Paparazzi-Fotos

Caroline bekommt von Deutschland 150.000 Euro

Caroline wird entschädigt

Caroline wird entschädigt

28. Juli 2005 Die Bundesregierung zahlt Monacos Prinzessin Caroline von Hannover Schadensersatz wegen der Veröffentlichung von Pressefotos aus ihrer Privatsphäre.

Prinzessin Caroline von Monaco erhält aus der deutschen Staatskasse 105.000 Euro für ihre Gerichtskosten im Streit um die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in deutschen Zeitschriften. Zusätzlich erhält sie Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro. Auf diese Summe hätten sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag mit (Az.: 59320/00).

Das Straßburger Gericht hatte Caroline bereits im Juni 2004 in der Sache Recht gegeben und damit den Persönlichkeitsschutz gestärkt, die Entscheidung über eine eventuelle Entschädigung aber zunächst vertagt. Die monegassische Prinzessin hatte ursprünglich mehr als 140.000 Euro für Prozeßkosten und 50.000 Euro Entschädigung gefordert.

„Die Neugier eines bestimmten Publikums“

Die Klägerin war gegen die Veröffentlichung von Fotos in deutschen Illustrierten vorgegangen, die sie beim Einkaufsbummel, beim Reiten oder beim Fahrradfahren zeigten. Sie werde permanent von Paparazzi verfolgt. Das schränke ihre private Freiheit ein, argumentierte sie. Die Bilder waren bereits 1993 und 1997 in der „Bunten“, der „Freizeit Revue“ und der „Neuen Post“ erschienen. Entscheidender Anstoß für Carolines Kampf gegen Paparazzi-Fotos soll die Veröffentlichung der Fotos gewesen sein, auf denen sie mit völlig kahlem Kopf zu sehen war.

Das Gericht gab ihr Recht und verurteilte Deutschland, weil die Privatsphäre Prominenter in den Medien nicht ausreichend geschützt werde. Das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einer „ausgewogenen Balance“ zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen, hieß es in dem Urteil. Dies sei in Deutschland nicht gewährleistet. Die umstrittenen Bilder wollten „nur die Neugier eines bestimmten Publikums über das Privatleben“ der monegassischen Prinzessin befriedigen, urteilte das Gericht für Menschenrechte. Prominente sollten fortan nur noch bei der Ausübung ihres Amtes abgelichtet werden dürfen - oder nach vorheriger Zustimmung.

Die Richter widersprachen damit der deutschen Rechtsprechung, vor allem einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben. Mit der Entscheidung des Straßburger Gerichts ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht aufgehoben worden. Die Bundesregierung hatte das Straßburger Urteil nicht angefochten.

Kritik aus den Medien

Deutsche Medienvertreter bezeichneten das Urteil als Freibrief für Zensur und Wegbereiter für die Hofberichterstattung. Trotz des massiven Drucks zahlreicher Verlage und Rundfunkanstalten legte die Bundesregierung jedoch keine Rechtsmittel ein. Daraufhin warfen Medien den Ministern und Bundeskanzler Gerhard Schröder vor, die Pressefreiheit aus Eigeninteresse zu opfern.

Gut ein Jahr nach dem Urteil herrscht nach den Worten von Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bei den deutschen Medien Rechtsunsicherheit vor. Zwar gelte in Deutschland die Rechtsprechung aus Karlsruhe. Doch folgten immer mehr Gerichte auch der Straßburger Interpretation. Zudem sei wahrscheinlich, dass viele Bilder und Artikel aus Angst vor Verfahren gar nicht erst veröffentlicht würden.

Text: FAZ.NET mit Material von AFP, AP, dpa
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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