Terri Schiavo

Es gibt keinen Ausweg

Von Heinrich Wefing

Eine verwelkte Rose am Zaun vor dem Woodside-Hospiz

Eine verwelkte Rose am Zaun vor dem Woodside-Hospiz

24. März 2005 Terri Schiavo, die Wachkoma-Patientin in Florida, wird in ein paar Stunden, spätestens in ein paar Tagen verdursten. Oder sie wird noch auf Jahre im Wachkoma dahinsiechen.

Das sind, so nicht ein medizinisches Wunder geschieht, die beiden schwer erträglichen Möglichkeiten: ein rascher, aber grauenhafter Tod, gestorben unter den Augen von Ärzten, Angehörigen und der Welt, zugelassen von allen Gerichten Amerikas. Oder ein langes, aber schwer beschädigtes, fast gegen Null reduziertes Leben.

Man wünschte sich, es wäre anders, aber dies sind die einzigen realistischen Optionen. Mehr werden nicht hinzukommen, auch nicht, sollte der Präsident höchstselbst entscheiden, der Papst oder der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Diese Ausweglosigkeit, das Fehlen jeden Hoffnungsschimmers, ist das Erschütternde, aber auch, ohne jede Zynik gesprochen, das Erhellende dieses Falles.

Alle Ängste realisiert

Terri Schiavos Schicksal bewegt ja nicht, weil sich die Medien darauf gestürzt haben und die religiöse Rechte Amerikas davon zu profitieren sucht; das Drama erschüttert auch nicht deshalb, weil George Bush mit seinen Konservativen sich der Sache angenommen und die amerikanische Verfassung für seine politischen Zwecke überdehnt, vielleicht gar gebrochen hat.

Die Krankengeschichte der Einundvierzigjährigen, die seit fünfzehn Jahren weder leben noch sterben kann, berührt vielmehr, weil sich in ihr alle Ängste realisiert haben, die man beim Gedanken an das Sterben im System einer hochtechnisierten Medizin haben kann: Die Angst zuvörderst, von einem Tag auf den anderen, ohne jede Vorwarnung, aus einem gesunden Leben gerissen zu werden und in ein Wachkoma zu fallen.

Die Angst, jahrelang dahinvegetieren zu müssen, ohne Aussicht auf Besserung, ausgeliefert den lebenserhaltenden Maschinen und den finalen Entscheidungen anderer, seien es Eltern, Ehegatten oder Ärzte. Schließlich die beklemmende Furcht, diese Anderen könnten sich zerstreiten, sie könnten, wenn sie entscheiden, auch andere Interessen als ausschließlich die des Patienten berücksichtigen: Mediziner etwa könnten an die Kosten einer Behandlung denken, oder Verwandte an mögliche Erbschaften.

Die Grenze ist vage

Und als sei all das noch nicht albtraumhaft genug, macht der Fall Terri Schiavo auf drastische Weise auch bewußt, wie heikel, wie vage die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe ist, die sich allenfalls in der Theorie halbwegs klar ausnimmt: Warum es zulässig sein soll, die Magensonde für die künstliche Ernährung der Komapatientin zu entfernen, worauf sie verhungern oder, wahrscheinlicher, verdursten wird, während es unzulässige „aktive“ Sterbehilfe und juristisch wohl Totschlag wäre, der Kranken eine tödliche Spritze zu verabreichen, das entzieht sich in diesem Fall dem Verständnis.

Wie mit lauter riesigen Ausrufezeichen bekräftigt der Fall Schiavo eine Einsicht, die längst bekannt ist, aber gern aus dem Bewußtsein verdrängt wird: daß die Zeiten vorbei sind, da ein Mensch nach einer Herzattacke eben starb, fast möchte man sagen: eben „einfach“ starb. Der Tod - Terri Schiavos Schicksal verbietet, das zu übersehen - hat seine Natürlichkeit verloren, er entwickelt sich zusehends von etwas Schicksalhaftem, Selbstverständlichen zu einer bewußten Entscheidung.

Ein exemplarischer Streit

Um die Hoheit, diese Entscheidung zu treffen, geht es im Kern auch in dem erbitterten, von Verzweiflung und Verdächtigungen vergifteten Streit zwischen den Eltern von Frau Schiavo und ihrem Ehemann. Auch das ist exemplarisch, denn die Frage nach der prozeduralen Letztzuständigkeit steht ja ebenfalls im Zentrum der deutschen Debatte um die gesetzliche Regelung der sogenannten Patientenverfügung: wer bestimmt über die Behandlung und deren Abbruch - der Patient vorab, seine Angehörigen, die behandelnden Mediziner? Und wer hat das letzte Wort, wenn sich die Beteiligten nicht verständigen können? Wo es keine allgemein akzeptierten moralischen oder medizinischen Maßstäbe mehr gibt, muß der Rechtsstaat wenigstens die Verfahren definieren.

Denn entschieden wird über den Tod immerfort, jeden Tag, jede Nacht, auf den Intensivstationen aller reichen Staaten mit hochtechnisierter Medizin, auch hierzulande. Meist, zum Glück, stiller als im Fall Schiavo, in der Regel auch schneller. Von nahen Verwandten, gelegentlich von den Vormundschaftsgerichten, meist aber von den behandelnden Ärzten, nach bestem Gewissen, wie man hoffen möchte, nach ihren Erfahrungen und ihren Prognosen.

Der Ruf nach klareren Kriterien

Die Dilemmata, denen sie sich dabei gegenübersehen, die medizinisch-juristischen Grenzbereiche, in die sie sich hineinbegeben müssen, werden meist weniger bekannt als die beklemmenden Optionen bei der Behandlung von Terri Schiavo, aber sie sind oftmals nicht weniger heikel. Und es gibt durchaus nicht wenige Ärzte, die einräumen, klarere Kriterien, präzisere Vorgaben könnten ihr Handeln, die notwendigen Abwägungen, erleichtern.

Natürlich läßt sich nicht mit Gewißheit sagen, ob eine eindeutige, schriftlich von Terri Schiavo niedergelegte Patientenverfügung ihr Schicksal hätte zum Besseren wenden können; auch solche Anweisungen können ja ausgelegt und angefochten werden. Der jahrelange, verletzende Streit zwischen den Angehörigen aber wäre vermutlich rascher zu schlichten gewesen, und der verzweifelte Zug durch das Dickicht der juristischen Instanzen hätte abgekürzt werden können. Patientenverfügungen sind ein heikles und schwieriges Instrument, gewiß, aber tauglicher als das Gegeneinander von Angehörigen, Juristen und Politikern dürften sie allemal sein.

Text: F.A.Z., 24.03.2005, Nr. 70 / Seite 41
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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