben am 1. Oktober vergangenen Jahres angeordnet, den Metzler-Entführer mit Gewalt zu bedrohen. Es sei vier Tage nach dem Verschwinden Jakobs ausschließlich darum gegangen, den möglicherweise noch lebenden Jungen zu finden. Im Fall eines weiteren Schweigens wäre laut Daschner Gewalt angewendet oder dem Beschuldigten ein Wahrheitsserum eingeflößt worden. Dazu kam es nicht mehr, weil Gäfgen unmittelbar nach der Drohung die Polizei zum Leichenversteck geführt hat. Gegen den Polizei-Vize und den Vernehmungsbeamten läuft ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren wegen Aussageerpressung.

Umfassendes Geständnis

Gäfgen hatte 14 Tage nach der Folterdrohung vor dem Staatsanwalt Justus Koch ein umfassendes Geständnis abgelegt. Dieses hat er noch einmal vier Monate nach der Drohung vor einer Amtsrichterin wiederholt. „Meine alte Aussage wurde vorgelesen und von mir unterschrieben“, schilderte er die richterliche Vernehmung. Er habe nicht damit gerechnet, dass ihm die Folterdrohungen der Polizisten geglaubt würden.



Text: @cop
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

 

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