Bundespatentgericht

Keine Exklusivrechte für die „Münchner Weißwurst“

Der Klassiker in München und anderswo: ein paar Weißwürste mit Brezel

Der Klassiker in München und anderswo: ein paar Weißwürste mit Brezel

17. Februar 2009 

Die „Münchner Weißwurst“ muss nicht aus München kommen. Das Bundespatentgericht lehnte am Dienstag in letzter Instanz den Antrag von Metzgern aus der bayerischen Landeshauptstadt ab, die Bezeichnung nach europäischem Recht als „geografische Angabe“ zu schützen. Mit der Entscheidung hoben die Richter einen anderslautenden Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes in München auf (Az.: 30 W (pat) 22/06). Dieses hatte die Herstellung von „Münchner Weißwüsten“ nur noch Betrieben in der Stadt oder im Landkreis erlauben wollen. Konkurrenten klagten dagegen, und das Bundespatentgericht gab ihnen jetzt Recht.

Die meisten „Münchner Weißwürste“ in der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität kämen seit Jahrzehnten schon aus anderen Regionen Bayerns. Die Wurst sei eine regionale, hauptsächlich südbayerische Spezialität und nicht auf den Herstellungsort München beschränkt. Für das Urteil seien diese objektiv feststellbaren Marktverhältnisse entscheidend und weniger die in Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung, erklärten die Bundesrichter in München.

Fleischerhandwerk erleichtert

Das bayerische Fleischerhandwerk äußerte sich erleichtert über die Entscheidung der Patentrichter. „Wir sind froh“, sagte Landesinnungsmeister Georg Kleeblatt. „Auch wenn es uns nicht umgehauen hätte, wenn es anders ausgegangen wäre.“ Die Auseinandersetzung sei nun endlich ausgestanden, „das schafft Ruhe“. Kleeblatt - er ist auch Vizepräsident des Deutschen Fleischerverbandes - forderte, mit geschützten Bezeichnungen für Fleisch- und Wurstwaren künftig sparsamer umzugehen, „sonst wissen wir bald nicht mehr, welche Namen wir den Produkten noch geben sollen“. So werde Thüringer Rotwurst vielfach unter anderen Namen hergestellt, die Rezepturen unterschieden sich aber nur unwesentlich voneinander.

Der bayerische Streit um die Wurst war von der „Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst“ ausgelöst worden. Sie hatte die Aufnahme der Münchner Weißwurst in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben“ beantragt. Der Parmaschinken „hätte nie eine so gute Qualität erreichen können, wenn er nicht geschützt wäre“, hatte Markus Brandl von der Schutzgemeinschaft den Vorstoß begründet. Das hatten andere Metzgerbetriebe in Südbayern aber nicht akzeptieren wollen. Sie hatten sogar einen Untergang der Münchner Weißwurst vorausgesagt, wenn diese durch einen Namenschutz aus dem Wettbewerb herausgenommen würde und sich nicht mehr bewähren müsse.

Die Rezeptur

Die Zusammensetzung der original Münchner Weißwurst ist weitgehend durch eine Bekanntmachung der Stadt München von 1972 vorgeschrieben. Danach besteht ihr Fleischanteil überwiegend aus Kalbfleisch. „Dem entsehnten Fleisch werden gekochte, ausgelöste Kalbskopfteile mit Haut, Bindegewebsteile von Kälbern sowie gekochte Schwarten von jungen Schweinen zugesetzt. Diese Zusätze (Häutelwerk) dürfen insgesamt nicht mehr als 10 Prozent betragen“, heißt es in der verbindlichen Bekanntmachung. Gewürzt wird mit Salz, Pfeffer, Zwiebeln, Zitronenschalen und Petersilie. Eine gut gemachte Weißwurst darf nicht zu labbrig, aber auch nicht zu fest sein. Sie darf nicht zu viele Fettstückchen enthalten und nicht zu grün sein, weil sie dann zu viel Petersilie enthält.

Text: FAZ.NET mit Material von AP und dpa
Bildmaterial: dpa

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