28. März 2003 Deutsche Wissenschaftsverlage machen gegen die Reform des Urheberrechts mobil. Mit einem leeren Bücherregal haben am Freitag mehrere Verleger vor der Staatsbibliothek in Berlin gegen eine geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes protestiert.
Wenn in Zukunft urheberrechtlich geschützte Werke digitalisiert kostenlos in das Intranet von Hochschulen und Forschungsinstituten gestellt und beliebig oft kopiert werden können, stehe die Existenz der Verlage auf dem Spiel, befürchten die Wissenschaftsverlage.
Die Verleger verteilten Flugblätter an die Bibliotheksbenutzer und wiesen darauf hin, dass deutsche Wissenschaftler und andere Fachleute ihre Publikationsmöglichkeiten verlieren würden. In einer Welt, in der Wissen und die Verarbeitung von Wissen von zentraler Bedeutung sind, muss geistiges Eigentum honoriert werden, betonten sie. Wenn die Verlage faktisch enteignet werden, wird sich niemand mehr für die Herstellung von Fachbüchern und -zeitschriften einsetzen, meinten die Verleger.
Entscheidung am 9. April
Mit der neuen Regelung bräuchten Bibliotheken nur noch ein Lehrbuch oder eine Fachzeitschrift zu erwerben, um die Netzwerke aller Universitäten in Deutschland mit digitalen Kopien zu versorgen, betonte die auch vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützte Initiative. Bibliotheken könnten damit geschützte Werke selbst vermarkten. Mit der Novelle gehe die Bundesregierung weit über die von der EU geforderte Harmonisierung des Urheberrechts hinaus.
Ministerium weist Vorwürfe zurück
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies am Freitag ausdrücklich die Einschätzung der Verleger zurück, mit der neuen Regelung bräuchten Bibliotheken nur noch ein Lehrbuch oder eine Fachzeitschrift zu erwerben, um die Netzwerke aller Universitäten in Deutschland mit digitalen Kopien zu versorgen. Es wäre hilfreicher, die Verlage kommunizierten den tatsächlichen Regelungsinhalt, anstatt durch falsche Darstellung Verwirrung zu stiften und zu einer nicht gesetzesgemäßen Benutzung geradezu einzuladen, sagte sie.
Von Bibliotheken sei in der Regelung überhaupt nicht die Rede, geplant sei lediglich, dass geschützte Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien - insbesondere Intranets - von einer begrenzten Anzahl von Personen in Unterricht und Forschung genutzt werden können. Dafür erhalten die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung, sagte Zypries. Erlaubt werde nur, einem jeweils abgegrenzten Personenkreis wie etwa Schulklassen oder Forscherteams die Nutzung zu ermöglichen, nicht aber allen Mitarbeitern oder Studenten einer Universität. Über die Gesetzesänderung berät der Rechtsausschuss des Bundestages am 9. April.
Text: dpa
Gedenkfeier in Paris: Von Vichy bis an den ![]()
Rezension: Olivier Guez und Jean-Marc Gonin über Die Mauer fällt
Rezension: Amanda Ripley über Survive, Ben Sherwood über Wer überlebt?
Weltuntergang, Hundetreue und KapitalismusDie neuen Filme in den deutschen Kinos: Bild für Bild zum![]() |
![]() |
F.A.Z.-LeseprobeAdam Haslett: Union Atlantic
Die Bibliothek der Poeten
Frank Schätzing: Limit
Maryanne Wolf: Das lesende Gehirn