Verlangen von Pelham Schadensersatz: Die Musiker von Kraftwerk in Montreux 2005

Rechtsstreit unter Musikern

Die neue Sampling-Klasse

Eine nur etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz hat jetzt den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt - weil sie in zwei Liedern vorkommt. Der BGH erlaubt das Sampeln von Musik unter bestimmten Bedingungen - und stützt Moses Pelham im Streit mit der Band „Kraftwerk“. Von Friedrich Schmidt

Lesermeinungen zum Beitrag

22. November 2008 17:40

Wunderbare Entscheidung!

fritz Teich (fazfazfaz123)

Einerseits wird das Urheberrecht gestaerkt, andererseits und das ist wichtiger, wird die Sache zurueckverwiesen. Wenn ein Dieb ein Haus aus gestohlenen Steinen baut, gehoert es ihm, er zahlt aber den bestohlenen seine in den gestohlenen Steinen liegende Bereicherung. Das wird die naechste Instanz berechnen. Viel Spass!

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21. November 2008 00:08

Schwach

Emmanuel Declerq (Declerq)

Die Sampling-Problematik ist kein unbekanntes Thema in die Musik-Branche. Das Verfahren Kraftwerk vs. Pelham ist nicht der erste und wird nicht der letzte seiner Art bleiben. Warum aber der Journalist Herr Schmidt, ein solches nahezu triviales Ereignis der Musikbranche mit zwei schwärmenden Absätzen über die Musikerin Setlur und ihr "Kampf" für Selbstständigkeit beschreibt und preist ist mir schleierhaft. Weder tut dies etwas zur Sache noch bietet es dem Leser informativen Gehalt. Es ist einfach Schwach, en passant, den Zeitgeist Tribut zu zollen. Einfach Schwach!!

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