24. Mai 2007 Wer erinnert sich noch an seine erste Freundin? Vermutlich nicht jeder - und diejenigen, die noch Vorstellungen von jener Zeit der Unverbindlich- und Jungfräulichkeit haben, tun es nicht immer gerne. Zu schmerzlich waren vielleicht die Erfahrungen, die aufgrund fehlender Beziehungstauglichkeit gemacht wurden. Wenn die erste Freundin nicht die erste Liebe war, verliert sich auch die Erinnerung an sie. Der Name wird schnell vergessen, ihr Aussehen bleibt schemenhaft. Das ist nicht immer fair gegenüber der Person, aber das Mädchen von damals erinnert sich womöglich auch ungern an den damaligen Händchenhalter.
Außer Frage steht, dass jeder heranwachsende Mann irgendwann mal eine erste Freundin haben muss. Denn was wäre die Welt ohne glückliche Päarchen, die Hand in Hand durch die Straßen ziehen, liebkosend auf Uferbänken sitzen oder sich auf Bahnhöfen in die Arme fallen. Zudem gewährt unser Kulturkreis eine Umgebung, in der die Bindung und Trennung von Mann und Frau sich nicht allzu kompliziert gestaltet. Jedenfalls muss die erste Freundin nicht die letzte sein, darf es aber natürlich.
Freundin oder nicht Freundin?
Dass ein Gericht darüber entscheidet, ob jemand eine Freundin haben darf oder nicht, ist äußerst ungewöhnlich und bedarf der Erklärung. Zunächst eine Entwarnung: Das Urteil hat keinen religiösen oder staatlichen Hintergrund. Es geht lediglich um einen kleinen Kobold. Pumuckl heißt er. Seine knallig-roten Haare und seine grelle Stimme bleiben wohl allen Zuschauern in Erinnerung. Vor dem Landgericht München I stritten sich Barbara von Johnson, Pumuckls ursprüngliche Zeichnerin, und seine Erfinderin Ellis Kaut. Wenn man so will, liegen sich also die Mütter des Kobolds in den Haaren.
Frau von Johnson hatte eigentlich eine schöne Idee: Sie wollte Pumuckl verkuppeln. Bei einem Malwettbewerb hatte sie Kinder aufgefordert, eine Pumuckline zu zeichnen. Ob der kleine Kobold dann die beste ausgesucht hätte oder seine Mutter, ist nicht klar. Auf jeden Fall hätte er endlich sein Single-Dasein aufgeben können. Unterstützt von Kindern, die sicherlich ihr bestes gegeben hätten.
Dumm, überflüssig und dramaturgisch störend
Ellis Kaut fand die Idee überhaupt nicht lustig. Pumuckls Erfinderin sah ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt, aber wohl auch Pumuckls Ehre. Der Kobold sei ein Geistwesen, altere nicht und bleibe ein Kind, sagt Kaut. Es komme nicht in Frage ihm eine dumme, überflüssige und dramaturgisch nur störende Pumuckline zur Seite zu geben. Oje, Frau Kaut, sollte darüber nicht das rothaarige Wesen selbst entscheiden?
Offiziell hat das nun das Landgericht München I getan. Und Frau Kaut zurecht- und abgewiesen. Ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung wurde nicht stattgegeben. Frau von Johnson hat das gute Recht auf ihre Meinung, dass dem Kobold eine Freundin zu gönnen sei. Deshalb darf sie innerhalb eines Malwettbewerbs Pumuckl auch verkuppeln. Weiterhin sagte die 7. Zivilkammer, es sei jedermann unbenommen, in seinem privaten Bereich den Pumuckl in den Hafen der Ehe zu führen.
Auf in die Flitterwochen
Pumuckl kann aufatmen und durchstarten. Zwar gilt das Urteil nur für den Malwettbewerb, bei dem Kinder eine Pumuckline malen dürfen. Doch was will man mehr? Der kleine Kobold wird sich die Entwürfe anschauen, seine Favoritin auswählen, ihr einen Heiratsantrag machen und glücklich mit der Zeichnung in die Flitterwochen gehen. Wie aus dem zweidimensionalen Wesen ein dreidimensionales wird, wissen wir nicht.
Es wird sich aber ein Schöpfer finden, der ihm hilft. Er wird hoffentlich nicht so prüde sein wie Frau Kaut.
Knut - es kann nicht nur einen geben! Auch andere Tiermütter haben knuddelige Babys. Ebenso verdient Menschliches abseits der großen Geschehnisse manchmal unsere Aufmerksamkeit. Nicht nur Ereignisse wie ein Besuch im Berliner Zoo können ans Herz gehen. FAZ.NET wird daher in loser Folge so lange den Knut des Tages ausrufen, bis der kleine Eisbär erwachsen geworden ist. Dann - und nur dann - könnte er sogar selbst zum Knut des Tages werden.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, FAZ.NET