Influenza-Pandemieplanung

Quarantäne und ein berufliches Tätigkeitsverbot

Von Peter-Philipp Schmitt

Wer bekommt die schützende Spritze?

Wer bekommt die schützende Spritze?

05. Januar 2006 Schon im Jahr 1993 wurde auf einer internationalen Tagung in Berlin eine globale Influenza-Pandemieplanung gefordert. Der aktualisierte Influenza-Pandemieplan für Deutschland liegt seit Juli 2005 vor. Er befaßt sich unter anderem mit rechtlichen Aspekten, mit den Themen Surveillance (Kontrolle), Impfen (wer sollte bevorzugt geimpft werden?), antiviralen Arzneimitteln (gibt es eine ausreichende Menge oraler Neuraminidasehemmer?) und der Vorbereitung der Krankenhäuser (können im Notfall unter anderen auch Medizinstudenten in ihrem letzten Ausbildungsabschnitt eingesetzt werden?).

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) befinden wir uns in der dritten von sechs Pandemie-Phasen: Die Phasen eins und zwei werden interpandemische Periode genannt, die Phasen drei, vier und fünf (pandemische Warnperiode) können in Phase sechs überleiten - die Pandemie. Sollte eine Infektion mit einem pandemischen Subtyp in Deutschland auftreten, so können die Pandemieplaner auf eine seit Jahren eingespielte Routinesurveillance bauen: Im Herbst und Winter werden von der 40. bis zur 15. Kalenderwoche die akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) - Pharyngitis (Rachenentzündung), Bronchitis und Pneumonie (Lungenentzündung) - regelmäßig von etwa 700 Arztpraxen an die Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) gemeldet.

Rachenabstriche virologisch ausgewertet

Diese Influenza-Aktivität gibt vor allem Aufschluß darüber, welche Viren im Umlauf sind. Zugleich werden Rachenabstriche im Nationalen Referenzzentrum für Influenza (NRZ) in Berlin virologisch ausgewertet, um abzuschätzen, wie gut die zirkulierenden Viren mit dem saisonalen Impfstoff übereinstimmen. An einem ähnlich umfassenden System arbeitet zur Zeit die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere (BFAV), um frühzeitig die Erkrankung durch aviäre Influenzaviren bei Geflügel erfassen zu können.

„Die Schutzimpfung gegen Influenza ist die kosteneffektivste und wirksamste Maßnahme zur Prävention der Erkrankung“, heißt es im Pandemieplan. Ein Impfstoff allerdings kann erst entwickelt und hergestellt werden, wenn die Wissenschaftler den Pandemieerreger kennen. Es kann durchaus sein, daß die Pandemie schon am Abklingen ist, noch bevor der Impfstoff überhaupt produziert wurde. Denn die Impfviren vermehren sich bei der Herstellung des Impfstoffs in befruchteten und bebrüteten Hühnereiern. Pro Dosis wird etwa ein Ei benötigt. Die Produktion von genügenden Mengen ist also langwierig.

Das Robert-Koch-Institut rechnet mit mindestens drei Monaten - unter optimalen Voraussetzungen. Allerdings kann man wichtige Vorarbeiten schon jetzt erledigen, damit man im Fall der Fälle so rasch wie möglich mit der Impfstoffproduktion beginnen kann. Bei der Europäischen Arzneimittelagentur Emea (“European Medicines Evaluation Agency“) wurde noch Ende des vergangenen Jahres, wie unter anderem vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesamt für Sera und Impfstoffe, vorausgesagt, ein Zulassungsantrag für einen prototypischen Impfstoff eingereicht. Im Pandemiefall kann so schneller mit der Produktion des eigentlichen pandemischen Impfstoffs begonnen werden.

Begrenzte Kapazitäten

Schon jetzt zeichnet sich ab, daß eine Mehrheit nicht in den Genuß einer Schutzimpfung kommen wird. Denn auch die Produktionskapazitäten sind begrenzt: Zur Zeit können vom saisonalen Impfstoff etwa 250 Millionen Dosen (rund 20 Millionen davon in Deutschland) jährlich hergestellt werden. Viel mehr ist auch im Pandemiefall ad hoc nicht möglich. Da sich alle Produktionsstätten in einigen wenigen industrialisierten Ländern der Nordhalbkugel befinden - gleich zwei sind in Deutschland angesiedelt -, werden vermutlich Afrika und Südamerika zunächst überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Auch in Deutschland ist schon jetzt weitgehend festgelegt, wer bei einer Pandemie zuerst geimpft wird: zunächst das medizinische Personal (etwa 3,8 Millionen Menschen), dann diejenigen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Sicherheit benötigt werden (rund 3,1 Millionen Personen). Vorrangig geimpft werden also etwa sieben Millionen Menschen. Dies entspricht etwa 8,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Ob die Entscheidung gerechtfertigt ist, läßt sich nicht vorhersagen. Modellrechnungen jedoch, die auf den Pandemien von 1957 und 1968 beruhen, kamen zu dem Ergebnis, daß bei begrenztem Impfstoffangebot die Impfung von Vorschul- und Schulkindern sowie Erwachsenen im arbeitsfähigen Alter die Entwicklung der Seuche am wirksamsten hätte verlangsamen können, um Zeit für eine vermehrte Impfstoffproduktion zu gewinnen.

Kinder als Multiplikatoren

Kinder gehören zu den wichtigsten Multiplikatoren von Influenza-Krankheiten. Sie müßten im Pandemiefall, da sie als immunologisch naiv gelten (sie konnten noch keine oder nur wenige Antikörper gegen Influenzaviren bilden), vermutlich zweimal im Abstand von vier Wochen geimpft werden. Schon deshalb erscheint es sinnvoll, Kindergärten und Schulen gleich zu Beginn einer Pandemie zu schließen. Rechtliche Grundlage für solche im Pandemieplan vorgesehenen Maßnahmen ist das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es bietet unter anderem die Möglichkeit, Schutzimpfungen anzuordnen - und zwar mittels einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums und nach Zustimmung des Bundesrats.

Dadurch würde das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, wie es im Artikel zwei des Grundgesetzes verankert ist, eingeschränkt werden. Auch ein Verbot von Versammlungen, die Anordnung der Quarantäne und die Absonderung von Kranken und sogenannten Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen, Beschränkungen im Reiseverkehr (mittlerweile läßt sich zum Beispiel bei der Aus- oder Einreise leicht die Körpertemperatur von Flugpassagieren messen) und sogar ein berufliches Tätigkeitsverbot sind vorgesehen. Zur Umsetzung von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen in die Tat soll im Bedarfsfall die Bundeswehr herangezogen werden.

Wieviele Menschen letztlich erkranken und sterben werden, läßt sich kaum voraussagen. Für die Pandemie 1918 wird geschätzt, daß bis zu 50 Prozent der Weltbevölkerung infiziert wurden, 25 Prozent der Weltbevölkerung erkrankten. Auch 1957 und 1968 lag die Erkrankungsrate wohl zwischen 30 und 50 Prozent. Das deutsche Pandemiemodell des Robert-Koch-Instituts enthält drei Szenarien. Ohne Therapie- und Prophylaxemaßnahmen würden demnach in einem Zeitraum von acht Wochen bei einer Erkrankungsrate von 15 Prozent sechs Millionen Menschen einen Arzt aufsuchen, 180 000 müßten in ein Krankenhaus eingewiesen werden, etwa 48.000 würden sterben. Bei einer dreißigprozentigen Erkrankungsrate würde es zu 13 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen, 360.000 Krankenhauseinweisungen und 96.000 Toten kommen. Bei einer Erkrankungsrate von 50 Prozent erhöhen sich die Zahlen auf mehr als 21 Millionen zusätzliche Arztkonsultationen, fast 600 000 Krankenhauseinweisungen und bis zu 160.000 Tote.

Text: F.A.Z., 06.01.2006, Nr. 5 / Seite 7
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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