Verlagswesen

Verlag zieht gegen Verbot von Biller-Roman nach Karlsruhe

01. September 2005 Der Verlag Kiepenheuer & Witsch hat gegen das gerichtliche Verbot des Romans „Esra“ von Maxim Biller in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das teilte eine Verlagssprecherin am Donnerstag in Köln mit.

Die Verbreitung des stark autobiografisch gefärbten Romans war im Juni vom Bundesgerichtshof verboten worden, da Persönlichkeitsrechte von Billers in München lebender früherer Freundin und deren Mutter verletzt seien. Laut Kölner Verlag lag dieser Entscheidung eine „fehlerhafte Abwägung der Kunstfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu Grunde“.

„Einschränkung des künstlerischen Ausdrucks“

Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs und die beiden vorangegangenen Urteile des Münchner Landgerichts und Oberlandesgerichts aus den Jahren 2003 und 2004. Alle Entscheidungen seien nicht grundrechtskonform, weil sie „eine allgemeine Einschränkung des künstlerischen Ausdrucks bedeuten, die alle Schriftsteller und literarischen Verlage dieses Landes bedroht“, teilte der Verlag in Köln mit. Außerdem werden die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des allgemeinen Willkürverbots und des Grundrechts auf rechtliches Gehör gerügt.

Der Bundesgerichtshof hatte am 21. Juni eine Revision des Verlags verworfen. Die beiden Romanfiguren Esra und Lale seien - auch in der seit der ersten Fassung bereits entschärften Version - zumindest in ihrem Bekanntenkreis als Billers frühere Freundin und deren Mutter erkennbar.

In dem Buch wird die Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler, dem Schriftsteller Adam, geschildert. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hatte Biller die beiden Romanfiguren in zahlreichen Details den beiden Klägerinnen nachempfunden, und dabei nur unzureichend entfremdet.



Text: dpa
Bildmaterial: ddp

 
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